Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Stand: September 2026 - Axinity GmbH & Co. KG (B2B-Plattform)
Version 2026-09-05 | Veröffentlicht am 05.09.2026
SHA-256: a88caf4910c6b4a06e637421da7bd56c59303cdfd15874445c7327b349073137
Präambel
Axinity GmbH & Co. KG, Hebbelstraße 16, 14469 Potsdam, Deutschland (nachfolgend „Axinity" oder „Plattformbetreiber") betreibt die LikeTik-Plattform – ein KI-gestütztes Social-Commerce-Betriebssystem zur automatisierten Analyse, Steuerung und Optimierung von Social-Commerce-Aktivitäten. Axinity stellt dem Nutzer eine cloudbasierte SaaS-Plattform bereit, die Social-Commerce-Tätigkeiten unterstützt, analysiert, automatisiert und abwickelt. Die Plattform bietet unter anderem KI-basierte Produktempfehlungen („Nami"), Produkt- und Angebotsdatenbanken, Automatisierungs-Tools, Shop-Management, Analytics, Tracking sowie diverse API-Schnittstellen. Die LikeTik-Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, wie Creator, Affiliates, Agenturen, Supplier und sonstige gewerbliche Nutzer. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Anwendungsbereich: Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Axinity und allen natürlichen oder juristischen Personen („Nutzer", ggf. „Creator" genannt), die die LikeTik-Plattform nutzen. Sie gelten unabhängig vom Zugangskanal, Endgerät oder der jeweiligen Nutzerrolle, insbesondere wenn der Nutzer Waren im eigenen Namen über einen TikTok-Shop oder andere Shops an Endkunden verkauft (Modell A, vgl. § 4) oder wenn der Nutzer Produkte in einem von Axinity betriebenen Shop bewirbt und dafür Provisionen erhält (Modell B, vgl. § 5) oder wenn der Nutzer Produkte zu Testzwecken für Werbezwecke erwirbt (Modell C, vgl. § 6) oder wenn der Nutzer eine gehostete Storefront (Modell D) im eigenen Namen betreibt; ergänzend gelten hierfür die Bedingungen für die gehostete Storefront.
(2) Vertragsgegenstand: Axinity stellt eine digitale Plattform für Social Commerce bereit, welche folgende Leistungen umfasst:
- Bereitstellung und Betrieb einer SaaS-Plattform zur Unterstützung von Verkaufsaktivitäten im Social-Commerce.
- Vermittlung, Abwicklung und Optimierung von Verkaufsprozessen (inkl. Bestell- und Lieferabwicklung).
- Bereitstellung von Analyse- und Monitoring-Dashboards für Verkaufs- und Performance-Daten.
- KI-basierte Produktempfehlungen und Matching-Funktionen („Nami") zur Optimierung von Angeboten.
- Schnittstellen zu TikTok-Shop und anderen E-Commerce-Systemen (z. B. Shopify) zur Synchronisierung von Produkt- und Bestelldaten.
- Funktionen für Affiliate-Tracking und automatisierte Provisionsabrechnung.
- Live-Shopping-Module und E-Commerce-Integrationen (z. B. Produkt-Listing in Livestreams).
- Tools für Agentur- und Team-Management (Verwaltung mehrerer Creator-Accounts).
- Betrieb einer gehosteten Storefront (Modell D), über die der Nutzer eigene physische und eigene digitale Produkte im eigenen Namen anbieten kann, einschließlich der Funktionen, eigene digitale Produktdateien hochzuladen, als eigene digitale Produkte anzubieten und nach dem Kauf über einen geschützten Download an berechtigte Endkunden auszuliefern. Der Nutzer bleibt Verkäufer und Anbieter dieser Produkte; die Verantwortung von Axinity für ausdrücklich zugesagte Plattformfunktionen, § 278 BGB und zwingendes Recht bleiben unberührt.
(3) Leistungsbegrenzung: Axinity erbringt die vorgenannten Leistungen ohne Zusicherung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere schuldet Axinity nicht:
- den wirtschaftlichen Erfolg des Nutzers (z. B. Umsatz oder Gewinn),
- bestimmte Reichweiten, Performance- oder Conversion-Raten Ihrer Inhalte,
- die Eignung bestimmter Produkte für bestimmte Zielgruppen,
- die ständige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit von Drittplattformen (z. B. TikTok, Shopify),
- die korrekte, ununterbrochene Funktion von Schnittstellen externer Systeme (TikTok-APIs, Payment-APIs, Shopify-APIs etc.).
Axinity darf Funktionen aus sachlichen Gründen, insbesondere wegen technischer Weiterentwicklung, Sicherheit, zwingender Rechts- oder Drittanbieteranforderungen, unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Nutzers ändern. Jede Änderung muss angemessen und verhältnismäßig sein und darf den Vertragszweck nicht gefährden. Eine für den gebuchten Tarif wesentliche Funktion darf nicht ohne sachlichen Grund ersatzlos wesentlich eingeschränkt werden. Wesentlich nachteilige Änderungen werden grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher angekündigt; hierfür steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu. Bei einer wirksamen solchen Kündigung sind vorausbezahlte Grundentgelte für die Zeit nach Vertragsende anteilig zu erstatten. Sicherheits- oder rechtsbedingt unaufschiebbare Änderungen dürfen sofort erfolgen; Axinity informiert unverzüglich nachträglich. Eine Änderung, Störung oder Einschränkung ist nicht allein deshalb ein Mangel. Ansprüche wegen der Verletzung ausdrücklich vereinbarter Hauptleistungspflichten, § 13 und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Nutzergruppen: Die Plattform kann von verschiedenen Nutzergruppen mit unterschiedlichen Rollen genutzt werden, insbesondere:
- Creator (Influencer): Natürliche Personen, die Social-Media-Inhalte erstellen, Produkte über ihre Kanäle bewerben und monetarisieren. Untergruppen: Affiliate Creator (nehmen nur am Affiliate-Modell ohne eigenen Shop teil) und Shop Owner Creator (betreiben einen eigenen Shop auf der Plattform).
- Marken und Händler (Brand/Merchant): Unternehmen oder Einzelunternehmer, die Produkte über die Plattform anbieten und von Creatorn vertreiben lassen.
- Agenturen: Unternehmen, die mehrere Creator verwalten und koordinieren (z. B. im Auftrag von Creatorn oder Marken tätig).
- Reseller und Affiliate-Partner: Drittparteien, die als Vermittler zwischen Creatorn und Marken/Händlern agieren.
(5) Ausschließliche B2B-Nutzung: Die Plattform darf nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB genutzt werden. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer rechtsverbindlich, dass er als Unternehmer handelt. Axinity ist berechtigt, jederzeit geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, USt-IdNr., Nachweis wirtschaftlich Berechtigter). Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen. Gibt ein Nutzer widerrechtlich vor, Unternehmer zu sein, haftet er Axinity gegenüber wie ein Unternehmer für alle daraus entstehenden Schäden. Axinity kann bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft oder Identität des Nutzers den Zugang sperren oder den Vertrag fristlos kündigen (wichtiger Grund).
(6) Rolle von Axinity: Axinity stellt lediglich die technische Plattform bereit. Axinity wird – außer in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen – nicht Vertragspartei der Verträge zwischen dem Nutzer/Creator und dessen Endkunden. Insbesondere beim Modell A (siehe § 4) kommt der Kaufvertrag ausschließlich zwischen Creator und Endkunde zustande; beim Modell B (siehe § 5) tritt Axinity zwar als Verkäufer auf, jedoch nur in dieser speziellen Konstellation. In allen anderen Fällen agiert Axinity nicht als Verkäufer gegenüber Endkunden.
(7) Verantwortlichkeiten des Nutzers: Der Nutzer trägt alle Pflichten eines Händlers oder Affiliate gegenüber den Endkunden eigenverantwortlich. Axinity übernimmt keinerlei Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten des Nutzers im Endkundengeschäft, insbesondere nicht für:
- die Produktbeschaffenheit, Produktsicherheit oder die Einhaltung produktrechtlicher Vorgaben (z. B. CE-Kennzeichnung, REACH, Markenrechte),
- die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Endkundeninformation (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung etc.),
- die Rechtmäßigkeit der vom Nutzer durchgeführten Verkäufe (z. B. Beachtung von Verbraucherschutzvorschriften),
- die Preisgestaltung der Produkte sowie die Abwicklung von Retouren, Reklamationen, Widerrufen oder Gewährleistungsfällen,
- die Einhaltung von Marktplatzrichtlinien Dritter (TikTok, Shopify u. a.) durch den Nutzer.
Der Nutzer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Anforderungen seines Zielmarktes vollständig einzuhalten (z. B. UWG, ProdSG, DSGVO, TDDDG, PAngV, Geoblocking-VO, Produktsicherheitsrecht). Axinity schuldet insbesondere nicht den wirtschaftlichen Erfolg des Nutzers oder eine bestimmte Reichweite seiner Inhalte.
§ 2 Registrierung, Nutzerkonto und Verifizierung
(1) Registrierungsvorgang: Die Nutzung der Plattform erfordert eine vorherige Registrierung. Durch Klick auf „Registrieren" in der App gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Kontos durch Axinity zustande. Axinity kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(2) Pflichten bei Registrierung: Der Nutzer garantiert, dass alle im Registrierungsprozess gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen Axinity, das Nutzerkonto sofort zu sperren, den Vertrag fristlos zu kündigen.
(3) Verifizierung: Axinity ist jederzeit berechtigt, Identitätsprüfungen des Nutzers durchzuführen. Dies kann insbesondere folgende Nachweise und Prüfungen umfassen:
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,
- USt-IdNr.-Validierung (Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer),
- Identitätsnachweis der handelnden Personen,
- Nachweis der Unternehmereigenschaft und wirtschaftlich Berechtigten (UBO),
- Abgleich mit Sanktionslisten (EU, UN, OFAC usw.),
- Payment-Risikoprüfungen (Bonität, Betrugsprävention).
Der Nutzer ist verpflichtet, Axinity unverzüglich über Änderungen seiner Firmendaten oder Eigentumsverhältnisse zu informieren (z. B. Wechsel der Geschäftsführung, Inhaberwechsel, Änderung wirtschaftlich Berechtigter, Fusion oder Liquidation).
Axinity ist berechtigt, die Rolle eines Nutzers (Modell A, B, C oder D) anhand objektiver Kriterien, d.h. insbesondere Shop-Verknüpfungen, Zahlungsflüsse, Versand- und Fulfillmentdaten, Rechnungsstellung, Vertragskonstellationen oder sonstiger systemischer Indikatoren zu überprüfen. Hier gilt § 2 Abs. (4) entsprechend.
(4) Maßnahmen bei Zweifeln: Axinity kann den Zugang des Nutzers sperren oder den Vertrag fristlos kündigen, wenn berechtigte Zweifel an der Identität, Bonität, Sanktionslisten-Konformität oder Unternehmereigenschaft des Nutzers bestehen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Freischaltung seines Kontos, wenn die erforderlichen Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen oder Unterlagen nicht erbracht werden.
(5) Verantwortung für Kontohandlungen: Der Nutzer ist für sämtliche Handlungen, die über sein Nutzerkonto erfolgen, allein verantwortlich – auch wenn diese durch seine Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorgenommen werden. Passwörter sind geheim zu halten; die Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte außerhalb der eigenen Organisation ist untersagt. Der Nutzer hat geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um einen Missbrauch seines Kontos zu verhindern.
(6) Verbot von Mehrfachkonten und Manipulation: Dem Nutzer ist es untersagt, mehrere Konten anzulegen, Fake-Identitäten zu verwenden oder technische Umgehungen einzusetzen, um Beschränkungen der Plattform zu unterlaufen. Insbesondere verboten sind auch doppelte Registrierungen sowie jede Form von Manipulation des Registrierungs- oder Einladungssystems. Verstöße hiergegen können zu folgenden Sanktionen führen:
- Sofortige Sperrung aller betroffenen Nutzerkonten,
- Vertragsstrafe in angemessener Höhe (Die Höhe der Vertragsstrafe wird von Axinity nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgesetzt und kann im Streitfall gerichtlich auf Angemessenheit überprüft werden. Die Zahlung einer Vertragsstrafe lässt das Recht von Axinity unberührt, weitergehenden Schadensersatz zu verlangen; jedoch wird eine gezahlte Vertragsstrafe auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.),
- Schadensersatzforderungen seitens Axinity,
- Meldung des Vorfalls an die betreffenden Plattformen oder zuständige Behörden (z. B. TikTok, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden).
Axinity ist zudem berechtigt, Anmeldeversuche, IP-Adressen und sicherheitsrelevante Daten aufzuzeichnen und auszuwerten, um Betrug, Bots, Missbrauch oder Sanktionslisten-Umgehungen zu erkennen und zu verhindern.
(7) Sperrung bei Verdacht auf Vertragsverstöße: Bei konkreten und objektiv nachvollziehbaren Anhaltspunkten für einen Rechts- oder Vertragsverstoß darf Axinity die zur Prüfung oder Gefahrenabwehr erforderlichen und verhältnismäßigen Funktionen vorübergehend einschränken. Eine dauerhafte Sperrung setzt einen wichtigen Grund nach § 17 voraus. Soweit der Zweck nicht vereitelt wird, hört Axinity den Nutzer vorher an; andernfalls informiert sie ihn unverzüglich nachträglich über Grund, Umfang, Dauer und Abhilfemöglichkeit und wird die Maßnahme regelmäßig überprüfen. Auszahlungen dürfen nur in der Höhe und Dauer zurückgehalten werden, die wegen eines gesetzlichen Verbots, eines konkret drohenden Rückgriffs, Chargebacks oder einer angemessenen Sicherheit erforderlich ist; unbestrittene Auszahlungsbeträge werden ausgezahlt, sobald dies rechtlich und technisch möglich ist. Für Schäden, soweit Axinity die Maßnahme zu vertreten hat, sowie nach zwingendem Recht gilt § 13.
§ 3 Leistungen von Axinity; Plattformbetrieb und Leistungsgrenzen
(1) Bereitstellung der Plattform: Axinity stellt dem Nutzer die LikeTik-Plattform im Rahmen der vorhandenen technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Die Plattform ist ein dynamisches SaaS-System, das fortlaufend weiterentwickelt, geändert und verbessert wird. Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den vereinbarten Leistungsbeschreibungen und dem gebuchten Tarif; Änderungen richten sich nach § 1 Absatz 3 und § 18.
(2) Änderung von Funktionen: Axinity kann Funktionen im Rahmen des § 1 Absatz 3 anpassen, technisch umstellen, durch gleichwertige Lösungen ersetzen, einschränken oder einstellen. Für Mitteilung, Verhältnismäßigkeit, Sonderkündigung und Abrechnung gelten § 1 Absatz 3 und § 18; ausdrücklich vereinbarte Hauptleistungspflichten bleiben unberührt.
(3) Keine Beratungsleistung durch KI: Alle durch LikeTik oder die integrierte KI („Nami") erzeugten Hinweise, Analysen, Vorhersagen, Scorings, Produktempfehlungen oder „Best Practice"-Vorschläge sind probabilistischer Natur. Sie können unvollständig, veraltet oder falsch sein. Sie stellen keine Garantie oder Zusicherung dar und ersetzen keine fachliche Beratung (weder rechtlich, steuerlich, finanziell noch in anderer Hinsicht). Durch die Nutzung dieser KI-Funktionen wird kein Beratungsverhältnis begründet; der Nutzer darf nicht ungeprüft auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit der KI-Empfehlungen vertrauen.
(4) Drittplattformen: Axinity kontrolliert die eigenen Rahmenbedingungen angebundener Drittplattformen nicht. Dies betrifft insbesondere:
- die Erreichbarkeit, Funktionsfähigkeit, Performance oder Richtlinien von Drittplattformen (z. B. TikTok, Shopify, Meta),
- Änderungen, Sperrungen oder Fehlfunktionen von APIs und Schnittstellen Dritter (z. B. Einschränkungen durch TikTok API, Rate Limits, Änderungen der Shopify-API),
- Kontosperrungen oder sonstige Maßnahmen, die Drittplattformen gegenüber dem Nutzer ergreifen,
- Policy- oder Richtlinienänderungen dieser Drittanbieter,
- Fehlentscheidungen, Verzögerungen oder Maßnahmen von TikTok oder anderen Plattformbetreibern, die den Nutzer betreffen,
- Zahlungsprobleme im Endkundengeschäft wie Verzögerungen, Rücklastschriften, Stornierungen, Rückerstattungen oder Dispute.
Drittplattformen handeln in ihrem Einflussbereich eigenverantwortlich. Die Haftung für ihre Verfügbarkeit, Entscheidungen und Handlungen sowie für eigene Pflichten von Axinity richtet sich abschließend nach § 13; insbesondere bleibt § 278 BGB für von Axinity zur Vertragserfüllung eingesetzte Personen und Unternehmen unberührt.
