Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Stand: März 2026 - Axinity GmbH & Co. KG (B2B-Plattform)
Präambel
Axinity GmbH & Co. KG, Hebbelstraße 16, 14469 Potsdam, Deutschland (nachfolgend „Axinity" oder „Plattformbetreiber") betreibt die LikeTik-Plattform – ein KI-gestütztes Social-Commerce-Betriebssystem zur automatisierten Analyse, Steuerung und Optimierung von Social-Commerce-Aktivitäten. Axinity stellt dem Nutzer eine cloudbasierte SaaS-Plattform bereit, die Social-Commerce-Tätigkeiten unterstützt, analysiert, automatisiert und abwickelt. Die Plattform bietet unter anderem KI-basierte Produktempfehlungen („Nami"), Produkt- und Angebotsdatenbanken, Automatisierungs-Tools, Shop-Management, Analytics, Tracking sowie diverse API-Schnittstellen. Die LikeTik-Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, wie Creator, Affiliates, Agenturen, Supplier und sonstige gewerbliche Nutzer. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Anwendungsbereich: Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Axinity und allen natürlichen oder juristischen Personen („Nutzer", ggf. „Creator" genannt), die die LikeTik-Plattform nutzen. Sie gelten unabhängig vom Zugangskanal, Endgerät oder der jeweiligen Nutzerrolle, insbesondere wenn der Nutzer Waren im eigenen Namen über einen TikTok-Shop oder andere Shops an Endkunden verkauft (Modell A, vgl. § 4) oder wenn der Nutzer Produkte in einem von Axinity betriebenen Shop bewirbt und dafür Provisionen erhält (Modell B, vgl. § 5) oder wenn der Nutzer Produkte zu Testzwecken für Werbezwecke erwirbt (Modell C, vgl. § 6).
(2) Vertragsgegenstand: Axinity stellt eine digitale Plattform für Social Commerce bereit, welche folgende Leistungen umfasst:
• Bereitstellung und Betrieb einer SaaS-Plattform zur Unterstützung von Verkaufsaktivitäten im Social-Commerce.
• Vermittlung, Abwicklung und Optimierung von Verkaufsprozessen (inkl. Bestell- und Lieferabwicklung).
• Bereitstellung von Analyse- und Monitoring-Dashboards für Verkaufs- und Performance-Daten.
• KI-basierte Produktempfehlungen und Matching-Funktionen („Nami") zur Optimierung von Angeboten.
• Schnittstellen zu TikTok-Shop und anderen E-Commerce-Systemen (z. B. Shopify) zur Synchronisierung von Produkt- und Bestelldaten.
• Funktionen für Affiliate-Tracking und automatisierte Provisionsabrechnung.
• Live-Shopping-Module und E-Commerce-Integrationen (z. B. Produkt-Listing in Livestreams).
• Tools für Agentur- und Team-Management (Verwaltung mehrerer Creator-Accounts).
(3) Leistungsbegrenzung: Axinity erbringt die vorgenannten Leistungen ohne Zusicherung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere schuldet Axinity nicht:
• den wirtschaftlichen Erfolg des Nutzers (z. B. Umsatz oder Gewinn),
• bestimmte Reichweiten, Performance- oder Conversion-Raten Ihrer Inhalte,
• die Eignung bestimmter Produkte für bestimmte Zielgruppen,
• die ständige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit von Drittplattformen (z. B. TikTok, Shopify),
• die korrekte, ununterbrochene Funktion von Schnittstellen externer Systeme (TikTok-APIs, Payment-APIs, Shopify-APIs etc.).
Axinity ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzustellen. Wesentliche Änderungen werden dem Nutzer gemäß § 17 mit angemessener Frist angekündigt; eine Änderung stellt keinen Mangel dar und begründet keine Minderungs-, Schadensersatz- oder Rückerstattungsansprüche.
(4) Nutzergruppen: Die Plattform kann von verschiedenen Nutzergruppen mit unterschiedlichen Rollen genutzt werden, insbesondere:
• Creator (Influencer): Natürliche Personen, die Social-Media-Inhalte erstellen, Produkte über ihre Kanäle bewerben und monetarisieren. Untergruppen: Affiliate Creator (nehmen nur am Affiliate-Modell ohne eigenen Shop teil) und Shop Owner Creator (betreiben einen eigenen Shop auf der Plattform).
• Marken und Händler (Brand/Merchant): Unternehmen oder Einzelunternehmer, die Produkte über die Plattform anbieten und von Creatorn vertreiben lassen.
• Agenturen: Unternehmen, die mehrere Creator verwalten und koordinieren (z. B. im Auftrag von Creatorn oder Marken tätig).
• Reseller und Affiliate-Partner: Drittparteien, die als Vermittler zwischen Creatorn und Marken/Händlern agieren.
(5) Ausschließliche B2B-Nutzung: Die Plattform darf nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB genutzt werden. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer rechtsverbindlich, dass er als Unternehmer handelt. Axinity ist berechtigt, jederzeit geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, USt-IdNr., Nachweis wirtschaftlich Berechtigter). Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen. Gibt ein Nutzer widerrechtlich vor, Unternehmer zu sein, haftet er Axinity gegenüber wie ein Unternehmer für alle daraus entstehenden Schäden. Axinity kann bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft oder Identität des Nutzers den Zugang sperren oder den Vertrag fristlos kündigen (wichtiger Grund).
(6) Rolle von Axinity: Axinity stellt lediglich die technische Plattform bereit. Axinity wird – außer in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen – nicht Vertragspartei der Verträge zwischen dem Nutzer/Creator und dessen Endkunden. Insbesondere beim Modell A (siehe § 4) kommt der Kaufvertrag ausschließlich zwischen Creator und Endkunde zustande; beim Modell B (siehe § 5) tritt Axinity zwar als Verkäufer auf, jedoch nur in dieser speziellen Konstellation. In allen anderen Fällen agiert Axinity nicht als Verkäufer gegenüber Endkunden.
(7) Verantwortlichkeiten des Nutzers: Der Nutzer trägt alle Pflichten eines Händlers oder Affiliate gegenüber den Endkunden eigenverantwortlich. Axinity übernimmt keinerlei Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten des Nutzers im Endkundengeschäft, insbesondere nicht für:
• die Produktbeschaffenheit, Produktsicherheit oder die Einhaltung produktrechtlicher Vorgaben (z. B. CE-Kennzeichnung, REACH, Markenrechte),
• die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Endkundeninformation (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung etc.),
• die Rechtmäßigkeit der vom Nutzer durchgeführten Verkäufe (z. B. Beachtung von Verbraucherschutzvorschriften),
• die Preisgestaltung der Produkte sowie die Abwicklung von Retouren, Reklamationen, Widerrufen oder Gewährleistungsfällen,
• die Einhaltung von Marktplatzrichtlinien Dritter (TikTok, Shopify u. a.) durch den Nutzer.
Der Nutzer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Anforderungen seines Zielmarktes vollständig einzuhalten (z. B. UWG, ProdSG, DSGVO, TTDSG, PAngV, Geoblocking-VO, Produktsicherheitsrecht. Axinity schuldet insbesondere nicht den wirtschaftlichen Erfolg des Nutzers oder eine bestimmte Reichweite seiner Inhalte.
§ 2 Registrierung, Nutzerkonto und Verifizierung
(1) Registrierungsvorgang: Die Nutzung der Plattform erfordert eine vorherige Registrierung. Durch Klick auf „Registrieren" in der App gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Kontos durch Axinity zustande. Axinity kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(2) Pflichten bei Registrierung: Der Nutzer garantiert, dass alle im Registrierungsprozess gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen Axinity, das Nutzerkonto sofort zu sperren, den Vertrag fristlos zu kündigen.
(3) Verifizierung: Axinity ist jederzeit berechtigt, Identitätsprüfungen des Nutzers durchzuführen. Dies kann insbesondere folgende Nachweise und Prüfungen umfassen:
• Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,
• USt-IdNr.-Validierung (Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer),
• Identitätsnachweis der handelnden Personen,
• Nachweis der Unternehmereigenschaft und wirtschaftlich Berechtigten (UBO),
• Abgleich mit Sanktionslisten (EU, UN, OFAC usw.),
• Payment-Risikoprüfungen (Bonität, Betrugsprävention).
Der Nutzer ist verpflichtet, Axinity unverzüglich über Änderungen seiner Firmendaten oder Eigentumsverhältnisse zu informieren (z. B. Wechsel der Geschäftsführung, Inhaberwechsel, Änderung wirtschaftlich Berechtigter, Fusion oder Liquidation).
Axiniry ist berechtigt, die Rolle eines Nutzers (Modell A, B oder C) anhand objektiver Kriterien, d.h. insbesondere Shop-Verknüpfungen, Zahlungsflüsse, Versand- und Fulfillmentdaten, Rechnungsstellung, Vertragskonstellationen oder sonstiger systemischer Indikatoren zu überprüfen. Hier gilt § 2 Abs. (4) entsprechend.