(5) Vereinbarte Beschaffenheit und SLA: Soweit keine Beschaffenheit oder kein SLA vereinbart ist, schuldet Axinity weder vollständige Fehlerfreiheit noch eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder Eignung für einen besonderen, Axinity nicht ausdrücklich bestätigten Zweck. Ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten, Kompatibilitäten, Supportleistungen, Updates, Upgrades und Bugfixes sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Erstattung von Nutzungsentgelten: Bereits fällige Entgelte bleiben geschuldet, soweit der Grund für eine Nichtnutzung aus dem Verantwortungsbereich des Nutzers stammt, insbesondere bei freiwilliger Nichtnutzung, einer vom Nutzer zu vertretenden Pflichtverletzung, Fehlkonfiguration oder Einstellung seines eigenen Geschäfts. Für Funktionsänderungen, technische Störungen, Ausfallzeiten, Drittplattformereignisse, Sperrungen und eine dauerhafte Einstellung gelten § 1 Absatz 3, § 13, § 15 und § 17 Absatz 5. Zwingende Minderungs-, Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüche bleiben unberührt.
(7) Beta- und Testfunktionen: Axinity kann bestimmte neue Funktionen deutlich als Beta-, Test- oder Preview-Funktionen gekennzeichnet bereitstellen. Solche experimentellen Funktionen können Fehler, Sicherheitsrisiken oder Funktionslücken enthalten. Sie dürfen ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden, soweit ihre experimentelle Natur oder unaufschiebbare Sicherheits- oder Rechtsgründe dies erfordern; im Übrigen gilt § 1 Absatz 3. Soweit keine Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart ist, übernimmt Axinity keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine Eignung für einen besonderen Zweck. § 13 und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(8) Vorübergehende Einschränkungen: Axinity darf den Zugang zur Plattform temporär einschränken oder die Systeme zeitweise abschalten, insbesondere:
- zu Wartungszwecken (geplante Wartungen werden vorab angekündigt),
- zur Implementierung neuer Funktionen oder wichtiger Updates,
- zur Abwehr von Angriffen auf die Infrastruktur (z. B. DDoS-Angriffe),
- zur Behebung akuter Störungen oder Sicherheitsrisiken,
- aus sonstigen Sicherheits- oder Compliance-Gründen (etwa um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen).
Axinity beschränkt solche Maßnahmen auf den erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang und informiert den Nutzer, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird. Eine vorübergehende Einschränkung ist nicht allein deshalb ein Mangel; Ansprüche wegen einer von Axinity zu vertretenden Pflichtverletzung, § 13 und zwingendes Recht bleiben unberührt.
(9) Kein Supportversprechen ohne SLA: Sofern nicht ausdrücklich in einem separaten Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart, bestehen keine garantierten Reaktions-, Bearbeitungs- oder Antwortzeiten für Supportanfragen. Axinity ist bemüht, Support im Rahmen der Kapazitäten zu leisten, schuldet jedoch keine bestimmten Reaktionszeiten oder permanente Verfügbarkeit des Supports ohne entsprechende SLA-Vereinbarung.
§ 3a Transparenz für Online-Vermittlungsdienste
(1) Einschränkungsgründe, Vertriebskanäle und Rechte: Soweit LikeTik als Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) eingesetzt wird, ergeben sich die Gründe für Einschränkungen, Aussetzungen und Beendigungen insbesondere aus § 2 Absatz 7, § 5 Absatz 6, § 8, der AUP, § 16 und § 17. Hierzu gehören konkrete Rechts- oder Vertragsverstöße, rechtswidrige oder unsichere Produkte oder Inhalte, Zahlungsverzug, Betrug oder Manipulation, Gefahren für Sicherheit oder Integrität, Verstöße gegen Sanktionsrecht sowie zwingende Vorgaben angebundener Kanäle. Maßnahmen und Begründungen richten sich nach § 17 und zwingendem Recht.
Der Nutzer kann seine Waren und Dienstleistungen über eine von ihm veröffentlichte LikeTik-Storefront vermarkten. TikTok steht nur bei einer tatsächlich bestehenden Verbindung zur Verfügung. Shopify oder ein anderer externer Kanal steht nur zur Verfügung, wenn er dem Nutzer in LikeTik freigeschaltet und verbunden angezeigt wird. Eine Vermarktung über weitere Vertriebskanäle oder Partnerprogramme erfolgt nicht automatisch, sondern nur nach einer entsprechenden Auswahl oder Beauftragung des Nutzers und den dafür mitgeteilten Bedingungen. Der Nutzer muss seine Identität als Anbieter gegenüber Verbrauchern klar erkennbar machen. Er behält die Rechte an seinen Inhalten; die Auswirkungen dieser AGB auf geistiges Eigentum und die für den Plattformbetrieb erforderlichen Nutzungsrechte ergeben sich abschließend aus § 8 und § 12.
(2) Ranking und relative Bedeutung der Hauptparameter: Der Händler bestimmt die Auswahl und manuelle Reihenfolge der Produkte seiner Storefront. Bei einer vom Händler oder Besucher gewählten automatischen Sortierung sind insbesondere die angezeigte Sortierart, Produktverfügbarkeit, Verkaufshäufigkeit, Aktualität oder Preis maßgeblich. Eine Empfehlung an den Händler führt nicht automatisch zur Veröffentlichung eines Produkts in seiner Storefront.
Für Produktempfehlungen sind die inhaltliche Relevanz und die Eignung für das Creator-Profil oder die erreichbare Zielgruppe die vorrangigen Hauptparameter. Produktmerkmale, Sprache, Preis und zeitlicher Kontext ergänzen die Bewertung, weil sie die Nutzbarkeit und wirtschaftliche Eignung einer Empfehlung beeinflussen. Die relative Bedeutung richtet sich nach dem Empfehlungszweck und den verfügbaren Informationen: Eine vorhandene Zielgruppeninformation hat besonderes Gewicht; anderenfalls steht die inhaltliche Passung im Vordergrund. Ergänzende Kriterien haben demgegenüber nachgeordnete Bedeutung. Nicht verfügbare oder unzulässige Angebote können ausgeschlossen werden. Diese Beschreibung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder einen Empfehlungserfolg.
Ein an Axinity gezahltes Entgelt verschafft innerhalb der beschriebenen Rangfolge keinen höheren Rang. Ein gebuchter Tarif kann den Zugang zu einer Funktion oder deren Umfang bestimmen. Änderungen der maßgeblichen Rankingparameter werden nach § 18 und den anwendbaren Transparenzvorschriften mitgeteilt. Interne Berechnungsformeln, numerische Gewichtungen, Schwellenwerte, Sicherheitsregeln und sonstige Geschäftsgeheimnisse werden nicht offengelegt; gesetzlich erforderliche Transparenz bleibt gewahrt.
(3) Nebenwaren und -dienstleistungen: Axinity bietet Verbrauchern über die gehostete Storefront derzeit keine gesondert buchbaren Nebenwaren und -dienstleistungen zusätzlich zur Hauptleistung des Nutzers an. Zahlungsabwicklung, transaktionsbezogene E-Mails, digitale Auslieferung und Versandfunktionen sind technische Bestandteile der jeweils gewählten Haupttransaktion. Der Nutzer darf eigene Nebenwaren oder -dienstleistungen anbieten, soweit die dafür vorgesehenen Eingabe-, Produkt- oder Checkout-Funktionen dies ermöglichen, der Nutzer sie klar als eigene Leistung ausweist und alle dafür geltenden Informations-, Preis-, Steuer-, Produkt- und Verbraucherpflichten erfüllt. Ein Anspruch auf Integration externer Nebenleistungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Differenzierte Behandlung: In Modell B ist Axinity oder eine benannte Vertriebsgesellschaft Verkäuferin; der Creator vermittelt Produkte und erhält eine Provision nach § 5. In Modell D ist der Nutzer Verkäufer seiner eigenen Produkte und kontrolliert nach Maßgabe der Ergänzenden Bedingungen insbesondere Sortiment, Preise, Inhalte und Rechtstexte seiner Storefront. Diese Rollen führen zu folgender differenzierter Behandlung:
- Datenzugang: Axinity verarbeitet in Modell B die für eigenen Verkauf, Abwicklung, Betrugsabwehr und Provisionsabrechnung erforderlichen Verkaufsdaten. In Modell D erhält der Nutzer Zugang zu den Daten seines eigenen Storefront-Geschäfts, soweit Datenschutzrecht, Rollen und Rechte Dritter dies erlauben.
- Ranking: Innerhalb einer algorithmisch geordneten Liste gelten die Parameter aus Absatz 2 ohne Bevorzugung wegen der Verkäuferstellung, Kontrolle, Vergütung oder Buchung weiterer LikeTik-Leistungen. Modellabhängige Kataloge und manuelle Nutzerreihenfolgen bleiben getrennt.
- Entgelte: Gebühren, Take Rates, Einkaufspreise und Provisionen unterscheiden sich nach Modell, Verkäuferrolle, übernommener Leistung und dem vor der Buchung oder Transaktion angezeigten Tarif gemäß § 7.
- Dienste, Funktionen und technische Schnittstellen: Checkout, Fulfillment, Provisionsabrechnung, Storefront-Veröffentlichung, digitale Auslieferung und Kanalverbindungen werden nur für das jeweils gewählte Modell, den freigeschalteten Kanal und den gebuchten Funktionsumfang bereitgestellt. Maßgeblich sind die unterschiedlichen Verkäufer-, Zahlungs-, Compliance- und Abwicklungsrollen, nicht eine verdeckte Bevorzugung.
(5) Datenzugang: Für den technischen und vertraglichen Zugang zu personenbezogenen und sonstigen Daten gilt folgende Matrix; Datenschutzrecht, der Auftragsverarbeitungsvertrag, Geschäftsgeheimnisse und Rechte Dritter bleiben jeweils vorrangig:
- Zugang von Axinity: Axinity hat, soweit für Vertragserfüllung, Betrieb, Abrechnung, Support, Sicherheit, Betrugsabwehr oder gesetzliche Pflichten erforderlich, Zugang zu Konto-, Unternehmens-, Identitäts- und Kontaktdaten sowie zu Produkt-, Inhalts-, Datei-, Bestell-, Kunden-, Zahlungsstatus-, Abrechnungs-, Kanal-, Tracking-, Provisions-, Support-, Sicherheits- und Nutzungsdaten, die der Nutzer oder Verbraucher bereitstellt oder die bei der Diensterbringung entstehen.
- Zugang des Nutzers: Der Nutzer erhält über die vorgesehenen Oberflächen, Downloads, Exporte oder Schnittstellen Zugang zu seinen eigenen bereitgestellten Daten und zu den für sein Geschäft erzeugten Produkt-, Kunden-, Bestell-, Transaktions-, Zahlungsstatus-, Datei-, Download-, Tracking-, Provisions-, Analyse- und Supportdaten, soweit er hierzu berechtigt ist. Er hat keinen Zugang zu Daten anderer Nutzer oder zu internen Sicherheits-, Betrugs-, Modell- oder Geschäftsgeheimnisdaten von Axinity.
- Plattformweite Daten: Der Nutzer hat keinen unmittelbaren Zugang zu plattformweiten personenbezogenen oder sonstigen Rohdaten aller Nutzer oder Verbraucher. Soweit LikeTik ausdrücklich aggregierte Vergleichs- oder Trendinformationen anzeigt, besteht Zugang nur zu der angezeigten, rechtmäßig bereitgestellten und gegen Rückschlüsse auf andere Nutzer oder Personen geschützten Information.
- Weitergabe an Dritte: Axinity stellt erforderliche Daten Hosting-, Telekommunikations-, Zahlungs-, E-Mail-, Kanal-, Analyse-, Sicherheits-, Support-, Liefer- und Fulfillmentdienstleistern nur für den jeweiligen Betriebs-, Abwicklungs-, Sicherheits- oder gesetzlichen Zweck und nach Maßgabe des Datenschutzrechts zur Verfügung. Eine für den ordnungsgemäßen Betrieb nicht erforderliche Weitergabe zu eigenständigen Zwecken Dritter erfolgt nur mit einer gesonderten Rechtsgrundlage. Soweit sie auf einer Einwilligung oder optionalen Auswahl beruht, kann der Nutzer der nicht erforderlichen Weitergabe widersprechen oder seine Einwilligung über die angebotene Einstellung oder unter business@liketik.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
- Nach Vertragsende: Der Zugang und die weitere Speicherung richten sich nach § 17 Absatz 5 und 6, dem Data-Act-Wechselprozess sowie gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Ein Zugang zu Daten, die Axinity nach Vertragsende ausschließlich rechtmäßig für eigene Nachweis-, Abwehr- oder Aufbewahrungszwecke behält, besteht nur, soweit ein gesetzlicher oder vertraglicher Herausgabeanspruch vorliegt.
(6) Beschwerden: Gewerbliche Nutzer können Anliegen unter business@liketik.com einreichen. Soweit Axinity dem Artikel 11 der P2B-Verordnung unterliegt und die Ausnahme für kleine Unternehmen nach Artikel 11 Absatz 5 nicht eingreift, gilt das folgende interne Beschwerdemanagementsystem: Es ist kostenfrei und erfasst mutmaßliche Verstöße gegen die P2B-Verordnung, technische Probleme sowie Maßnahmen oder Verhaltensweisen von Axinity, die unmittelbar mit dem Vermittlungsdienst zusammenhängen und den Nutzer betreffen. Die Beschwerde soll Konto, Vorgang, beanstandete Maßnahme und vorhandene Nachweise bezeichnen. Axinity bearbeitet Beschwerden sorgfältig, transparent, gleichbehandelnd, ihrer Bedeutung und Komplexität entsprechend in einem angemessenen Zeitrahmen und teilt das Ergebnis individuell, klar und verständlich mit. Die gesetzlich erforderlichen Angaben zur Anzahl und den Hauptarten der Beschwerden, der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer und den aggregierten Ergebnissen werden öffentlich leicht verfügbar gemacht, mindestens jährlich überprüft und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.
Greift die Ausnahme nach Artikel 11 Absatz 5 ein, begründet dieser Absatz keine eigenständige vertragliche Pflicht zum Betrieb eines Systems nach Artikel 11 oder zur Erstellung, Prüfung oder Veröffentlichung von Beschwerdestatistiken. Gesetzliche Rechte, Fristen und sonstige zwingende Beschwerdepflichten bleiben unberührt.
(7) Mediation: Soweit Axinity nach Artikel 12 der P2B-Verordnung zur Benennung von Mediatoren verpflichtet ist und die Ausnahme für kleine Unternehmen nach Artikel 12 Absatz 7 nicht eingreift, ist Axinity bereit, mit einem von der jeweiligen Stelle ausgewählten Mediator der Mediationsstelle der IHK Potsdam nach deren Mediationsordnung oder der Mediationsstelle der IHK Düsseldorf nach deren Mediationsordnung zusammenzuarbeiten. Die Zuständigkeit, Annahme und Auswahl richten sich nach der jeweils geltenden Ordnung; die Benennung behauptet keine Vorabzusage der Stelle oder eines einzelnen Mediators. Die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach Treu und Glauben und die Übernahme eines angemessenen Anteils an den Gesamtkosten richten sich nach Artikel 12, unter Berücksichtigung des Vorschlags des Mediators, der Stichhaltigkeit der Anliegen, des Verhaltens sowie der Größe und Finanzstärke der Parteien. Greift die Ausnahme nach Artikel 12 Absatz 7 ein, bedürfen eine freiwillige Mediation und eine Kostenbeteiligung von Axinity einer gesonderten Vereinbarung im Einzelfall. Das Recht beider Parteien, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
§ 4 Besondere Bestimmungen für Modell A (Creator mit eigenem Shop)
Dieser § 4 gilt zusätzlich, sofern der Nutzer Waren in eigenem Namen über seinen TikTok-Shop oder andere externe Shops an Endkunden verkauft (Modell A).
(1) Rechtsverhältnisse und Verantwortlichkeiten: Beim Modell A kommt der Kaufvertrag über Produkte ausschließlich zwischen dem Creator (Verkäufer) und dem Endkunden zustande. Axinity ist nicht Vertragspartei des Endkundengeschäfts und gibt keine eigenen Erklärungen oder Zusicherungen gegenüber Endkunden ab. Der Creator trägt allein die volle Verantwortung für die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher und vertraglicher Pflichten gegenüber den Endkunden. Dies umfasst insbesondere:
- Vorvertragliche Informationspflichten (z. B. Bereitstellung gesetzlicher Verbraucherinformationen vor Vertragsschluss),
- Anbieterkennzeichnung und rechtliche Texte: ein rechtskonformes Impressum, eigene AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung usw.,
- Gesetzliche Produktkennzeichnung und Preisangaben (z. B. korrekte Preisangaben inkl. Steuern, Grundpreise, Pflichtkennzeichen),
- Gewährleistungs- und Garantieabwicklung gegenüber dem Endkunden sowie Produkthaftung für verkaufte Waren,
- Verpackungs- und Entsorgungspflichten, Energieverbrauchskennzeichnung und sonstige umweltrechtliche Vorgaben,
- Umsatzsteuerliche Pflichten (korrekte Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer) sowie sonstige steuerliche Verpflichtungen,
- Import-/Exportvorschriften und Zoll bei internationalem Versand.
Axinity tritt im Modell A lediglich als B2B-Lieferant im Streckengeschäft (Dropshipping) auf. Gegenüber den Endkunden übernimmt Axinity keinerlei Pflichten, Garantien oder Kundenkommunikation. Der Creator ist verpflichtet, seine Identität als Verkäufer gegenüber Endkunden deutlich offenzulegen; er darf den Endkunden gegenüber weder Axinity als Verkäufer nennen noch fälschlich eine Partnerschaft mit Axinity suggerieren.
(2) Produktinformationen und KI-generierte Inhalte: Von Axinity im Rahmen der Plattform bereitgestellte oder generierte Marketing-, KI- und Gestaltungsinhalte sind unverbindliche Vorschläge. Dies betrifft unter anderem folgende Inhalte:
- Produktbilder, Mockups, Renderings oder vom Lieferanten stammende Bilder,
- Produktbeschreibungen, Titel, Bullet-Points und SEO-Texte,
- KI-generierte Texte sowie Vorschläge für Beschreibungen oder Datenblätter,
- Preisvorschläge, Produktspezifikationen und Attributdaten,
- Angaben zu Lieferzeiten, Varianten oder Größen.
Der Creator muss diese Vorschläge vor der Veröffentlichung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechte Dritter und rechtliche Zulässigkeit prüfen und erforderlichenfalls anpassen oder ersetzen. Dies gilt nicht für eine von Axinity ausdrücklich als verbindlich bezeichnete B2B-Produktbeschreibung, eine vereinbarte Beschaffenheit oder eine von Axinity bestätigte Bestellung. Produktabbildungen sind nur dann unverbindliche Illustrationen, wenn sie als solche kenntlich gemacht sind; vereinbarte Eigenschaften und zwingende Produktinformationen bleiben maßgeblich.
(3) Bestellabwicklung, Zahlungsfluss und Fulfillment: Geht im externen Shop des Creators (z. B. TikTok-Shop) eine Endkunden-Bestellung ein, übermittelt die angebundene Schnittstelle die relevanten Bestelldaten an LikeTik. Auf dieser Grundlage erstellt LikeTik unverzüglich eine Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung an den Creator, die folgende Posten umfasst:
- den für die jeweilige Bestellung auf der LikeTik-Plattform ausgewiesenen B2B-Verkaufspreis der Ware,
- anfallende Versandkosten,
- die gesetzliche Umsatzsteuer (für den Einkaufspreis und ggf. Versand, falls Axinity USt berechnet),
Der Creator ist verpflichtet, diese Zahlungsaufforderung unverzüglich und vollständig zu begleichen (Vorkasse-Prinzip). Axinity ist nicht verpflichtet, mit dem Fulfillment (Weiterleitung der Bestellung an den Lieferanten/Fulfillment-Partner) zu beginnen, bevor der vollständige Zahlungseingang des geforderten Betrags verbucht wurde. Axinity veranlasst nach vollständigem Zahlungseingang die Ausführung der Bestellung durch den jeweiligen Supplier oder Fulfillment-Partner und kann diesen mit der unmittelbaren Lieferung an den Endkunden beauftragen. Axinity ist berechtigt, mehrere Bestellungen gebündelt oder in Teillieferungen auszuführen, sofern dies für den Creator zumutbar ist.
Der Creator bleibt alleiniger Verkäufer gegenüber dem Endkunden und verantwortet dessen Angebot, Endkundeninformationen und Vertragserfüllung. Er trägt insbesondere die von ihm verursachten Risiken aus Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfällen gegenüber Axinity sowie die Endkundenpflichten bei Lagerbestands-, Verfügbarkeits-, Versand- und Lieferproblemen. Die eigenen Pflichten von Axinity gegenüber dem Nutzer für ausdrücklich übernommene Beschaffungs-, Liefer- und Fulfillmentleistungen sowie eigenes Verschulden bleiben unberührt, soweit die Abweichung nicht vom Nutzer verursacht wurde; die gesetzliche Zurechnung von Erfüllungsgehilfen, insbesondere § 278 BGB, bleibt unberührt. Für externe Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs beider Parteien gilt ausschließlich § 14.
(4) Zahlungsverzug des Creators: Verzug tritt ohne Mahnung nur in den Fällen des § 286 Absatz 2 oder 3 BGB ein, im Übrigen nach Mahnung. Im Verzug kann Axinity gesetzliche Verzugszinsen verlangen und noch nicht ausgeführte, vom Zahlungsausfall betroffene Bestellungen sowie verhältnismäßige Kontofunktionen bis zur Zahlung zurückhalten. Eine sofortige weitergehende Sperrung setzt konkrete, objektiv nachvollziehbare Betrugs-, Missbrauchs- oder Ausfallindikatoren oder einen sonstigen wichtigen Grund voraus. Axinity haftet nach § 13 nicht für Nachteile, soweit sie durch den Zahlungsverzug des Creators verursacht wurden.
§ 5 Besondere Bestimmungen für Modell B (Affiliate-Vermittlung über LikeTik-Shop)
Dieser § 5 gilt zusätzlich, sofern der Nutzer („Creator") Produkte nicht in einem eigenen Shop, sondern in einem von Axinity betriebenen Shop oder Vertriebskanal (z. B. LikeTik TikTok-Shop, LikeTik-Webshop) bewirbt und dafür eine Provision erhält.
(1) Rechtsverhältnisse und Rollen: Beim Modell B kommt der Kaufvertrag über ein beworbenes Produkt ausschließlich zwischen Axinity (bzw. einer von Axinity benannten Vertriebsgesellschaft) und dem Endkunden zustande. Axinity tritt hier als Verkäufer gegenüber dem Endkunden auf und trägt die Verantwortung für sämtliche Verbraucherschutzvorschriften, Widerrufsrechte, Gewährleistungsansprüche und gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Endkunden. Es gelten in diesem Fall ausschließlich die B2C-AGB und Kundeninformationen von Axinity für den Endkunden. Der Creator agiert im Modell B ausschließlich als Vermittler („Affiliate") und übernimmt keine Händlerpflichten gegenüber dem Endkunden. Er gibt insbesondere keine eigenen Zusagen oder rechtsverbindlichen Erklärungen gegenüber Endkunden ab, insbesondere nicht zu:
- Preisen, Rabatten oder Verfügbarkeiten der Produkte,
- Lieferzeiten oder Lieferbedingungen,
- Produkteigenschaften, Garantien oder Retourenabwicklung,
- der Seriosität oder Identität des Verkäufers (Axinity).
Der Creator ist verpflichtet, keine eigenmächtigen Produktversprechen zu machen, keine Preisgarantien abzugeben und keine Aussagen zu treffen, die Endkunden irreführen könnten. Er darf gegenüber Endkunden nicht den Eindruck erwecken, selbst Verkäufer, Hersteller oder Markeninhaber des beworbenen Produkts zu sein.
Werbemaßnahmen des Creators dürfen nicht gegen Plattformrichtlinien von TikTok, Meta, Google oder anderen genutzten Kanälen verstoßen. Ein solcher Verstoß gilt als schwerwiegende Pflichtverletzung im Sinne des § 17 (wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung).
(2) Provisionsmodell und zwingende Handelsvertreterrechte: Der Creator erhält von Axinity eine Provision für einen wirksam vermittelten und ihm zurechenbaren Verkauf nach den vor der Vermittlung mitgeteilten Konditionen. Die Zuordnung erfolgt anhand individueller Tracking-IDs, Pixel, Deep-Links und anderer verlässlicher Nachweise. Axinity prüft Conversions nach objektiven, dokumentierbaren Kriterien und berücksichtigt alle zumutbar verfügbaren Nachweise. Nicht provisionsfähig sind manipulierte oder betrügerische Vorgänge sowie stornierte, widerrufene, zurückerstattete oder rückbelastete Verkäufe nur, soweit der Provisionsanspruch nach der Vereinbarung und dem zwingenden Recht tatsächlich nicht entstanden oder wieder entfallen ist.
Die Bezeichnung als Affiliate legt die rechtliche Einordnung nicht fest. Erfüllt die tatsächliche Tätigkeit im Einzelfall die Voraussetzungen eines Handelsvertreterverhältnisses nach §§ 84 ff. HGB, gehen die zwingenden gesetzlichen Rechte des Creators, insbesondere aus §§ 87, 87a und 87c HGB, entgegenstehenden Vertrags- oder Programmregeln vor. Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig nach der wirksamen Vereinbarung und dem anwendbaren Recht, nicht allein von einer Feststellung oder Freigabe durch Axinity. Soweit § 87a HGB anwendbar ist, bleiben insbesondere der Anspruch bei Leistung des Dritten, der angemessene Vorschuss, die gesetzliche Fälligkeit und die Regeln zur Nichtausführung unberührt.
Provisionssätze, Zuordnungszeiträume und Auszahlungsmodalitäten ergeben sich aus den Konditionen des Affiliate-Partnerprogramms, die dem Creator vor der betroffenen Vermittlung bereitgestellt und von ihm wirksam angenommen wurden. Axinity rechnet in den vereinbarten, bei Anwendbarkeit des § 87c HGB mindestens in den dort vorgeschriebenen Zeitabständen ab. Zwingende Rechte auf Abrechnung, Buchauszug und Auskünfte bleiben unberührt. Der Creator soll Einwendungen gegen eine Abrechnung innerhalb von 30 Tagen mitteilen, damit Axinity sie zeitnah prüfen kann. Diese Frist ist keine Ausschlussfrist; Ansprüche und Kontrollrechte bleiben bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährung bestehen.
Eine nachträgliche Korrektur erfolgt nur auf Grundlage konkreter, dokumentierter Tatsachen und nur in dem Umfang, in dem der betreffende Anspruch wirksam entfallen ist. Die Nichtausführung wegen eines Lieferstopps, einer Sortimentsentscheidung, eines Liefer- oder Fulfillmentfehlers oder eines sonstigen Umstands aus dem Verantwortungsbereich von Axinity lässt zwingende Ansprüche, insbesondere § 87a Absatz 3 HGB und die Zurechnung nach § 278 BGB, unberührt. Ein technischer Trackingfehler im Verantwortungsbereich von Axinity trägt nicht der Creator; die Zuordnung wird dann anhand anderer verlässlicher Nachweise beurteilt. Der Creator muss die bereitgestellten Zuordnungsmittel ordnungsgemäß einsetzen, erkennbare Fehler unverzüglich melden und die ihm verfügbaren Nachweise vorlegen. Unbestrittene und fällige Provisionen werden ausgezahlt.
(3) Auszahlung, Zurückbehaltung und Verrechnung von Provisionen: Axinity darf nur den konkret betroffenen Betrag und nur für den erforderlichen und verhältnismäßigen Zeitraum zurückhalten, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für Manipulation, Betrug, Storno, Rückerstattung, Rückbelastung, ein gesetzliches Zahlungs- oder Sanktionsverbot oder einen konkret drohenden Rückgriff bestehen. Axinity teilt dem Creator den Grund und den betroffenen Betrag mit, soweit dies rechtlich zulässig ist, überprüft die Zurückbehaltung regelmäßig und zahlt unbestrittene fällige Provisionen aus. Eine Untersuchung oder Maßnahme einer Drittplattform genügt nur, soweit sie den konkreten Verkauf oder Creator betrifft und ein tatsächliches Auszahlungsrisiko begründet.
Axinity darf mit eigenen fälligen Gegenforderungen nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen aufrechnen. Dies kann insbesondere offene Rechnungen, wirksam verwirkte Vertragsstrafen, dem Creator zurechenbare Rückbelastungskosten oder dem Grunde und der Höhe nach bestehende Schadensersatzansprüche betreffen. Bußgelder oder Strafzahlungen sind nur einbezogen, soweit ihre Überwälzung gesetzlich zulässig ist und sie auf einem vom Creator schuldhaft verursachten Verstoß beruhen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht lässt zwingende Abrechnungs-, Vorschuss-, Fälligkeits- und Kontrollrechte nach §§ 87a und 87c HGB unberührt. Ein gesetzliches Abtretungsrecht und zwingende Rechte bleiben von einem vereinbarten Abtretungs- oder Verpfändungsverbot unberührt.
(4) Pflichten des Creators bei Werbung und Content: Der Creator verpflichtet sich, sämtliche Werbemaßnahmen und Inhalte im Zusammenhang mit Modell B rechtmäßig und plattformkonform auszugestalten. Insbesondere sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
- Gesetzliche Werberegeln: Beachtung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), Verbot irreführender oder unlauterer Werbung.
- Plattformrichtlinien: Einhaltung der Richtlinien der genutzten Plattformen (TikTok, Meta/Facebook, Instagram, Google, YouTube etc.), insbesondere betreffend zulässige Inhalte und Werbepraktiken.
- Kennzeichnungspflichten: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an Influencer-Werbekennzeichnung (Trennungsgebot, Werbekennzeichnung als Anzeige/Werbung nach deutschem/EU-Recht).
- Marken- und Urheberrechte: Keine Verletzung von Rechten Dritter durch den Content (z. B. Nutzung geschützter Marken, Musik oder Bilder nur mit Berechtigung).
- Jugendschutz: Keine Werbung für oder Darstellung von Inhalten/Produkten, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen.
Der Creator darf in seiner Kommunikation weder andeuten noch behaupten, dass:
- Axinity dem Endkunden wirtschaftliche Erfolge (z. B. Umsatzsteigerungen) garantiert,
- Produkte „garantiert viral gehen" oder der Erfolg in sozialen Medien sichergestellt ist,
- LikeTik oder Axinity Algorithmen „gehackt" oder systemüberlistet habe,
- Endkunden oder Creator garantierte Gewinne oder Einkommen zu erwarten hätten.
Der Creator haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für seine eigenen Werbeinhalte und Werbemaßnahmen. Er stellt Axinity im Innenverhältnis von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Creator schuldhaft verursachten Verletzung von Werbe-, Kennzeichnungs-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten durch seine Inhalte oder Maßnahmen beruhen. Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Sie besteht nicht, soweit Axinity, ihre gesetzlichen Vertreter oder von ihr eingesetzte Erfüllungsgehilfen den Anspruch durch eine eigene Pflichtverletzung verursacht haben; § 278 BGB bleibt unberührt. Bei Mitverursachung richtet sich der interne Ausgleich nach § 254 BGB und den jeweiligen Verantwortungsanteilen.
Axinity informiert den Creator unverzüglich über einen geltend gemachten Anspruch, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und zur angemessenen Unterstützung der Verteidigung und behält die Kontrolle über ihre eigene Rechtsverteidigung. Der Creator stellt erforderliche Informationen und Nachweise unverzüglich bereit. Axinity berücksichtigt berechtigte Belange des Creators und darf einen erfassten Anspruch, soweit rechtlich und zeitlich möglich, ohne vorherige Abstimmung mit ihm weder anerkennen noch vergleichen. Der Creator darf einen Anspruch ohne vorherige Zustimmung von Axinity weder anerkennen noch vergleichen, soweit dies Axinity verpflichten oder ihre Rechtsposition beeinträchtigen würde; Axinity darf die Zustimmung nicht unbillig verweigern. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
(5) Keine Beratungs- oder Unterstützungsleistung: Axinity erbringt im Rahmen des Affiliate-Programms keine individuelle Beratung für den Creator. Insbesondere schuldet Axinity keine:
- rechtliche Beratung (etwa zur Ausgestaltung von Impressum oder Kennzeichnung),
- steuerliche Beratung (z. B. zur Behandlung der Provisionen beim Creator),
- werberechtliche Beratung (z. B. Prüfung von Content auf Abmahnsicherheit),
- Marken- oder Content-Prüfung im Voraus,
- Garantien oder Empfehlungen zur Abmahnsicherheit der Kampagnen.
Der Creator handelt in jeder Hinsicht auf eigenes Risiko. Axinity gibt keine Zusicherung, dass bestimmte Werbemaßnahmen erfolgreich oder unbedenklich sind.
(6) Vertragsstrafen und Sanktionen bei Verstößen: Bei einem schwerwiegenden oder trotz angemessener Abhilfeaufforderung wiederholten Verstoß des Creators gegen diesen § 5 oder wirksam einbezogene Programmrichtlinien darf Axinity unter Berücksichtigung von Art, Schwere, Dauer, Wiederholung, Verschulden und Gefährdung Dritter die erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehören nach Maßgabe des § 17 die Einschränkung betroffener Kontofunktionen, der Ausschluss vom Affiliate-Programm und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die außerordentliche Kündigung. Eine sofortige Sperrung oder Kündigung ohne vorherige Abhilfemöglichkeit ist nur zulässig, soweit eine vorherige Abhilfeaufforderung oder Abmahnung gesetzlich entbehrlich ist, insbesondere bei schwerem Betrug, einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für die Plattform oder Dritte oder wenn Axinity die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf einer Abhilfefrist unzumutbar ist. Axinity darf die konkret betroffenen Provisionen nur in der Höhe und Dauer zurückhalten, die zur Abdeckung eines gesetzlichen Zahlungsverbots, eines konkret drohenden Rückgriffs, einer Rückbelastung, einer wirksam verwirkten Vertragsstrafe oder eines dem Grunde nach bestehenden Schadensersatzanspruchs erforderlich ist; unbestrittene Provisionen werden ausgezahlt. Bei einem schuldhaften wesentlichen Verstoß kann eine Vertragsstrafe verlangt werden, deren Höhe Axinity nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB festsetzt und die im Streitfall gerichtlich auf Angemessenheit überprüft werden kann; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatz wegen desselben Verstoßes angerechnet. Meldungen an Plattformbetreiber oder Behörden erfolgen nur, soweit sie rechtlich zulässig oder vorgeschrieben sind.