(4) Maßnahmen bei Zweifeln: Axinity kann den Zugang des Nutzers sperren oder den Vertrag fristlos kündigen, wenn berechtigte Zweifel an der Identität, Bonität, Sanktionslisten-Konformität oder Unternehmereigenschaft des Nutzers bestehen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Freischaltung seines Kontos, wenn die erforderlichen Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen oder Unterlagen nicht erbracht werden.
(5) Verantwortung für Kontohandlungen: Der Nutzer ist für sämtliche Handlungen, die über sein Nutzerkonto erfolgen, allein verantwortlich – auch wenn diese durch seine Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorgenommen werden. Passwörter sind geheim zu halten; die Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte außerhalb der eigenen Organisation ist untersagt. Der Nutzer hat geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um einen Missbrauch seines Kontos zu verhindern.
(6) Verbot von Mehrfachkonten und Manipulation: Dem Nutzer ist es untersagt, mehrere Konten anzulegen, Fake-Identitäten zu verwenden oder technische Umgehungen einzusetzen, um Beschränkungen der Plattform zu unterlaufen. Insbesondere verboten sind auch doppelte Registrierungen sowie jede Form von Manipulation des Registrierungs- oder Einladungssystems. Verstöße hiergegen können zu folgenden Sanktionen führen:
• Sofortige Sperrung aller betroffenen Nutzerkonten,
• Vertragsstrafe in angemessener Höhe (Die Höhe der Vertragsstrafe wird von Axinity nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgesetzt und kann im Streitfall gerichtlich auf Angemessenheit überprüft werden. Die Zahlung einer Vertragsstrafe lässt das Recht von Axinity unberührt, weitergehenden Schadensersatz zu verlangen; jedoch wird eine gezahlte Vertragsstrafe auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.),
• Schadensersatzforderungen seitens Axinity,
• Meldung des Vorfalls an die betreffenden Plattformen oder zuständige Behörden (z. B. TikTok, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden).
Axinity ist zudem berechtigt, Anmeldeversuche, IP-Adressen und sicherheitsrelevante Daten aufzuzeichnen und auszuwerten, um Betrug, Bots, Missbrauch oder Sanktionslisten-Umgehungen zu erkennen und zu verhindern.
7) Sperrung bei Verdacht auf Vertragsverstöße: Axinity ist berechtigt, Nutzerkonten bei Verdacht auf Vertragsverstöße oder Rechtsverletzungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und laufende Auszahlungen bis zur abschließenden Klärung zurückzuhalten. Während der Dauer einer Sperrung besteht kein Anspruch auf Auszahlung offener Beträge. Axinity haftet nicht für Schäden, entgangene Gewinne oder sonstige Nachteile, die dem Nutzer infolge einer berechtigten oder vorsorglichen Sperrung entstehen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung des Kontos innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nicht.
§ 3 Leistungen von Axinity; Plattformbetrieb „As Is"
(1) Bereitstellung der Plattform: Axinity stellt dem Nutzer die LikeTik-Plattform im Rahmen der vorhandenen technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Die Plattform ist ein dynamisches SaaS-System, das fortlaufend weiterentwickelt, geändert und verbessert wird. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Funktionen, Module, KI-Modelle oder Schnittstellen besteht nicht.
(2) Änderung von Funktionen: Axinity ist jederzeit berechtigt, Funktionen der Plattform nach eigenem Ermessen anzupassen, einzuschränken, technisch umzustellen, durch andere Lösungen zu ersetzen oder ganz einzustellen. Wesentliche Änderungen am Leistungsumfang kündigt Axinity dem Nutzer mit angemessener Frist gemäß § 17 an. Eine Änderung oder Einstellung von Funktionen gilt nicht als Mangel der Leistung und begründet keine Ansprüche des Nutzers auf Minderung, Schadensersatz oder Erstattung.
(3) Keine Beratungsleistung durch KI: Alle durch LikeTik oder die integrierte KI („Nami") erzeugten Hinweise, Analysen, Vorhersagen, Scorings, Produktempfehlungen oder „Best Practice"-Vorschläge sind probabilistischer Natur. Sie können unvollständig, veraltet oder falsch sein. Sie stellen keine Garantie oder Zusicherung dar und ersetzen keine fachliche Beratung (weder rechtlich, steuerlich, finanziell noch in anderer Hinsicht). Durch die Nutzung dieser KI-Funktionen wird kein Beratungsverhältnis begründet; der Nutzer darf nicht ungeprüft auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit der KI-Empfehlungen vertrauen.