§ 6 Besondere Bestimmungen für Modell C (Testbestellungen zu B2B-Zwecken)
(1) Zweck und Vertragsverhältnis: Beim Modell C erwirbt der Creator Produkte nicht zum Weiterverkauf an Endkunden, sondern allein zu Test-, Prüf- und Demonstrationszwecken im Rahmen seiner gewerblichen Werbetätigkeit. Der Kaufvertrag über ein Testprodukt kommt ausschließlich zwischen Axinity (oder einer von Axinity benannten Vertriebsgesellschaft) als Verkäufer und dem Creator als Käufer zustande. Der Creator handelt dabei als Unternehmer, sodass Verbraucherschutzvorschriften (insbesondere das Widerrufsrecht für Verbraucher) keine Anwendung finden. Insbesondere besteht für Testkäufe kein gesetzliches oder vertragliches Widerrufsrecht. Das Testprodukt dient allein der Präsentation, Prüfung und Bewerbung in den Social-Commerce-Aktivitäten des Creators. Eine Weiterveräußerung des Testprodukts an Dritte oder Nutzung zu privaten Zwecken ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Axinity nicht zulässig. Die Testkäufe erfolgen ausschließlich im B2B-Rahmen, wobei § 1 Abs. 5 entsprechend Anwendung findet.
(2) Kosten und Abwicklung des Testkaufs: Der Creator trägt die Kosten für Testkäufe, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart. Testkäufe werden zu den im Bestellprozess angegebenen Konditionen (Produktpreis, Versandkosten, Lieferzeit) abgewickelt. Axinity kann dem Creator nach eigenem Ermessen Rabatte oder Sonderkonditionen für Testkäufe gewähren, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Ein generelles Rückgaberecht aus Kulanz besteht nicht; etwaige gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Creators als Käufer im Unternehmergeschäft bleiben unberührt.
(3) Pflichten des Creators und Werbemaßnahmen: Der Creator darf die im Rahmen von Modell C erworbenen Produkte ausschließlich für interne Testzwecke und zur Erstellung von Werbeinhalten verwenden. Er ist verpflichtet, bei sämtlichen Werbemaßnahmen mit dem Testprodukt die geltenden Kennzeichnungspflichten und Werberegeln einzuhalten (insbesondere klare Kennzeichnung als Werbung/Anzeige gemäß den gesetzlichen Vorgaben). Der Creator hat sicherzustellen, dass durch die Nutzung des Testprodukts keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B. Marken- oder Urheberrechte bei erstelltem Content). Eine etwaige weitere Nutzung oder Weitergabe des Testprodukts an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Axinity.
(4) Kein Provisionsanspruch; Missbrauchsverbot: Für Testkäufe im Modell C erhält der Creator keine Provisionen oder sonstige Vergütungen. Insbesondere stellen solche Testkäufe keine vermittelten Verkäufe im Sinne von Modell B dar. Es ist dem Creator ausdrücklich untersagt, eigene Testkäufe über Affiliate-Links oder andere Trackingmechanismen abzuwickeln, um Provisionen zu erlangen. Ein solcher Versuch wird als Manipulation gewertet und gilt als schwerwiegender Verstoß. Axinity ist in diesem Fall berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, etwa die Sperrung des Nutzerkontos oder die außerordentliche fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäß § 17.
(5) Gewährleistung und Haftung: Für Testprodukte, die der Creator im Modell C erwirbt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen zwischen Unternehmern. Etwaige Mängel hat der Creator Axinity unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Abwicklung von Gewährleistungsfällen (z. B. Ersatzlieferung) erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Die Haftung von Axinity ist im Übrigen nach Maßgabe des § 13 (Haftungsbeschränkung) beschränkt. Axinity übernimmt insbesondere keine Haftung dafür, dass ein Testprodukt für die beabsichtigten Werbezwecke des Creators geeignet ist oder bestimmte Erfolge (etwa eine besondere Resonanz des Publikums) erzielt.
§ 7 Vergütung, Gebühren und Preisänderungen
(1) Grundlage der Vergütung: Für die Nutzung der LikeTik-Plattform sowie einzelner Funktionen, Zusatzmodule oder sonstiger Leistungen können Entgelte anfallen. Maßgeblich sind die nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes (2) auf der Plattform ausgewiesenen Preise, Gebühren, Provisionen und sonstigen Entgelte sowie gegebenenfalls individuell mit dem Nutzer vereinbarte Konditionen.
Sämtliche wirksam vereinbarten Entgelte sind, soweit für die jeweilige Leistung nichts Abweichendes vereinbart wurde, unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Nutzers geschuldet. Insbesondere lässt das Ausbleiben von Verkäufen, Umsätzen, Reichweite, Provisionserträgen oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolgen die Zahlungspflicht unberührt.
(2) Verbindlichkeit der angezeigten Preise und Entgelte: Die jeweils für eine konkrete Leistung, Funktion, Mitgliedschaft, Transaktion oder sonstige kostenpflichtige Nutzung auf der LikeTik-Plattform ausgewiesenen Preise, Gebühren, Provisionen, Take Rates und sonstigen Entgelte sind Bestandteil der vertraglich vereinbarten Vergütung, sofern sie dem Nutzer vor der jeweiligen kostenpflichtigen Buchung, Beauftragung, Transaktion oder Inanspruchnahme der betreffenden Leistung angezeigt oder anderweitig in Textform mitgeteilt wurden.
Dies umfasst insbesondere einmalige und wiederkehrende Nutzungs- und Mitgliedschaftsgebühren, monatliche oder jährliche Entgelte, Einmalzahlungen, transaktions- oder umsatzabhängige Plattformgebühren und Provisionen (Take Rates), Gebühren für Zusatzmodule, Add-ons, API-Nutzung oder sonstige Zusatzleistungen sowie sonstige im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ausdrücklich ausgewiesene Kosten und Entgelte.
Mit Zustimmung zu diesen AGB erkennt der Nutzer an, dass kostenpflichtige Leistungen der Plattform zu den jeweils für die konkrete Leistung ausgewiesenen Konditionen in Anspruch genommen werden. Durch die Buchung, Aktivierung, Beauftragung oder sonstige bewusste Inanspruchnahme einer als kostenpflichtig ausgewiesenen Leistung akzeptiert der Nutzer die ihm hierfür vorab angezeigten Preise, Gebühren, Provisionen und sonstigen Entgelte als verbindliche Vergütungsgrundlage und verpflichtet sich zu deren vollständiger und fristgerechter Zahlung.
Bei wiederkehrenden Mitgliedschaften, Abonnements oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen gilt der bei Abschluss bzw. Buchung ausgewiesene Preis für den vereinbarten Abrechnungszeitraum. Bei transaktionsabhängigen Entgelten, insbesondere Provisionen und Take Rates, ist die für die jeweilige Transaktion nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Preisstruktur geltende und dem Nutzer vor Durchführung der kostenpflichtigen Transaktion zugänglich gemachte Vergütung maßgeblich.
Soweit für einzelne Nutzer, Leistungen oder Vertragsverhältnisse ausdrücklich individuelle Preise oder Konditionen vereinbart wurden, gehen diese den allgemeinen Preisangaben der Plattform vor.
Preis- und Entgeltänderungen für zukünftige Leistungen und Abrechnungszeiträume richten sich ausschließlich nach den hierfür in diesen AGB vorgesehenen Regelungen. Eine nachträgliche Änderung bereits verbindlich vereinbarter Entgelte allein durch Änderung der auf der Plattform dargestellten Preise findet nicht statt.
(3) Transaktionsabhängige Gebühren (Take Rate): Für über LikeTik abgewickelte oder vermittelte Verkaufsumsätze fällt eine prozentuale Plattformgebühr („Take Rate") auf den Netto-Warenwert der Transaktion an. Die jeweils maßgebliche Take Rate sowie etwaige Zuschläge werden dem Nutzer vor der betreffenden Transaktion auf der LikeTik-Plattform angezeigt oder individuell mit ihm vereinbart. Sie kann je nach Nutzungsmodell (A oder B) unterschiedlich ausgestaltet sein. Für bestimmte Produktkategorien, Regionen oder erhöhte Risiko-Szenarien können zusätzlich angemessene Zuschläge vorgesehen sein.
(4) Fälligkeit und Zahlung: Sofern nicht abweichend vereinbart, sind sämtliche Rechnungen sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die hinterlegten Zahlungsmittel gültig und ausreichend gedeckt sind. Schlägt ein Zahlungsversuch fehl, darf Axinity eine erneute Abbuchung vornehmen. Bei andauernden Zahlungsschwierigkeiten kann Axinity bestimmte Funktionen einschränken, bis der fällige Betrag beglichen ist.
(5) Preis- und Entgeltanpassungen: Axinity darf wiederkehrende Entgelte für zukünftige Abrechnungszeiträume an die seit der letzten Preisfestsetzung eingetretene Nettoveränderung der folgenden, für die konkrete Leistung erforderlichen Kosten anpassen: Hosting-, Rechenzentrums-, Telekommunikations- und Energiekosten; Zahlungs-, Lizenz- und sonstige erforderliche Drittanbieterkosten; gesetzlich oder tariflich bedingte Personalkosten; sowie Steuern, Abgaben oder hoheitliche Belastungen, die das Entgelt betreffen. Bei der Berechnung wird jede Kostenkategorie nur mit ihrem jeweiligen Anteil an den Gesamtkosten der betroffenen Leistung berücksichtigt. Kostensteigerungen in einer Kategorie sind mit Kostensenkungen in anderen Kategorien zu verrechnen. Kostensenkungen führen nach derselben Berechnung zu einer entsprechenden Entgeltsenkung. Die Anpassung darf weder eine zusätzliche Gewinnmarge begründen noch bereits abgeschlossene Transaktionen oder laufende, vollständig vorausbezahlte Abrechnungszeiträume rückwirkend ändern.
Eine Erhöhung darf höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten und um höchstens 10 % des zuletzt vereinbarten wiederkehrenden Entgelts erfolgen. Axinity teilt dem Nutzer die betroffene Leistung, die maßgeblichen Kostenfaktoren, die Berechnung, den neuen Betrag und den Zeitpunkt mindestens 30 Tage vorher in Textform mit. Der Nutzer hat ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene kostenpflichtige Leistung bis zum Wirksamwerden der Erhöhung. Bis zur Beendigung gilt das bisherige Entgelt; vorausbezahlte Entgelte für den Zeitraum nach der Beendigung werden anteilig erstattet. Individuell ausgehandelte Preisänderungen und zwingendes Recht bleiben unberührt.
(6) Abrechnungszeiträume und Laufzeit kostenpflichtiger Tarife: Kostenpflichtige Mitgliedschaften, Abonnements, Leistungspakete, Zusatzmodule oder sonstige wiederkehrend vergütete Leistungen können mit monatlichen, jährlichen oder sonstigen bei der Buchung ausgewiesenen Abrechnungs- und Mindestlaufzeiten angeboten werden.
Für die Laufzeit, Verlängerung, Abrechnung und ordentliche Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs oder Leistungspakets sind die dem Nutzer vor Abschluss der jeweiligen Buchung auf der Plattform angezeigten Konditionen maßgeblich. Mit der Buchung akzeptiert der Nutzer diese Konditionen als Bestandteil der Vergütungs- und Laufzeitvereinbarung.
Eine ordentliche Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs beendet diesen grundsätzlich erst zum Ende der jeweils vereinbarten Mindest- oder Abrechnungsperiode, sofern bei Buchung nicht ausdrücklich eine frühere Beendigungsmöglichkeit vorgesehen wurde.
Bereits begonnene oder wirksam vereinbarte Abrechnungszeiträume bleiben grundsätzlich vollständig vergütungspflichtig. Eine vorzeitige Nichtnutzung, Deaktivierung einzelner Funktionen, Löschung des Nutzerkontos oder eine vom Nutzer gewünschte vorzeitige Einstellung der Nutzung führt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung oder zum Wegfall bereits entstandener oder für eine wirksam vereinbarte Mindestlaufzeit geschuldeter Entgelte, soweit nicht zwingendes Recht, eine berechtigte außerordentliche Kündigung oder eine ausdrückliche Vereinbarung etwas anderes vorsieht.
Ein Upgrade oder Downgrade wird zu dem bei der Änderung auf der Plattform angegebenen Zeitpunkt wirksam. Soweit kein anderer Zeitpunkt angegeben wird, erfolgt die Änderung zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums.
Individuelle Vereinbarungen sowie ausdrücklich eingeräumte Kulanzregelungen bleiben unberührt.
(7) Umgang mit Chargebacks, Rückerstattungen und Disputen: – Modell A: Der Creator trägt das wirtschaftliche Risiko von Endkunden-Rückerstattungen, Chargebacks oder Zahlungsstreitigkeiten, soweit diese nicht auf einem von Axinity zu vertretenden Fehler beruhen. Axinity ist berechtigt, entsprechende Beträge mit künftigen Auszahlungsansprüchen des Creators zu verrechnen. Verzögerungen im Fulfillment, die darauf zurückzuführen sind, dass der Creator Zahlungen verspätet oder nicht geleistet hat, liegen ausschließlich in dessen Verantwortungsbereich. – Modell B: Tritt ein Chargeback oder eine Rückbelastung ein, die auf falsche oder irreführende Werbung des Creators zurückzuführen ist, kann Axinity diesen Umstand angemessen berücksichtigen und entsprechende Beträge bei den Provisionsabrechnungen an den Creator in Abzug bringen. Axinity informiert den Creator über derartige Vorgänge, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Modell C: Bei Rückbelastungen (Chargebacks), Rückerstattungen oder Zahlungsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Testbestellungen (Modell C) trägt der Nutzer das alleinige wirtschaftliche Risiko. Axinity ist berechtigt, entsprechende Beträge mit offenen oder zukünftigen Ansprüchen des Nutzers zu verrechnen. Eine Rücknahme oder Erstattung von Testprodukten erfolgt nur, sofern eine gesetzlich zwingende Verpflichtung hierzu besteht. Darüber hinausgehende Rückgaben oder Rückerstattungen sind ausgeschlossen.
(8) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Nutzer kann gegen Forderungen von Axinity nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Axinity ist hingegen berechtigt, sämtliche Forderungen, Gebühren, Rückbelastungen oder sonstige Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis gegen Guthaben oder Auszahlungsansprüche des Nutzers jederzeit aufzurechnen.
§ 8 Pflichten des Nutzers, Produkt-Compliance
(1) Gesetzestreue Nutzung: Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zu verwenden. Hierzu zählen insbesondere das Datenschutzrecht (DSGVO, TDDDG), Wettbewerbsrecht (UWG), Marken- und Urheberrecht, Produktsicherheitsrecht (ProdSG), Verbraucherinformationspflichten (PAngV, Preisangabenverordnung), Vorgaben zu Verpackung und Entsorgung (VerpackG) sowie Zoll-, Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht, insbesondere die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie sonstige einschlägige produktsicherheits- und marktüberwachungsrechtliche Vorschriften. Ebenso sind alle steuerrechtlichen Pflichten (korrekte Angaben zur Umsatzsteuer, Lieferschwellen, Steuern) vom Nutzer selbst zu erfüllen.
(2) Verantwortlichkeit für Inhalte und Angebote: Der Nutzer ist allein verantwortlich dafür, dass die von ihm über die Plattform angebotenen oder beworbenen Produkte und Inhalte rechtmäßig und sicher sind. Insbesondere obliegen dem Nutzer:
- die rechtmäßige Beschaffung, Kennzeichnung und Beschreibung der Produkte, die er anbietet (inkl. aller gesetzlich geforderten Produktinformationen, Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen etc.),
- die vollständige Erfüllung aller Informations-, Prüf-, Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten gegenüber Endkunden (z. B. Energieeffizienzlabels, Inhaltsstoffangaben, Altersfreigaben),
- die Einhaltung sämtlicher Richtlinien und Nutzungsbedingungen von Drittplattformen, die er im Zusammenhang mit der Plattform nutzt (z. B. TikTok-Shop-Richtlinien, Shopify- oder Meta-Policies, Werbebestimmungen, API-Vorgaben),
- die korrekte Angabe steuerlich relevanter Informationen (z. B. USt-IdNr., anwendbare Steuersätze, etwaige Lieferschwellen bei EU-Versand) und die fristgerechte Abführung aller Steuern und Abgaben, die in seinem Geschäftsmodell anfallen.
Axinity übernimmt keinerlei Prüf-, Überwachungs- oder Beratungspflichten in Bezug auf die vom Nutzer bereitgestellten Inhalte oder Angebote. Der Nutzer stellt Axinity alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und hält diese aktuell, damit Axinity gesetzliche Vorgaben (etwa bei behördlichen Anfragen) erfüllen kann.
(3) Nutzerinhalte, Designs und individualisierte Produkte: Soweit der Nutzer über LikeTik Bilder, Fotografien, Grafiken, Texte, Logos, Marken, Zeichen, Symbole, Designs, Dateien oder sonstige Inhalte hochlädt, eingibt, erstellt, bearbeitet, veröffentlicht, auf Produkten platziert oder zur Herstellung, Personalisierung, Bewerbung, Vermarktung oder zum Vertrieb von Produkten verwendet („Nutzerinhalte“), trägt der Nutzer die Verantwortung dafür, dass die Nutzerinhalte und sämtliche von ihm veranlassten Nutzungen rechtmäßig sind und weder Rechte Dritter noch gesetzliche oder behördliche Verbote verletzen.
Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor der jeweiligen Nutzung eigenverantwortlich darüber zu informieren und erforderlichenfalls fachkundig beraten zu lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen der betreffende Nutzerinhalt für den beabsichtigten Zweck verwendet, vervielfältigt, auf Produkten angebracht, hergestellt, beworben, angeboten, vertrieben oder verkauft werden darf. Axinity schuldet keine Rechtsberatung oder Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Nutzer bereitgestellten oder ausgewählten Inhalte.
Der Nutzer sichert zu, über sämtliche für die beabsichtigte Nutzung erforderlichen Rechte, Lizenzen, Genehmigungen und Einwilligungen zu verfügen und berechtigt zu sein, Axinity sowie den von Axinity eingesetzten Herstellern, Suppliern, Fulfillment-, Hosting-, Logistik- und sonstigen Dienstleistern die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungen zu gestatten. Dies umfasst insbesondere Speicherung, technische Bearbeitung, Vervielfältigung, Bedruckung und Herstellung, Darstellung, Bewerbung, Weitergabe, Veröffentlichung sowie Vertrieb der hiermit gestalteten Produkte.
Der Nutzer behält sämtliche Rechte an seinen Nutzerinhalten. Er räumt Axinity für Dauer und Zweck der Vertragserfüllung ein einfaches, nicht ausschließliches, vergütungsfreies und auf die vom Nutzer gewählten Absatzmärkte sowie die technisch erforderliche Abrufbarkeit beschränktes Recht ein, Nutzerinhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen und anzupassen, in Produktseiten, Storefront-Listings und Vorschauen öffentlich zugänglich zu machen und darzustellen, zur Herstellung und Auslieferung zu verwenden sowie Sicherungs- und Wiederherstellungskopien anzufertigen. Axinity darf diese Rechte nur im erforderlichen Umfang an zur Vertragserfüllung eingesetzte Dienstleister weitergeben und Endkunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglichen. Die Lizenz endet mit der vertragsgemäßen Löschung; zwingende Aufbewahrung und technisch unvermeidbare, turnusmäßig überschriebene Sicherungskopien bleiben unberührt. Eigentum und sonstige Rechte verbleiben beim Nutzer; eine Nutzung für eigene Werbung oder KI-Training ist hiervon nicht umfasst.
Dem Nutzer ist insbesondere untersagt, ohne ausreichende rechtliche Berechtigung Nutzerinhalte zu verwenden, die Marken, Logos, Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnungen, urheber-, design- oder sonst schutzrechtlich geschützte Werke, Fotografien, Figuren, Charaktere, Namen, Bilder, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter enthalten oder verletzen, den unzutreffenden Eindruck einer Lizenzierung, Autorisierung, Kooperation, Herkunft oder sonstigen Verbindung mit einem Dritten erwecken oder deren Herstellung, Besitz, Verwendung, Veröffentlichung, Bewerbung, Angebot, Vertrieb oder Verkauf nach anwendbarem Recht verboten oder beschränkt ist. Dies gilt insbesondere für strafbare, volksverhetzende, terroristische oder extremistische Inhalte sowie verbotene Kennzeichen, Symbole, Parolen und Abzeichen.
Die vorstehende Aufzählung ist ausdrücklich nicht abschließend. Das Fehlen einer bestimmten Art von Inhalt, Schutzrecht, Kennzeichen, Verwendungsform oder gesetzlichen Beschränkung in diesen AGB bedeutet weder, dass die betreffende Nutzung zulässig ist, noch dass Axinity deren Zulässigkeit geprüft oder bestätigt hat. Maßgeblich ist ausschließlich, ob die vom Nutzer veranlasste Nutzung nach dem jeweils anwendbaren Recht und unter Berücksichtigung der Rechte Dritter zulässig ist. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
Die technische Annahme, Speicherung, automatisierte oder manuelle Verarbeitung, Erstellung einer Produktvorschau, Freischaltung, Weiterleitung an einen Hersteller, Herstellung, Veröffentlichung, Nichtbeanstandung oder Auslieferung eines Nutzerinhalts oder hiermit gestalteten Produkts stellt keine rechtliche Prüfung, Freigabe, Genehmigung oder Bestätigung seiner Rechtmäßigkeit durch Axinity dar und führt nicht zur Übernahme der rechtlichen Verantwortung durch Axinity. Axinity ist, soweit gesetzlich zulässig, nicht verpflichtet, Nutzerinhalte vor ihrer Verarbeitung, Herstellung oder Veröffentlichung umfassend auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Nutzer kann insbesondere aus einer fehlenden Beanstandung, technischen Freigabe oder erfolgreichen Herstellung keine Berechtigung zur Verwendung des betreffenden Nutzerinhalts ableiten.
Axinity ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten für einen Rechts- oder Vertragsverstoß oder nach Eingang einer hinreichend substantiierten Beanstandung insbesondere Nachweise über die erforderlichen Rechte zu verlangen, Nutzerinhalte und Produkte vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder zu entfernen, deren Herstellung, Veröffentlichung, Bewerbung, Vertrieb oder Auslieferung auszusetzen oder zu verhindern, noch nicht ausgeführte Bestellungen zu stornieren sowie bei erheblichen oder wiederholten Verstößen einzelne Funktionen oder das Nutzerkonto nach Maßgabe dieser AGB einzuschränken oder zu sperren. Zwingende gesetzliche Informations-, Begründungs- und Rechtsbehelfspflichten bleiben unberührt.
Der Nutzer haftet Axinity nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche von ihm zu vertretenden Verstöße gegen die vorstehenden Verpflichtungen und die hierdurch verursachten Schäden und erforderlichen Aufwendungen.
Der Nutzer stellt Axinity, mit Axinity verbundene Unternehmen sowie die von Axinity zur Vertragsdurchführung eingesetzten Hersteller, Supplier, Fulfillment-, Hosting-, Zahlungs-, Logistik- und sonstigen Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Nutzer schuldhaft verursachten Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz, Lizenzvergütung, Rückruf oder Vernichtung sowie die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, Rechtsverfolgung, Sperrung, Stornierung, Rückholung, Lagerung und Vernichtung betroffener Produkte. Der Nutzer ist verpflichtet, Axinity bei der Prüfung und Abwehr solcher Ansprüche unverzüglich und vollständig zu unterstützen und die erforderlichen Informationen und Nachweise bereitzustellen.
Axinity ist ferner berechtigt, bei konkreten und objektiv nachvollziehbaren Anhaltspunkten für entsprechende Ansprüche noch nicht ausgezahlte Guthaben des Nutzers in angemessenem Umfang und für einen angemessenen Zeitraum zurückzuhalten und mit fälligen Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Die vorstehenden Regelungen lassen zwingende gesetzliche Pflichten und eine zwingende eigene Haftung von Axinity unberührt. Weitergehende Unterlassungs-, Schadensersatz-, Freistellungs-, Kündigungs- und sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von Axinity bleiben unberührt.
(4) Acceptable Use Policy (AUP): Der Nutzer verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung der Acceptable Use Policy (AUP) der LikeTik-Plattform (Anhang 1). Die AUP enthält insbesondere Verbote hinsichtlich der Nutzung der Plattform für:
- rechtswidrige Inhalte jedweder Art,
- unsichere, gefälschte oder nicht konforme Produkte, oder solche, die in der betreffenden Region nicht zugelassen sind,
- gefährliche, irreführende oder betrügerische Werbeaussagen oder Verkaufsmaschen,
- manipulative Praktiken wie Bots, Fake-Traffic, Klickfarmen oder künstliche Conversions zur Verzerrung von Performance-Daten,
- Missbrauch oder Umgehung der LikeTik-Mechanismen, Algorithmen, Tracking-Systeme oder APIs (z. B. Exploits, Scraping),
- Umgehung von Richtlinien oder Sicherheitsmechanismen Dritter (z. B. von TikTok, Meta oder Zahlungsanbietern).
Die detaillierten Regelungen können der jeweils aktuellen Fassung der AUP entnommen werden. Verstöße gegen die AUP gelten zugleich als Verstöße gegen diese AGB.
(5) Produktkonformität und Nachweispflichten: Der Nutzer – insbesondere wenn er als Creator, Händler oder Supplier auftritt – sichert ausdrücklich zu, dass sämtliche von ihm über die Plattform angebotenen Produkte und Inhalte den geltenden EU- und nationalen Vorschriften entsprechen. Dies umfasst u. a.:
- Einhaltung aller einschlägigen Produktvorschriften (z. B. CE-Richtlinien, REACH-Verordnung, RoHS, Textilkennzeichnung, Lebensmittelkennzeichnung, Kosmetik-VO, Spielzeugrichtlinie etc.),
- keine Verletzung von Rechten Dritter (Markenrechte, Patente, Urheberrechte, Designrechte, Persönlichkeits- oder Bildrechte) durch die Produkte oder ihre Bewerbung,
- zutreffende, vollständige und nicht irreführende Beschreibung und Bewerbung der Produkte (alle wesentlichen Eigenschaften müssen korrekt dargestellt sein),
- Vorliegen aller erforderlichen Prüfberichte, Zertifikate oder Nachweise (z. B. Konformitätserklärungen, Sicherheitsdatenblätter, Testergebnisse) und Fähigkeit, diese auf Anforderung unverzüglich vorzulegen,
- Ausschluss von verbotenen oder eingeschränkt vermarktbaren Produkten gemäß AUP oder Drittplattform-Regeln (keine verbotenen Waren anbieten).
(6) Prüfungsrechte von Axinity: Zur Sicherung der Plattformintegrität ist Axinity jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, Stichprobenprüfungen der vom Nutzer eingestellten Inhalte und Produkte vorzunehmen. Axinity kann insbesondere verlangen, dass der Nutzer Dokumente und Nachweise vorlegt, welche die Konformität seiner Produkte und Geschäftspraktiken belegen. Hierzu zählen z. B. Produktzertifikate, Testberichte, Lieferantennachweise, Rechnungen, Sicherheitsdaten oder behördliche Genehmigungen. Axinity kann auch externe Prüfstellen oder Auditoren einschalten, um Compliance-Überprüfungen durchzuführen.
Werden begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestimmter Inhalte oder Produkte bekannt, darf Axinity diese Inhalte oder Angebote vorübergehend sperren oder entfernen, bis die Rechtskonformität geklärt ist. Der Nutzer ist verpflichtet, alle von Axinity angeforderten Unterlagen vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
Axinity ist ferner berechtigt – aber nicht verpflichtet –, Inhalte, Produkte, Geschäfte oder Nutzerkonten ganz oder teilweise zu sperren, zu entfernen oder zu deaktivieren, sowie deren Sichtbarkeit in der Plattform herabzustufen, wenn:
- konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße des Nutzers vorliegen,
- Hinweise von Behörden, Plattformpartnern oder Dritten auf solche Verstöße vorliegen,
- Sicherheits-, Compliance-, Betrugs- oder Risikoindikatoren auftreten, die auf missbräuchliche Nutzung hindeuten,
- der Nutzer Prüf- oder Nachweispflichten (siehe oben) nicht erfüllt.
(7) Verantwortlichkeit des Nutzers: Axinity trifft keine allgemeine Überwachungs- oder Prüfungspflicht in Bezug auf die vom Nutzer bereitgestellten Inhalte, Produkte, Lieferanten oder Geschäftspraktiken. Diese Verantwortlichkeit verbleibt vollständig beim Nutzer. Bei Verstößen gegen die Pflichten dieses § 8 oder gegen die AUP darf Axinity erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen nach § 2 Absatz 7, der AUP und nach Maßgabe des § 17 ergreifen. Eine dauerhafte Sperrung oder außerordentliche fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus; bei einer Pflichtverletzung erhält der Nutzer grundsätzlich eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe, sofern eine Abhilfeaufforderung oder Abmahnung nicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen entbehrlich ist.
§ 9 Non-Circumvention (Nicht-Umgehung)
(1) Zweck der Nichtumgehung: Der Nutzer verpflichtet sich, keine geschäftlichen Kontakte oder Transaktionen, die durch LikeTik vermittelt oder ermöglicht wurden, außerhalb der Plattform abzuwickeln, um Gebühren, Provisionen oder Entgelte von Axinity zu umgehen. Dieses Umgehungsverbot dient dem Schutz des Geschäftsmodells von Axinity und gilt für alle Partner, die der Nutzer über LikeTik kennengelernt oder deren Angebote er über LikeTik einsehen konnte. Diese Verpflichtung zur Nichtumgehung besteht unabhängig davon, auf welche Weise der Kontakt zustande kam, aktiv durch den Nutzer, passiv oder automatisch durch die Plattform (z. B. via Matching-Algorithmus oder Produktempfehlung).
(2) Definition der Umgehung: Eine unzulässige Umgehung liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer:
- einen über LikeTik vermittelten Partner außerhalb der Plattform kontaktiert oder nutzt, um vergleichbare Leistungen wie über LikeTik zu beziehen, ohne dass dafür die üblichen Plattformgebühren anfallen,
- Geschäftstransaktionen direkt oder über Dritte abwickelt, obwohl diese Geschäftsbeziehung ohne LikeTik nicht zustande gekommen wäre,
- eine Zwischenperson (z. B. Agentur, Bekannte oder anderes Unternehmen) zwischenschaltet, um die wirtschaftliche Verbindung zu verschleiern und Axinity-Entgelte zu vermeiden,
- Produkte oder Dienstleistungen, die ursprünglich über LikeTik vermittelt wurden, bewusst außerhalb der Plattform bezieht oder vertreibt, um Axinity zu umgehen,
- sonstige technische, wirtschaftliche oder rechtliche Konstruktionen wählt, die erkennbar darauf abzielen, Axinity-Gebühren zu umgehen, zu reduzieren oder auf Dritte zu verlagern.
Diese Beispiele sind nicht abschließend; jede Handlung mit vergleichbarem Umgehungszweck ist untersagt.
(3) Umfang der Bindung („Non-Circumvention Zone"): Die Nichtumgehungspflicht gilt für sämtliche Partnerkontakte, die:
- der Nutzer über LikeTik kennengelernt hat,
- deren Produkte oder Angebote ihm über LikeTik angezeigt wurden,
- deren Daten, Angebote oder Profile er durch die Plattform erhalten hat,
- deren technische Informationen, Tracking-IDs oder Katalogdaten ihm über LikeTik bekannt geworden sind.
Diese Bindung gilt unabhängig davon, ob der Nutzer den Partner bereits kannte, sofern die konkrete Geschäftsbeziehung ohne LikeTik nicht entstanden wäre.
(4) Vertragsstrafe bei Verstoß: Verstößt der Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Nichtumgehungspflicht, ist er verpflichtet, an Axinity eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von Axinity nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgesetzt und kann im Streitfall gerichtlich auf Angemessenheit überprüft werden. Die Zahlung einer Vertragsstrafe lässt das Recht von Axinity unberührt, weitergehenden Schadensersatz zu verlangen; jedoch wird eine gezahlte Vertragsstrafe auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.
(5) Mitwirkungspflichten und Beweiserleichterung: Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Nutzer einen über LikeTik vermittelten Partner außerhalb der Plattform nutzt, so ist der Nutzer auf Verlangen von Axinity verpflichtet:
- sämtliche relevanten Informationen, Unterlagen und Verträge offenzulegen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen, und
- eine vollständige und wahrheitsgemäße schriftliche Erklärung über den fraglichen Geschäftsvorgang abzugeben.
Kommt der Nutzer dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, darf Axinity annehmen, dass eine unzulässige Umgehung stattgefunden hat. Die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung liegt dann beim Nutzer.
Sanktionen: Ein Verstoß gegen diese Nichtumgehungspflicht stellt einen wichtigen Grund zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos oder außerordentlichen Kündigung des Vertrags gemäß § 17 dar.
(6) Fortgeltung nach Vertragsende: Die Pflichten aus diesem § 9 gelten über die Beendigung des Vertrags hinaus für weitere 24 Monate fort, soweit sie Partner betreffen, die der Nutzer über LikeTik kennengelernt hat oder deren Kontaktdaten ihm durch die Plattform bekannt geworden sind.