(4) Keine Verantwortung für Drittplattformen: Axinity übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Rahmenbedingungen auf angebundenen Drittplattformen. Dies umfasst insbesondere keine Verantwortung für:
• die Erreichbarkeit, Funktionsfähigkeit, Performance oder Richtlinien von Drittplattformen (z. B. TikTok, Shopify, Meta),
• Änderungen, Sperrungen oder Fehlfunktionen von APIs und Schnittstellen Dritter (z. B. Einschränkungen durch TikTok API, Rate Limits, Änderungen der Shopify-API),
• Kontosperrungen oder sonstige Maßnahmen, die Drittplattformen gegenüber dem Nutzer ergreifen,
• Policy- oder Richtlinienänderungen dieser Drittanbieter,
• Fehlentscheidungen, Verzögerungen oder Maßnahmen von TikTok oder anderen Plattformbetreibern, die den Nutzer betreffen,
• Zahlungsprobleme im Endkundengeschäft wie Verzögerungen, Rücklastschriften, Stornierungen, Rückerstattungen oder Dispute.
Drittplattformen handeln in ihrem Einflussbereich stets eigenverantwortlich; Axinity haftet nicht für dort ausgelöste Ereignisse.
(5) Bereitstellung „as is": Die Plattform wird – soweit gesetzlich zulässig – ohne jegliche Gewährleistung in dem Zustand bereitgestellt, wie sie ist. Axinity übernimmt insbesondere keine Gewähr für:
• die vollständige Fehlerfreiheit der Plattform,
• eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder bestimmte Verfügbarkeitszeiten der Dienste,
• die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Erwartungshaltung des Nutzers,
• die Kompatibilität mit der Hard- oder Softwareumgebung des Nutzers,
• den gleichbleibenden Funktionsumfang (die Plattform kann einem ständigen Wandel unterliegen).
Sofern nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, besteht kein Anspruch des Nutzers auf Updates, Upgrades, Bugfixes oder Supportleistungen.
(6) Keine Erstattung von Nutzungsentgelten: Bereits gezahlte oder fällig gewordene Entgelte (z. B. monatliche SaaS-Gebühren, Take Rates, API-Gebühren oder Gebühren für Add-ons) werden grundsätzlich nicht erstattet, selbst wenn der Nutzer die Plattform vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzt. Dies gilt insbesondere auch in folgenden Fällen:
• wenn Axinity den Funktionsumfang der Plattform ändert (z. B. Features hinzufügt, entfernt oder umgestaltet),
• bei technischen Störungen oder Ausfallzeiten der Plattform,
• bei Problemen, Einschränkungen oder Änderungen auf Drittplattformen (z.B. wenn TikTok bestimmte Funktionen deaktiviert),
• bei einer Sperrung des Nutzerkontos aufgrund eines Verstoßes des Nutzers gegen diese AGB oder gesetzliche Pflichten,
• bei vom Nutzer selbst verschuldetem Fehlgebrauch der Plattform oder Deaktivierung einzelner Features durch den Nutzer,
• wenn der Nutzer sein eigenes Geschäft einstellt oder aus anderen Gründen die Plattform nicht weiter nutzt.
Ausnahme: Sollte Axinity die gesamte Plattform dauerhaft und vollständig ohne wichtigen Grund einstellen, werden bereits im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume ab Einstellung der Plattform angemessen erstattet.
(7) Beta- und Testfunktionen: Axinity kann bestimmte neue Funktionen als Beta, Test- oder Preview-Features bereitstellen. Solche experimentellen Funktionen können Fehler, Sicherheitsrisiken oder Funktionslücken enthalten. Sie können jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden. Für Beta-Funktionen übernimmt Axinity keinerlei Gewährleistung oder Haftung; der Nutzer nutzt diese auf eigenes Risiko. Aus der Nutzung von Beta- oder Testfunktionen können keine Ansprüche gegen Axinity hergeleitet werden.
(8) Vorübergehende Einschränkungen: Axinity darf den Zugang zur Plattform temporär einschränken oder die Systeme zeitweise abschalten, insbesondere:
• zu Wartungszwecken (geplante Wartungen werden vorab angekündigt),
• zur Implementierung neuer Funktionen oder wichtiger Updates,
• zur Abwehr von Angriffen auf die Infrastruktur (z. B. DDoS-Angriffe),
• zur Behebung akuter Störungen oder Sicherheitsrisiken,
• aus sonstigen Sicherheits- oder Compliance-Gründen (etwa um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen).