§ 10 Nutzung von Daten und KI-Training
(1) Nutzungsrecht an wirksam anonymisierten Daten: Der Nutzer räumt Axinity das weltweite, zeitlich unbefristete, unentgeltliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, Daten, die im Rahmen der Plattformnutzung anfallen, erst nach wirksamer Anonymisierung für das Training, die Verbesserung und Bewertung eigener KI-Systeme, die Entwicklung von Funktionen und Modellen, Sicherheits- und Betrugserkennung, Markt-, Trend- und Branchenanalysen sowie nicht identifizierende Statistiken und Berichte zu nutzen. Das Recht erfasst keine personenbezogenen, lediglich pseudonymisierten oder nur aggregierten Daten. Aggregation allein bewirkt keine Anonymisierung.
Wirksam anonymisiert sind Informationen nur, wenn die betroffene natürliche Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. Dabei sind alle Mittel zu berücksichtigen, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur direkten oder indirekten Identifizierung eingesetzt werden, einschließlich des Aussonderns. Maßgeblich sind alle objektiven Faktoren, insbesondere die Kosten der Identifizierung, der dafür erforderliche Zeitaufwand sowie die verfügbare Technologie und technologische Entwicklungen. Soweit die Vertraulichkeit eines Unternehmens betroffen ist, dürfen die verwendeten Daten außerdem keinen Rückschluss auf das einzelne Unternehmen erlauben. Axinity darf anonymisierte Informationen nicht zur Re-Identifizierung verwenden und nicht mit anderen Informationen verknüpfen, um einen Personen- oder Unternehmensbezug wiederherzustellen.
(2) Rechte und Auftragsdaten: Nur wirksam anonymisierte Informationen fallen außerhalb des Datenschutzrechts. Aggregierte Daten bleiben personenbezogene Daten, solange eine Person nach dem Maßstab des Absatzes 1 identifizierbar ist. An wirksam anonymisierten Informationen und daraus von Axinity geschaffenen Modellen, Analysen oder Berichten erhält der Nutzer keine zusätzlichen Rechte oder Vergütungsansprüche; zwingende gesetzliche Rechte sowie bestehende Rechte des Nutzers an seinen Inhalten und Daten bleiben unberührt. Für Auftragsdaten gilt ausschließlich der Auftragsverarbeitungsvertrag. Sie werden nicht zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Bewertung eigener oder fremder KI-Systeme verwendet; dieser § 10 begründet keine abweichende Befugnis.
(3) KI-Ausgaben – Haftungsausschluss: Von Axinity generierte KI-Inhalte oder Empfehlungen (z. B. Scorings, Ranglisten, Conversion-Prognosen, Produktvorschläge, Risikoeinschätzungen) stellen keine Zusicherungen oder Garantien dar. Sie sind nicht als Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Sicherheitsberatung zu verstehen. Die Nutzung solcher automatisiert erstellten Ausgaben erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass KI-Systeme Fehleinschätzungen enthalten können und dass Entscheidungen von erheblicher Tragweite nicht ausschließlich auf KI-Output gestützt werden dürfen. Kritische unternehmerische Entscheidungen muss der Nutzer stets durch eigene Prüfung und ggf. externe Beratung absichern.
(4) Datenschutz und Datenuploads: Der Nutzer verpflichtet sich, auf der Plattform ausschließlich rechtmäßig erhobene Daten zu verarbeiten. Insbesondere ist es untersagt, besondere Kategorien personenbezogener Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische oder ethnische Daten) hochzuladen. Sofern im Rahmen von Modell A personenbezogene Daten von Endkunden an Axinity übermittelt werden (z. B. Bestelldaten über die TikTok-Shop-API), muss der Nutzer seine Endkunden zutreffend über diese Datenweitergabe an Axinity informieren (z. B. in der Datenschutzerklärung). Der Nutzer hat zudem angemessene technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Es dürfen keine Daten Dritter (etwa Listen mit Kundendaten), für die der Nutzer keine Rechtsgrundlage zur Nutzung hat, auf der Plattform gespeichert oder verarbeitet werden. Jede Partei ist für die Rechtmäßigkeit der ihr nach der tatsächlichen Verarbeitung zugewiesenen Verarbeitungsvorgänge verantwortlich; für Auftragsverarbeitungen gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Nutzer stellt Axinity von Ansprüchen Dritter frei, soweit sie auf einer vom Nutzer zu vertretenden rechtswidrigen Verarbeitung, unzulässigen Weisung oder Verletzung seiner Informationspflichten beruhen. Die eigene datenschutzrechtliche Pflichtverletzung von Axinity, die Verantwortlichkeit für ihre Auftragsverarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie zwingende Ansprüche, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt. Der interne Ausgleich richtet sich nach den jeweiligen Verantwortungs- und Verursachungsanteilen.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Vertrauliche Informationen: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind alle nicht offenkundigen geschäftlichen, technischen oder betrieblichen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Solche Informationen dürfen ausschließlich für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Ausnahmen von der Vertraulichkeit: Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:
- der empfangenden Partei bereits vor Bekanntgabe durch die offenlegende Partei rechtmäßig bekannt waren;
- ohne Verstoß gegen diesen Vertrag öffentlich bekannt werden oder allgemein zugänglich sind;
- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt;
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollziehbarer behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. (In diesem Fall wird die andere Vertragspartei – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich über die Offenlegung informiert.)
(3) Berechtigte Weitergabe: Jede Partei darf vertrauliche Informationen der anderen Seite an eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und die Empfänger ihrerseits schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(4) Schutzmaßnahmen: Die empfangende Partei hat zum Schutz der vertraulichen Informationen die gleichen Sorgfaltsmaßnahmen anzuwenden wie für ihre eigenen vertraulichen Informationen, mindestens jedoch angemessene Sicherheitsstandards nach Stand der Technik einzuhalten.
(5) Dauer der Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt auch über die Beendigung dieses Vertrags hinaus, solange die jeweilige Information nicht öffentlich bekannt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung besteht.
(6) Kein Lizenzerwerb: Die Offenlegung vertraulicher Informationen im Rahmen dieses Vertrags begründet keinerlei Übertragung von Nutzungs-, Eigentums- oder Lizenzrechten an diesen Informationen. Insbesondere verbleiben etwaige Urheberrechte oder Know-how-Rechte bei der offenlegenden Partei. Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Analyse der vertraulichen Informationen der anderen Partei sind unzulässig, sofern sie nicht gesetzlich ausdrücklich gestattet sind.
§ 12 Schutz der Plattform, des geistigen Eigentums, des Know-hows und Verbot der Nachahmung und wirtschaftlichen Verwertung
(1) Schutzgegenstände und Rechtsinhaberschaft
Sämtliche Rechte an der LikeTik-Plattform sowie an deren Konzeption, technischer und wirtschaftlicher Ausgestaltung, Software, Quell- und Objektcode, Architektur, Systemstruktur, Benutzeroberflächen, Designs, Workflows, Datenstrukturen, Datenbanken, Algorithmen, KI-Systemen und KI-Modellen, Matching- und Empfehlungslogiken, Automatisierungsmechanismen, Shop-Erstellungs- und Shop-Management-Prozessen, Produktzuordnungs- und Produktempfehlungssystemen, Affiliate- und Provisionsmechanismen, Tracking- und Analyseverfahren, API-Konzepten und Schnittstellenlogiken, Geschäftsprozessen, Dokumentationen, technischen Spezifikationen, Konzepten, Methoden, nicht offenkundigem Know-how, Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Bestandteilen der Plattform (zusammen „Geschützte Bestandteile“) stehen ausschließlich Axinity bzw. den jeweiligen Lizenzgebern von Axinity zu.
Die Nutzung der Plattform begründet – soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – keinerlei Eigentums-, Urheber-, Nutzungs-, Lizenz-, Verwertungs- oder sonstige Rechte an den Geschützten Bestandteilen. Dem Nutzer wird ausschließlich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die Plattform während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß für die nach diesen AGB zulässigen eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
(2) Verbot der Vervielfältigung, Nachahmung und Ableitung
Dem Nutzer ist es untersagt, Geschützte Bestandteile ganz oder teilweise unmittelbar oder mittelbar zu kopieren, zu vervielfältigen, nachzubilden, nachzuahmen, zu übernehmen, zu bearbeiten, zu adaptieren, zu rekonstruieren, zu übersetzen, zu extrahieren oder in eigene oder fremde Produkte, Plattformen, Softwarelösungen, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle zu übernehmen, soweit dies auf einer vertragswidrigen Nutzung von Geschützten Bestandteilen, vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen von Axinity beruht.
Dies gilt insbesondere für die Entwicklung, den Betrieb, die Unterstützung oder Vermarktung einer Software, Plattform oder Dienstleistung, deren konkrete technische oder wirtschaftliche Ausgestaltung unter Verwendung von über LikeTik erlangtem nicht öffentlichem Know-how, vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen ganz oder teilweise nachgebildet oder abgeleitet wurde.
Das Verbot gilt unabhängig davon, ob eine Nachbildung technisch identisch erfolgt oder Geschützte Bestandteile verändert, umbenannt, anders gestaltet, in einzelne Module aufgeteilt, mit anderen Funktionen kombiniert oder auf andere technische Weise umgesetzt werden.
Eine unabhängig und ohne Nutzung Geschützter Bestandteile, vertraulicher Informationen oder Geschäftsgeheimnisse von Axinity entwickelte Lösung bleibt hiervon unberührt.
(3) Verbot von Reverse Engineering und systematischer Analyse
Soweit gesetzlich zulässig, ist es dem Nutzer insbesondere untersagt,
a) die Plattform oder Teile hiervon durch Reverse Engineering, Rückbau, Dekompilierung, Disassemblierung, systematische Beobachtung, Untersuchung, Tests oder sonstige technische Analyse mit dem Ziel zu untersuchen, nicht offenkundige technische oder wirtschaftliche Erkenntnisse über die Plattform zu gewinnen;
b) automatisierte oder manuelle Verfahren einzusetzen, um Architektur, Datenmodelle, Algorithmen, Gewichtungen, Entscheidungslogiken, Matching-Systeme, KI-Logiken, Automatisierungsprozesse, API-Strukturen, Datenbankstrukturen oder sonstiges nicht öffentlich zugängliches Know-how von Axinity zu ermitteln;
c) durch systematische Eingaben, Abfragen, Tests, Benchmarking, Scraping, Crawling, API-Abfragen oder vergleichbare Methoden Rückschlüsse auf nicht öffentlich bekannte Funktionsweisen, Regeln, Algorithmen oder Geschäftslogiken der Plattform zu ziehen, soweit dies über die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform hinausgeht;
d) auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse selbst zu nutzen, Dritten zugänglich zu machen oder für die Entwicklung, Verbesserung, Vermarktung oder den Betrieb eigener oder fremder Produkte oder Dienstleistungen einzusetzen.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zwingende Rechte zur Herstellung der Interoperabilität nach §§ 69e, 69g UrhG, bleiben unberührt. Gesetzlich zulässige Handlungen dürfen ausschließlich innerhalb des zwingend gesetzlich vorgesehenen Umfangs und Zwecks vorgenommen werden.
(4) Verbot der wirtschaftlichen Verwertung
Der Nutzer darf Geschützte Bestandteile, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder hieraus unter Verstoß gegen diese AGB gewonnene Erkenntnisse weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftlich verwerten.
Untersagt ist insbesondere deren Verwendung für
a) die Gründung, Entwicklung, Finanzierung, Beratung, Unterstützung oder den Betrieb eines hierauf beruhenden konkurrierenden Produkts, Unternehmens oder Geschäftsmodells;
b) die Entwicklung oder Verbesserung einer Software, SaaS-Plattform, Social-Commerce-Plattform, Creator-Commerce-Lösung, Affiliate-Plattform, Shop-Automatisierung, KI-basierten Produktempfehlungs- oder Matching-Lösung oder einer sonstigen digitalen Lösung;
c) die entgeltliche oder unentgeltliche Beratung oder Unterstützung Dritter bei einer nach diesem Paragraphen untersagten Entwicklung;
d) die Lizenzierung, Veräußerung, Weitergabe oder sonstige kommerzielle Nutzung entsprechender Erkenntnisse oder Arbeitsergebnisse.
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, äußere Gestaltung oder technische Implementierung eines konkurrierenden Angebots, sondern ob bei dessen Entwicklung oder Betrieb Geschützte Bestandteile, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse von Axinity vertragswidrig verwendet wurden.
(5) Verbot mittelbarer Umgehungen und Einschaltung Dritter
Die Verbote dieses Paragraphen dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass entsprechende Handlungen durch Dritte vorgenommen werden.
Dem Nutzer ist insbesondere untersagt, Familienangehörige, Freunde, Mitarbeiter, Gesellschafter, verbundene Unternehmen, Geschäftspartner, Berater, Entwickler, Agenturen, Auftragnehmer, Strohleute oder sonstige Dritte zu veranlassen, zu beauftragen, zu finanzieren, anzuleiten, technisch oder wirtschaftlich zu unterstützen oder auf sonstige Weise daran mitzuwirken, eine Handlung vorzunehmen, die dem Nutzer selbst nach diesem Paragraphen untersagt wäre.
Eine dem Nutzer nach diesem Paragraphen untersagte Handlung gilt auch dann als Verstoß, wenn der Nutzer sie mittelbar über eine andere natürliche oder juristische Person ausführt oder an ihrer Planung, Finanzierung, Umsetzung, Vermarktung oder wirtschaftlichen Nutzung wissentlich wesentlich mitwirkt.
(6) Keine Umgehung durch gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Konstruktionen
Die Pflichten dieses Paragraphen gelten unabhängig davon, ob eine untersagte Tätigkeit
a) im eigenen Namen oder für Rechnung eines Dritten,
b) als Einzelunternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Berater, Entwickler, Investor oder Auftragnehmer,
c) unmittelbar oder mittelbar über eine Gesellschaft, Beteiligung, Treuhandkonstruktion oder sonstige Organisation oder
d) entgeltlich oder unentgeltlich
ausgeübt wird.
(7) Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Soweit Geschützte Bestandteile Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes darstellen, erkennt der Nutzer an, dass der Zugang zu diesen Informationen ausschließlich zum Zweck der vertragsgemäßen Nutzung von LikeTik gewährt wird.
Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, entsprechende Geschäftsgeheimnisse zu anderen Zwecken zu erlangen, zu nutzen oder offenzulegen.
Die in diesem Paragraphen sowie in § 11 geregelten Nutzungsbeschränkungen stellen vertragliche Beschränkungen der Erlangung, Nutzung und Offenlegung entsprechender Informationen dar. Axinity behält sich sämtliche Rechte und Ansprüche nach dem GeschGehG, UrhG, MarkenG, UWG, BGB sowie sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich vor.
(8) Keine Rechte durch Kenntniserlangung
Die Tatsache, dass der Nutzer im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform Kenntnis von Funktionen, Prozessen, technischen Zusammenhängen, Geschäftsmodellen, wirtschaftlichen Mechanismen oder sonstigen Geschützten Bestandteilen erlangt, berechtigt ihn nicht dazu, nicht öffentlich zugängliche und rechtlich geschützte Informationen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung von LikeTik zu verwenden.
Insbesondere entsteht durch die Zugänglichkeit einer Funktion innerhalb eines Nutzerkontos kein Recht, dahinterliegendes nicht öffentliches Know-how oder Geschäftsgeheimnisse für eigene oder fremde Entwicklungs- oder Wettbewerbszwecke zu verwenden.
(9) Vertragsstrafe
Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen eine wesentliche Verpflichtung aus den Absätzen (2) bis (7), ist Axinity berechtigt, für jeden Verstoß eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird von Axinity nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB unter Berücksichtigung insbesondere der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, des Verschuldensgrades, des wirtschaftlichen Interesses des Nutzers, einer etwaigen kommerziellen Nutzung, der Reichweite einer Weitergabe sowie der Gefahr und des Umfangs eines Axinity entstandenen oder drohenden Schadens festgesetzt und kann im Streitfall gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden.
Mehrere zusammenhängende Einzelhandlungen, die auf einer einheitlichen Handlung oder einem einheitlichen Entwicklungs- oder Verwertungsvorgang beruhen, gelten grundsätzlich als ein Verstoß; fortgesetzte oder nach Abmahnung wiederholte Handlungen können einen neuen Verstoß darstellen.
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz, bleibt unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit beide Ansprüche auf demselben Verstoß beruhen.
(10) Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadensersatz
Bei einem tatsächlichen oder unmittelbar drohenden Verstoß gegen diesen Paragraphen ist Axinity berechtigt, sämtliche gesetzlich bestehenden Ansprüche geltend zu machen, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Rechnungslegung, Herausgabe oder Vernichtung rechtsverletzender Materialien sowie Schadensersatz, soweit deren jeweilige gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Axinity bleibt insbesondere berechtigt, gerichtlichen Eilrechtsschutz zu beantragen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Der Nutzer hat Axinity im gesetzlich geschuldeten Umfang diejenigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um Art und Umfang einer Rechtsverletzung und hieraus resultierende Ansprüche festzustellen.
(11) Sperrung und außerordentliche Kündigung
Ein erheblicher schuldhafter Verstoß gegen diesen Paragraphen stellt einen wichtigen Grund dar, der Axinity – unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen – zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos und/oder zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigen kann.
Das Recht von Axinity zur Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
(12) Fortgeltung nach Vertragsbeendigung
Die Verpflichtungen dieses Paragraphen gelten nach Beendigung des Vertrags fort, soweit und solange dies zum Schutz von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen fortbestehenden Rechten von Axinity erforderlich ist.
Insbesondere enden Geheimhaltungs- und Geschäftsgeheimnisschutzpflichten nicht allein dadurch, dass der Nutzer sein Nutzerkonto löscht, die Nutzung der Plattform einstellt oder der Nutzungsvertrag auf andere Weise beendet wird.
(13) Verhältnis zu zwingendem Recht
Dieser Paragraph bezweckt nicht, dem Nutzer eine eigenständige Entwicklung zu untersagen, die ohne Verletzung von Rechten von Axinity und ohne vertragswidrige Nutzung Geschützter Bestandteile, vertraulicher Informationen oder Geschäftsgeheimnisse erfolgt.
Zwingende gesetzliche Rechte und gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben unberührt. Die Verbote dieses Paragraphen gelten jeweils im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 13 Haftungsbeschränkung
(1) Axinity haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen, im Umfang einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit sonstige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere Art. 82 DSGVO, eine Beschränkung ausschließt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Axinity nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und vergebliche Aufwendungen sind bei leichter Fahrlässigkeit nur ersatzfähig, soweit sie zum vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gehören. Bei Datenverlust ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, soweit der Nutzer eine ihm obliegende angemessene Datensicherung durchgeführt hat. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(5) Für Verfügbarkeit, Entscheidungen und Handlungen eines vom Nutzer eigenständig ausgewählten und beauftragten Drittanbieters haftet Axinity nur, soweit Axinity eine eigene Pflicht verletzt hat. Dies gilt nicht für von Axinity zur Vertragserfüllung eingesetzte Personen oder Unternehmen; § 278 BGB bleibt unberührt.
(6) Die Haftung von Axinity ist ausgeschlossen, soweit der Nutzer den Schaden durch eine von ihm zu vertretende Pflichtverletzung, unrichtige Eingabe oder Fehlkonfiguration verursacht hat. Soweit der Nutzer den Schaden verursacht oder mitverursacht hat, gilt § 254 BGB.
(7) Diese Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Axinity. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Keine Haftung bei höherer Gewalt: Keine der Parteien haftet für die verspätete oder nicht erfolgte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Erfüllung durch Ereignisse höherer Gewalt ganz oder teilweise beeinträchtigt wird. Höhere Gewalt liegt nur bei Ereignissen vor, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen und auch durch angemessene Vorsorgemaßnahmen nicht vermeidbar sind.
Zu höherer Gewalt zählen insbesondere (aber nicht abschließend) folgende Ereignisse:
- Naturkatastrophen wie Sturm, Überschwemmung, Erdbeben oder andere extreme Naturereignisse,
- Krieg, bewaffnete Konflikte, Terrorakte oder ähnliche großskalige Gewaltausbrüche,
- Pandemien oder Epidemien sowie behördlich angeordnete Quarantänen oder Lockdowns,
- staatliche Eingriffe oder Verbote, Embargos, Sanktionen oder sonstige hoheitliche Maßnahmen,
- Arbeitskämpfe wie Streiks und Aussperrungen (auch wenn sie Zulieferer oder Dienstleister betreffen),
- Ausfälle oder Störungen kritischer Infrastrukturen, insbesondere im Bereich: – Rechenzentren oder Cloud-Provider, – Telekommunikationsnetze oder Internet-Knotenpunkte, – Energieversorgung (Stromausfall),
- Cyberangriffe auf IT-Systeme, einschließlich DDoS-Attacken, Hackerangriffe, Ransomware (Kryptotrojaner) oder vergleichbare Sicherheitsvorfälle,
- Ausfälle von Drittplattformen oder Lieferkettenpartnern, soweit sie nicht dem Einflussbereich der betroffenen Partei unterliegen (z. B. kompletter Ausfall des TikTok-Dienstes, Zahlungsdienstleister-Ausfall).
Die genannten Ereignisse gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 im Einzelfall erfüllt sind. Kein Fall höherer Gewalt liegt vor, soweit das Ereignis durch unzureichende, geschuldete Sicherheits-, Vorsorge-, Kapazitäts- oder Wiederherstellungsmaßnahmen verursacht oder vermeidbar war oder einer Partei nach § 278 BGB zuzurechnen ist. Der Ausfall eines von Axinity zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten eingesetzten Hosting-, Netz-, E-Mail-, Zertifikats-, Zahlungs- oder Fulfillmentdienstleisters ist nicht allein wegen seiner Drittanbietereigenschaft höhere Gewalt.
(2) Pflichten der betroffenen Partei: Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss:
a) das Ereignis der höheren Gewalt unverzüglich anzeigen (Mitteilung an die andere Partei); b) angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses so weit wie möglich zu begrenzen; c) nach Wegfall der Störung die Vertragserfüllung unverzüglich wieder aufnehmen und die andere Partei darüber informieren.
(3) Rechtsfolgen: Solange und soweit höhere Gewalt vorliegt, ruhen die betroffenen vertraglichen Leistungspflichten beider Parteien. Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche entstehen in diesem Zeitraum nicht. Ist die Erfüllung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt für länger als 60 Tage erheblich beeinträchtigt, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 15 Verfügbarkeit der Plattform
(1) Axinity ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der Plattformdienste sicherzustellen. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Zielvorgabe („Soft-SLA") ohne Rechtsanspruch. Ohne gesondertes SLA schuldet Axinity keine bestimmte Mindestverfügbarkeit.
Nicht eingerechnet in die Verfügbarkeitsberechnung werden insbesondere:
- Geplante Wartungszeiten, die rechtzeitig vorher angekündigt werden,
- dringende Notfall-Wartungen, die zur Sicherung der Systemsicherheit zwingend sofort durchgeführt werden müssen,
- Störungen aufgrund höherer Gewalt (§ 14),
- Ausfälle oder Einschränkungen außerhalb des Einflussbereichs von Axinity, insbesondere: Ausfälle von Drittplattformen (z. B. TikTok, Shopify, Meta), – Störungen bei Cloud-Providern oder Rechenzentren, auf deren Infrastruktur die Plattform läuft, – allgemeine Internet- oder Routingprobleme im weltweiten Netz, – Angriffe von außen (z. B. DDoS-Angriffe) auf die Systeme, – vom Nutzer zu vertretende Fehlkonfigurationen oder technische Probleme in dessen Bereich, – Einschränkungen durch gesetzliche Auflagen, behördliche Anordnungen oder Policies von App-Stores bzw. Drittanbietern (z. B. API-Restriktionen).
(2) Ohne SLA entsteht allein aus dem Unterschreiten einer unverbindlichen Zielverfügbarkeit kein Service-Credit. Ansprüche wegen der Verletzung ausdrücklich vereinbarter Hauptleistungspflichten, eine eigene Pflichtverletzung von Axinity, § 13 und zwingendes Recht bleiben unberührt. Sofern ein separat vereinbarter Enterprise-Vertrag ausdrücklich Service-Credits oder Ausgleichszahlungen für das Unterschreiten bestimmter Verfügbarkeiten vorsieht, gelten die dort getroffenen Bestimmungen vorrangig.
(3) Axinity ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität der Plattform vorübergehend Funktionen einzuschränken, Systeme abzuschalten oder Zugriffsraten zu begrenzen. Insbesondere kann Axinity im Notfall den Dienst offline nehmen, um etwa Sicherheitsupdates einzuspielen oder Angriffe abzuwehren. Axinity beschränkt die Maßnahme auf den erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang; Ansprüche richten sich nach Absatz 2 und § 13.
§ 16 Sanktionen und Exportkontrolle
(1) Sanktionsbefolgung: Der Nutzer sichert zu und garantiert, dass:
a) weder er selbst noch seine Eigentümer, Organe oder Mitarbeiter auf Sanktionslisten der EU, der Vereinten Nationen, der USA (insb. OFAC Specially Designated Nationals) oder anderer zuständiger Jurisdiktionen geführt werden; b) er keine Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Personen, Organisationen oder Ländern unterhält, die gegen geltende Sanktionsgesetze verstoßen würden; c) sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform vollständig sanktions- und exportkontrollrechtskonform erfolgen.
(2) Verbotene Nutzungen: Es ist streng untersagt, die Plattform für Geschäfte oder Aktivitäten zu verwenden, die gegen Sanktions- oder Exportkontrollrecht verstoßen. Insbesondere ist verboten:
- die Abwicklung von Geschäften über die Plattform mit gesperrten/sanktionierten Akteuren (Personen, Unternehmen oder Organisationen, die gelistet sind),
- die Lieferung von verbotenen oder genehmigungspflichtigen Gütern über die Plattform ohne entsprechende Erlaubnis (z. B. Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter),
- die Nutzung der Plattform für militärische, nukleare oder sonstige sanktionierte Zwecke,
- die Verschleierung der Identität von wirtschaftlich Berechtigten oder tatsächlichen Geschäftspartnern, um Sanktionsprüfungen zu umgehen.
(3) Compliance-Überprüfungen: Axinity ist berechtigt, jederzeit Sanktions- und Exportkontrollprüfungen im Zusammenhang mit dem Nutzer vorzunehmen. Axinity kann insbesondere:
- Nachweise zur Identität, Unternehmereigenschaft und zu wirtschaftlich Berechtigten vom Nutzer anfordern,
- automatisierte oder manuelle Abgleiche mit Sanktionslisten durchführen,
- relevante Daten an externe Prüfinstanzen, Banken oder Behörden übermitteln, soweit gesetzlich zulässig und zur Einhaltung der Vorschriften erforderlich.
(4) Maßnahmen bei Verdachtsfällen: Besteht ein begründeter Verdacht, dass der Nutzer gegen Sanktions- oder Exportkontrollrecht verstoßen hat oder ein solcher Verstoß droht, ist Axinity berechtigt, sofort und ohne Vorankündigung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies umfasst insbesondere:
- Sofortige Sperrung des Nutzerkontos,
- Einfrieren von Zahlungen oder Auszahlungen an den Nutzer (z. B. Provisionen),
- Zurückhalten oder Stornieren laufender Transaktionen auf der Plattform,
- Fristlose Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund,
- Meldung des Vorfalls an zuständige nationale oder internationale Behörden,
- Einleitung von zusätzlichen Identitätsprüfungen und Enhanced Due Diligence Maßnahmen beim Nutzer.
(5) Haftung des Nutzers: Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden sowie erforderliche und angemessene Kosten und Aufwendungen, die er durch einen vom Nutzer schuldhaft verursachten Verstoß gegen anwendbares Sanktions- oder Exportkontrollrecht verursacht. Er stellt Axinity im rechtlich zulässigen und auf den Nutzer übertragbaren Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter und Behörden frei, soweit diese dem von ihm zu vertretenden Verstoß zuzurechnen sind; dies umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Buß- und Zwangsgelder sind nur erfasst, soweit ihre Übernahme rechtlich zulässig ist und sie nicht auf einem eigenen Verantwortungsanteil von Axinity beruhen. Die Freistellung besteht nicht, soweit Axinity den Schaden selbst verursacht oder mitverursacht hat; bei Mitverursachung gilt § 254 BGB. Axinity informiert den Nutzer unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit, die Verteidigung angemessen zu unterstützen. Axinity darf einen Anspruch, soweit rechtlich und zeitlich möglich, ohne Zustimmung des Nutzers weder anerkennen noch vergleichen.
§ 17 Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Vertragsstruktur und Laufzeit: Der allgemeine Nutzungsvertrag über den Zugang zur LikeTik-Plattform wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Freischaltung des Nutzerkontos.
Hiervon zu unterscheiden sind kostenpflichtige Mitgliedschaften, Abonnements, Tarife, Zusatzmodule und sonstige Leistungspakete. Für diese können gesonderte Mindestlaufzeiten, Abrechnungsperioden, Verlängerungsmechanismen und Kündigungsfristen vereinbart werden. Maßgeblich sind die dem Nutzer vor der jeweiligen Buchung auf der Plattform angezeigten und von ihm akzeptierten Konditionen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen der allgemeinen Laufzeit des Nutzungsvertrags und einer wirksam vereinbarten besonderen Laufzeit eines kostenpflichtigen Tarifs gehen für die betreffende kostenpflichtige Leistung die besonderen Tarif- und Laufzeitbedingungen vor.
(2) Ordentliche Kündigung: Der allgemeine Nutzungsvertrag kann vom Nutzer, soweit kein kostenpflichtiger Tarif mit abweichender Mindestlaufzeit betroffen ist, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform oder über eine hierfür vorgesehene Funktion der Plattform ordentlich gekündigt werden.
Besteht zum Zeitpunkt der Kündigung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft, ein Abonnement, Tarif oder sonstiges Leistungspaket mit einer noch laufenden wirksam vereinbarten Mindest- oder Abrechnungsperiode, wird die ordentliche Kündigung hinsichtlich dieser kostenpflichtigen Leistung grundsätzlich erst zum Ende der maßgeblichen Laufzeit wirksam, sofern die bei Buchung vereinbarten Konditionen keine frühere Beendigung vorsehen.
Wünscht der Nutzer eine technische Deaktivierung oder Löschung seines Nutzerkontos bereits vor Ablauf einer noch bestehenden kostenpflichtigen Mindestlaufzeit, lässt dies bereits entstandene oder für die verbleibende Mindestlaufzeit geschuldete Vergütungsansprüche von Axinity grundsätzlich unberührt.
Axinity kann den allgemeinen Nutzungsvertrag mit der vereinbarten Frist ordentlich kündigen, soweit keine zwingenden gesetzlichen längeren Vorankündigungs-, Informations- oder Begründungspflichten entgegenstehen. Insbesondere bleiben zwingende Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1150 und sonstiger anwendbarer Plattformregulierung unberührt.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Außerordentliche Kündigung durch Axinity: Axinity ist berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer:
a) schwerwiegend oder wiederholt gegen diese AGB oder geltende Gesetze verstößt; b) mit Zahlungen in Verzug gerät und eine von Axinity gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist; c) Manipulations- oder Betrugshandlungen vornimmt oder versucht (z. B. Fake Traffic, Bots, Klickfarmen, künstliche Conversions, Umgehung des Trackings); d) gegen Sanktions-, Export- oder Embargovorschriften verstößt (vgl. § 16); e) falsche Angaben zu seiner Identität, Unternehmereigenschaft oder zu wirtschaftlich Berechtigten gemacht hat; f) die Integrität oder Sicherheit der Plattform in gravierender Weise beeinträchtigt (z. B. durch Verbreitung von Malware über sein Konto).
Liegt ein solcher wichtiger Grund vor, kann Axinity nach eigenem Ermessen anstelle der Kündigung auch zunächst eine Sperrung des Nutzerkontos vornehmen, um den Sachverhalt zu prüfen oder dem Nutzer Gelegenheit zur Abhilfe zu geben (dies ist insbesondere bei erstmaligen, weniger gravierenden Verstößen möglich). Während der Sperrung wird das Nutzerkonto deaktiviert; eine Nutzung der Plattform ist dann nicht möglich.
(4) Einschränkung/Sperrung aus Compliance-Gründen: Unbeschadet der vorgenannten Kündigungsrechte kann Axinity ein Nutzerkonto zeitweilig sperren oder dessen Funktionen einschränken, wenn dies erforderlich ist, um gesetzlichen Pflichten nachzukommen (z. B. aus dem Digital Services Act oder der P2B-Verordnung) oder um Missbrauch, Fraud oder Sicherheitsrisiken vorzubeugen. Insbesondere kann Axinity eine Sperrung vornehmen, wenn:
- konkreter Verdacht auf Missbrauch der Plattform oder Betrug durch den Nutzer besteht,
- erhebliche Sicherheitsrisiken oder Systembelastungen vom Nutzer ausgehen (z. B. durch Hackerangriffe von seinem Account),
- dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (DSA, P2B-VO, Sanktionsrecht, Verbraucherschutz) erforderlich ist,
- eine behördliche oder gerichtliche Anordnung die Sperrung verlangt.
Axinity wird eine solche Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen und den Nutzer – sofern gesetzlich vorgeschrieben – über Gründe, Rechtsbehelfe und Einspruchsmöglichkeiten informieren.