Solche vorübergehenden Einschränkungen oder Abschaltungen stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ansprüche des Nutzers auf Minderung, Schadensersatz o. ä..
(9) Kein Supportversprechen ohne SLA: Sofern nicht ausdrücklich in einem separaten Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart, bestehen keine garantierten Reaktions-, Bearbeitungs- oder Antwortzeiten für Supportanfragen. Axinity ist bemüht, Support im Rahmen der Kapazitäten zu leisten, schuldet jedoch keine bestimmten Reaktionszeiten oder permanente Verfügbarkeit des Supports ohne entsprechende SLA-Vereinbarung.
§ 4 Besondere Bestimmungen für Modell A (Creator mit eigenem Shop)
Dieser § 4 gilt zusätzlich, sofern der Nutzer Waren in eigenem Namen über seinen TikTok-Shop oder andere externe Shops an Endkunden verkauft (Modell A).
(1) Rechtsverhältnisse und Verantwortlichkeiten: Beim Modell A kommt der Kaufvertrag über Produkte ausschließlich zwischen dem Creator (Verkäufer) und dem Endkunden zustande. Axinity ist nicht Vertragspartei des Endkundengeschäfts und gibt keine eigenen Erklärungen oder Zusicherungen gegenüber Endkunden ab. Der Creator trägt allein die volle Verantwortung für die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher und vertraglicher Pflichten gegenüber den Endkunden. Dies umfasst insbesondere:
• Vorvertragliche Informationspflichten (z. B. Bereitstellung gesetzlicher Verbraucherinformationen vor Vertragsschluss),
• Anbieterkennzeichnung und rechtliche Texte: ein rechtskonformes Impressum, eigene AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung usw.,
• Gesetzliche Produktkennzeichnung und Preisangaben (z. B. korrekte Preisangaben inkl. Steuern, Grundpreise, Pflichtkennzeichen),
• Gewährleistungs- und Garantieabwicklung gegenüber dem Endkunden sowie Produkthaftung für verkaufte Waren,
• Verpackungs- und Entsorgungspflichten, Energieverbrauchskennzeichnung und sonstige umweltrechtliche Vorgaben,
• Umsatzsteuerliche Pflichten (korrekte Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer) sowie sonstige steuerliche Verpflichtungen,
• Import-/Exportvorschriften und Zoll bei internationalem Versand.
Axinity tritt im Modell A lediglich als B2B-Lieferant im Streckengeschäft (Dropshipping) auf. Gegenüber den Endkunden übernimmt Axinity keinerlei Pflichten, Garantien oder Kundenkommunikation. Der Creator ist verpflichtet, seine Identität als Verkäufer gegenüber Endkunden deutlich offenzulegen; er darf den Endkunden gegenüber weder Axinity als Verkäufer nennen noch fälschlich eine Partnerschaft mit Axinity suggerieren.
(2) Produktinformationen und KI-generierte Inhalte: Alle von Axinity im Rahmen der Plattform bereitgestellten oder generierten Inhalte in Modell A gelten ausschließlich als unverbindliche Vorschläge („Drafts"). Dies betrifft unter anderem – aber nicht abschließend – folgende Inhalte:
• Produktbilder, Mockups, Renderings oder vom Lieferanten stammende Bilder,
• Produktbeschreibungen, Titel, Bullet-Points, SEO-Texte,
• KI-generierte Textentwürfe, Vorschläge für Beschreibungen oder Datenblätter,
• Preisvorschläge, Produktspezifikationen, Attributdaten,
• Angaben zu Lieferzeiten, Varianten oder Größen.
Axinity übernimmt keinerlei Gewähr, dass solche bereitgestellten Inhalte korrekt, vollständig, aktuell oder rechtlich zulässig sind. Insbesondere wird nicht garantiert, dass die Inhalte: der tatsächlichen Beschaffenheit des Produkts entsprechen, marken- oder urheberrechtlich unbedenklich sind, gesetzliche Kennzeichnungspflichten erfüllen oder für Werbung und Verkauf im jeweiligen Markt geeignet sind. Der Creator ist verpflichtet, sämtliche derartigen Entwürfe eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Zulässigkeit zu prüfen, bei Bedarf anzupassen oder durch eigene, verifizierte Angaben zu ersetzen.