(5) Wirkung der Vertragsbeendigung: Mit Wirksamwerden einer Kündigung endet der Zugang des Nutzers zur Plattform. Der Nutzer hat jedoch das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende seine hinterlegten Daten (z. B. Export der eigenen Geschäfts- und Transaktionsdaten) in einem gängigen Format herunterzuladen, soweit Axinity dies technisch zumutbar bereitstellen kann. Nicht umfasst vom Daten-Exportrecht sind interne Daten von Axinity wie KI-Modelldaten, interne Bewertungen, Risiko- und Betrugsindikatoren oder bereits anonymisierte/aggregierte Datensätze. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist Axinity berechtigt, personenbezogene Daten des Nutzers zu löschen oder zu anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Axinitys Rechte zur weiteren Nutzung anonymisierter oder aggregierter Daten (siehe § 10 Abs. 2) bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt. Die Vertragsbeendigung lässt bis zu ihrem Wirksamwerden entstandene Entgeltansprüche unberührt. Bei einer ordentlichen Kündigung des Nutzers oder einer von ihm zu vertretenden außerordentlichen Beendigung besteht für eine wirksam vereinbarte Mindest- oder Abrechnungsperiode grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Bei einer von Axinity zu vertretenden vorzeitigen Beendigung oder dauerhaften Nichterbringung, insbesondere wenn Axinity den betroffenen kostenpflichtigen Dienst ohne vom Nutzer zu vertretenden wichtigen Grund beendet oder der Nutzer wirksam aus einem von Axinity zu vertretenden wichtigen Grund kündigt, erstattet Axinity vorausbezahlte Entgelte für nicht mehr erbrachte Zeiträume anteilig. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13; zwingendes Recht bleibt unberührt. Kündigt der Nutzer in einer Weise, die den vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht (z. B. fristlos ohne wichtigen Grund), ist diese Kündigung rechtlich unwirksam und beendet das Vertragsverhältnis nicht.
(6) Anbieterwechsel, Datenportabilität und EU Data Act
Soweit LikeTik hinsichtlich der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen als Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) einzuordnen ist, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Zwingende Rechte des Nutzers nach dem Data Act bleiben unberührt.
a) Wechsel und Beendigung
Der Nutzer ist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen einen Wechsel von LikeTik zu einem Datenverarbeitungsdienst eines anderen Anbieters vorzunehmen, seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IKT-Infrastruktur zu übertragen oder bei Beendigung des Vertrags deren Löschung zu verlangen.
Der Nutzer teilt Axinity seine Wechselentscheidung in Textform oder über eine hierfür auf der Plattform vorgesehene Funktion mit und stellt Axinity die für den Wechsel erforderlichen Informationen, insbesondere gegebenenfalls die Angaben zum Zielanbieter, rechtzeitig zur Verfügung.
Die Frist bis zur Einleitung des Wechselprozesses beträgt höchstens zwei Monate ab Eingang einer hinreichend bestimmten Wechselmitteilung des Nutzers. Kürzere vertraglich oder gesetzlich geltende Kündigungsfristen bleiben zugunsten des Nutzers unberührt.
b) Übergangszeitraum
Nach Ablauf der für die Einleitung des Wechsels maßgeblichen Frist unterstützt Axinity den Wechsel ohne unangemessene Verzögerung. Der verbindliche Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage.
Während des Übergangszeitraums leistet Axinity dem Nutzer und den von ihm autorisierten Dritten im gesetzlich geschuldeten Umfang angemessene Unterstützung, handelt mit der gebotenen Sorgfalt, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs und der vertragsgemäßen Funktionen oder Dienste aufrechtzuerhalten, unterrichtet eindeutig über bekannte, von Axinity ausgehende Risiken für deren unterbrechungsfreie Erbringung und gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit, insbesondere während der Datenübertragung und des Abrufzeitraums.
Ist die Durchführung des Wechsels innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht möglich, informiert Axinity den Nutzer innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens, begründet die technische Undurchführbarkeit ordnungsgemäß und gibt einen alternativen Übergangszeitraum an, der sieben Monate nicht überschreiten darf. Axinity stellt die Kontinuität des Dienstes auch während dieses alternativen Übergangszeitraums nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben sicher.
Unbeschadet eines technisch erforderlichen alternativen Übergangszeitraums ist der Nutzer berechtigt, den Übergangszeitraum einmal um den Zeitraum zu verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessener hält. Der Nutzer teilt Axinity die gewünschte Dauer in Textform mit.
c) Unterstützung der Exit-Strategie
Axinity unterstützt im gesetzlich erforderlichen Umfang die auf die vertragsgegenständlichen Leistungen bezogene Exit-Strategie des Nutzers und stellt ihm die für einen ordnungsgemäßen Wechsel erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Axinity ist nicht verpflichtet, Leistungen, Anpassungen, Entwicklungen oder technische Arbeiten vorzunehmen, die über die gesetzlichen Wechsel- und Portabilitätspflichten hinausgehen, insbesondere keine Neuentwicklung kundenspezifischer Schnittstellen oder eine Anpassung an proprietäre Systeme eines Zielanbieters, soweit eine solche Verpflichtung nicht gesetzlich zwingend besteht oder gesondert vereinbart wurde.
d) Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte
Die nachfolgende Aufstellung ist die abschließende und erschöpfende Auflistung aller Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die während des Wechsels übertragen werden können, soweit sie dem Nutzer zuzuordnen und bei Axinity tatsächlich vorhanden sind:
- Konto-, Unternehmens-, Identitäts-, Profil-, Kontakt-, Steuer-, Auszahlungs- und Stammdaten des Nutzers;
- Team-, Rollen-, Berechtigungs- und Agenturzuordnungen des Nutzers, ausgenommen Authentifizierungsgeheimnisse;
- Produkt-, Varianten-, Katalog-, Shop-, Storefront-, Domain-, Angebots-, Preis-, Steuer-, Bestands-, Kategorie- und Lieferkonfigurationsdaten des Nutzers;
- vom Nutzer bereitgestellte Texte, Bilder, Videos, Designs, Dokumente und digitale Produktdateien einschließlich der zugehörigen Metadaten;
- Konfigurations-, Einstellungs-, Integrations-, Kanal-, Kampagnen-, Inhalts- und Automatisierungsdaten des Nutzers;
- Kunden-, Empfänger-, Bestell-, Bestellpositions-, Transaktions-, Zahlungsstatus-, Abrechnungs-, Rechnungs-, Erstattungs-, Rückbelastungs-, Versand-, Fulfillment-, Retouren- und Reklamationsdaten, soweit der Nutzer zu deren Erhalt berechtigt ist;
- Affiliate-, Partner-, Zuordnungs-, Tracking-, Provisions- und Auszahlungsdaten des Nutzers;
- Performance-, Reichweiten-, Analyse-, Berichts- und Dashboarddaten, die unmittelbar vom Nutzer erzeugt werden oder sich unmittelbar auf ihn beziehen;
- Bewertungs-, Support-, Kommunikations-, Streitfall- und Moderationsdaten, die unmittelbar vom Nutzer erzeugt werden oder sich unmittelbar auf ihn beziehen und deren Herausgabe rechtlich zulässig ist;
- Einwilligungs-, Bestätigungs-, Veröffentlichungs-, Zugangs-, Download-, Zustell-, Einbindungs- und Transaktionsnachweisdaten, die für das Geschäft des Nutzers über die Plattform erzeugt werden;
- Aufgaben-, Workflow-, Status-, Ereignis- und Aktivitätsdaten, die unmittelbar vom Nutzer erzeugt werden oder sich unmittelbar auf sein Konto, seine Produkte, Inhalte, Aufträge oder Storefront beziehen;
- digitale Vermögenswerte, für die der Nutzer unabhängig vom LikeTik-Vertrag ein Nutzungsrecht besitzt.
Die jeweils aktuellen Datenstrukturen, Datenformate, Normen und offenen Interoperabilitätsspezifikationen ergeben sich aus dem in Buchstabe j bezeichneten Online-Register. Zwingende gesetzliche Herausgaberechte bleiben unberührt.
e) Nicht exportierbare interne Daten und geschützte Bestandteile
Die nachfolgende Aufstellung ist die abschließende und erschöpfende Auflistung der für die interne Funktionsweise von LikeTik spezifischen Datenkategorien, die wegen der Gefahr einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen von Axinity oder Dritten von den exportierbaren Daten ausgenommen sind:
- Quell- und Objektcode, Build-, Deployment- und interne Entwicklungsartefakte der LikeTik-Software;
- interne Software- und Systemarchitekturen, Datenbankschemata, Infrastrukturpläne, interne Systemkonfigurationen und proprietäre technische Dokumentationen;
- Algorithmen, Matching-, Empfehlungs- und Rankinglogiken, interne Entscheidungsparameter, KI-Modelle, Modellgewichte, Trainingsverfahren, Systemprompts und proprietäre KI-Komponenten;
- interne Fraud-, Risk-, Trust-, Safety-, Moderations-, Compliance- und Sicherheitsmodelle einschließlich Regeln, Schwellenwerten, Entscheidungsmethoden, Angriffserkennungsmechanismen und vertraulichen Sicherheitsprotokollen;
- interne Geschäfts-, Einkaufs-, Preis-, Margen-, Kosten-, Kalkulations-, Finanzplanungs- und Strategiedaten von Axinity;
- plattformweite, nicht ausschließlich dem Nutzer zuzuordnende aggregierte oder wirksam anonymisierte Datensätze und Analysen.
Ein Ausschluss gilt nur, soweit die Offenlegung im Einzelfall tatsächlich Geschäftsgeheimnisse gefährden würde, und darf den Wechsel nicht verhindern oder unangemessen verzögern. Unabhängig davon sind Authentifizierungsgeheimnisse, private Schlüssel und Sicherheitsnachweise sowie Daten anderer Nutzer oder Dritter, für die der Nutzer kein Zugangs- oder Herausgaberecht besitzt, nicht Teil seines Exports. Zwingende Datenportabilitäts- und Herausgaberechte des Nutzers bleiben unberührt.
f) Datenabruf nach dem Wechsel
Nach Beendigung des Übergangszeitraums stellt Axinity dem Nutzer seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte für einen Zeitraum von mindestens 30 Kalendertagen zum Abruf bereit, soweit gesetzlich kein längerer Zeitraum vorgeschrieben oder ausdrücklich ein längerer Zeitraum vereinbart wurde.
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die für ihn erforderlichen Daten innerhalb dieses Abrufzeitraums vollständig zu sichern.
g) Löschung
Nach erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses und Ablauf des gesetzlichen oder vereinbarten Abrufzeitraums löscht Axinity die unmittelbar vom Nutzer erzeugten oder unmittelbar auf ihn bezogenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben.
Hiervon ausgenommen sind Daten, zu deren weiterer Speicherung Axinity aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs-, Nachweis-, Compliance- oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen berechtigt oder verpflichtet ist. Ebenfalls unberührt bleibt die weitere Nutzung wirksam anonymisierter oder aggregierter Daten nach Maßgabe dieser AGB und des anwendbaren Rechts.
h) Wechselentgelte
Axinity erhebt keine Wechselentgelte für den nach dem Data Act geschuldeten Wechselprozess. Reguläre, bis zur Vertragsbeendigung unabhängig vom Wechsel geschuldete Nutzungsentgelte und bei vorzeitiger Beendigung wirksam vereinbarte Entgelte bleiben unberührt. Gesondert beauftragte Zusatzleistungen, die nicht zu den gesetzlich geschuldeten Wechselunterstützungsleistungen gehören, werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung vergütet und sind keine Wechselentgelte.
i) Vertragsbeendigung
Soweit der Nutzer einen Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer eigenen IKT-Infrastruktur verlangt, gilt der betroffene Vertragsteil nach erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses als beendet. Verlangt der Nutzer keinen Wechsel, sondern die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Beendigung des Dienstes, gilt der betroffene Vertragsteil nach Ablauf der höchstens zweimonatigen Ankündigungsfrist oder einer zugunsten des Nutzers geltenden kürzeren Beendigungsfrist als beendet. Axinity unterrichtet den Nutzer in beiden Fällen in Textform darüber, dass und zu welchem Zeitpunkt der betroffene Vertragsteil beendet ist. Bereits vor der Vertragsbeendigung entstandene Zahlungs-, Abrechnungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
j) Online-Register und internationale Transparenz
Unter https://liketik.com/data-act stellt Axinity ein aktuelles Online-Register mit den verfügbaren Verfahren, Methoden und Formaten für Wechsel und Übertragung sowie bekannten Einschränkungen und technischen Beschränkungen bereit. Das Register enthält Einzelheiten zu den Datenstrukturen, Datenformaten, einschlägigen Normen und offenen Interoperabilitätsspezifikationen, in denen die in Buchstabe d genannten exportierbaren Daten verfügbar sind.
Dieselbe Website nennt für die einzelnen LikeTik-Datenverarbeitungsdienste die Gerichtsbarkeiten, denen die für ihre Datenverarbeitung eingerichtete IKT-Infrastruktur unterliegt, und beschreibt allgemein die technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen, mit denen Axinity einen internationalen staatlichen Zugang zu oder eine internationale staatliche Übermittlung von in der Europäischen Union gespeicherten nicht personenbezogenen Daten verhindert, soweit der Zugang oder die Übermittlung dem Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats widerspräche. Axinity hält diese Angaben aktuell. Die Website ist für die von dieser Regelung erfassten Datenverarbeitungsdienste Bestandteil der vertraglichen Informationen.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Axinity darf diese AGB für die Zukunft ändern, soweit ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers angemessen und verhältnismäßig ist. Sachliche Gründe sind Änderungen zwingenden Rechts oder behördlicher Vorgaben, die Schließung einer nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücke, notwendige Sicherheitsmaßnahmen sowie technische oder organisatorische Änderungen einer Plattformfunktion, wenn der Vertragszweck und ausdrücklich vereinbarte Hauptleistungen gewahrt bleiben. Preisänderungen richten sich zusätzlich und vorrangig nach § 7 Absatz 5.
(2) Axinity unterrichtet den Nutzer auf einem dauerhaften Datenträger über den vollständigen Änderungstext, die sachlichen Gründe und das Datum des Inkrafttretens. Die angemessene und verhältnismäßige Frist beträgt mindestens 15 Tage ab Zugang der Mitteilung. Axinity räumt eine längere Frist ein, wenn der Nutzer technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss; Dauer und Umfang richten sich nach dem erforderlichen Anpassungsaufwand. Bei wesentlichen Änderungen beträgt die Frist regelmäßig mindestens 30 Tage und wird verlängert, soweit dies für die Anpassung erforderlich ist. Der Nutzer kann den Vertrag vor Ablauf der Frist kündigen; die Kündigung wird innerhalb von 15 Tagen nach Eingang wirksam, sofern keine kürzere Frist gilt. Eine erforderliche Zustimmung wird ausdrücklich eingeholt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ein Verzicht auf die Frist ist nach Zugang der Mitteilung durch ausdrückliche Erklärung oder eindeutige bestätigende Handlung möglich. Das Einstellen neuer Waren oder Dienstleistungen gilt nicht als automatischer Verzicht, wenn wegen erheblicher technischer Anpassungen eine Frist von mehr als 15 Tagen erforderlich ist.
(3) Änderungen haben keine rückwirkende Wirkung, es sei denn, sie setzen eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung um oder sind für den Nutzer günstig. Die Frist nach Absatz 2 darf nur entfallen, soweit Axinity aufgrund einer gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtung zur fristlosen Änderung gezwungen ist oder in Ausnahmefällen eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr abwehren muss, um den Vermittlungsdienst, Verbraucher oder gewerbliche Nutzer vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen. Axinity beschränkt die Änderung auf das Erforderliche und übermittelt dem Nutzer unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger den Änderungstext, den Zeitpunkt und die konkrete Begründung. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts, soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Axinity (Potsdam). Axinity bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an jedem sonst gesetzlich zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen.
(3) Textformklausel: Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag einschließlich einer Änderung dieses Textformerfordernisses bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe des § 306 BGB wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine gesetzliche Regelung besteht, ist eine Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung unter angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu schließen. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.
(5) Übertragung von Rechten: Axinity ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Nutzer wird hierüber informiert. Dem Nutzer steht im Falle einer Übertragung auf ein anderes Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht zum Übertragungszeitpunkt zu, sofern die Übertragung nicht innerhalb der Axinity-Unternehmensgruppe erfolgt. Der Nutzer seinerseits darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Axinity abtreten oder übertragen.
(6) Keine Gesellschaft, Vertretungsmacht oder Drittbegünstigung: Soweit ein Modell oder eine ausdrückliche Einzelregelung nichts anderes bestimmt, begründet der Vertrag keine Gesellschaft, kein Joint Venture, kein Franchiseverhältnis, kein Arbeits-, Handelsvertreter-, Kommissions- oder sonstiges Vertretungsverhältnis. Keine Partei verfügt über eine Vertretungs- oder Abschlussvollmacht und darf die andere rechtsgeschäftlich binden; ausdrücklich erteilte, sachlich beschränkte Vollmachten, insbesondere nach den Ergänzenden Bedingungen für Modell D, bleiben unberührt. Der Vertrag begründet keine eigenen vertraglichen Rechte Dritter, insbesondere keinen Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 BGB oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zwingende gesetzliche Rechte Dritter bleiben unberührt.
(7) Vertragssprache: Rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Etwaige Übersetzungen dienen lediglich der Information und haben keine rechtliche Wirkung.
Anhangübersicht: Bestandteil dieser AGB sind folgende Anhänge:
- Anhang 1 - Acceptable Use Policy (AUP) der LikeTik-Plattform