Axinity haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die daraus entstehen, dass der Creator unveränderte oder ungeprüfte Draft-Inhalte verwendet. Insbesondere übernimmt Axinity keine Haftung für Rücksendungen, Konto-Sperrungen, Abmahnungen, behördliche Sanktionen oder Rechtsstreitigkeiten, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder unzulässigen Entwürfen beruhen. Produktbilder sind stets symbolische Darstellungen und keine verbindlichen Abbildungen des tatsächlichen Produkts.
(3) Bestellabwicklung, Zahlungsfluss und Fulfillment: Geht im externen Shop des Creators (z. B. TikTok-Shop) eine Endkunden-Bestellung ein, übermittelt die angebundene Schnittstelle die relevanten Bestelldaten an LikeTik. Auf dieser Grundlage erstellt LikeTik unverzüglich eine Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung an den Creator, die folgende Posten umfasst:
• den B2B-Einkaufspreis der bestellten Ware (Nettopreis des Lieferanten gegenüber Axinity),
• anfallende Versandkosten,
• die gesetzliche Umsatzsteuer (für den Einkaufspreis und ggf. Versand, falls Axinity USt berechnet),
• ggf. Zuschläge gemäß der aktuellen Preis- und Leistungsübersicht (Anhang 1), etwa für besondere Produktkategorien oder Risikoaufschläge.
Der Creator ist verpflichtet, diese Zahlungsaufforderung unverzüglich und vollständig zu begleichen (Vorkasse-Prinzip). Axinity ist nicht verpflichtet, mit dem Fulfillment (Weiterleitung der Bestellung an den Lieferanten/Fulfillment-Partner) zu beginnen, bevor der vollständige Zahlungseingang des geforderten Betrags verbucht wurde.
Nach Eingang der vollständigen Zahlung beauftragt Axinity den entsprechenden Supplier oder Fulfillment-Partner mit der Ausführung der Bestellung (Versand oder Produktion der Ware) im Namen des Creators. Axinity ist berechtigt, mehrere Bestellungen gebündelt oder in Teillieferungen auszuführen, sofern dies für den Creator zumutbar ist.
Der Creator trägt im Modell A alle Risiken im Zusammenhang mit der Bestellabwicklung, insbesondere das Risiko von:
• Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfällen auf Seiten des Creators (gegenüber Axinity),
• Lagerbestands- oder Verfügbarkeitsproblemen beim Lieferanten (Supplier),
• Verspätungen bei Versand und Lieferung durch Drittlogistikunternehmen,
• Überschrittenen Lieferzeiten gegenüber Endkunden (z. B. durch Verzögerungen in der Kette).
(4) Zahlungsverzug des Creators: Gerät der Creator mit der Bezahlung der in Absatz 3 genannten Forderungen in Verzug, gelten folgende Regeln:
• Verzugsbeginn: Der Creator kommt ohne Mahnung sofort in Verzug, wenn er nicht fristgerecht zahlt.
• Verzugsfolgen: Im Verzugsfall ist Axinity berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz p.a. zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Zudem kann Axinity alle offenen Bestellungen zurückhalten, das Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft sperren, künftige Bestellungen des Creators ablehnen, sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig stellen sowie etwaige Auszahlungsansprüche oder Provisionen des Creators aus anderen Modellen (z. B. aus dem Affiliate-Modell B) mit den offenen Forderungen verrechnen.
• Axinity haftet nicht für Lieferverzögerungen, Stornierungen oder negative Endkundenreaktionen, die durch den Zahlungsverzug des Creators verursacht werden. Jede Zahlungsstörung wird zudem als Missbrauchsverdacht gewertet und berechtigt Axinity zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos (siehe § 16).
§ 5 Besondere Bestimmungen für Modell B (Affiliate-Vermittlung über LikeTik-Shop)
Dieser § 5 gilt zusätzlich, sofern der Nutzer („Creator") Produkte nicht in einem eigenen Shop, sondern in einem von Axinity betriebenen Shop oder Vertriebskanal (z. B. LikeTik TikTok-Shop, LikeTik-Webshop) bewirbt und dafür eine Provision erhält.
(1) Rechtsverhältnisse und Rollen: Beim Modell B kommt der Kaufvertrag über ein beworbenes Produkt ausschließlich zwischen Axinity (bzw. einer von Axinity benannten Vertriebsgesellschaft) und dem Endkunden zustande. Axinity tritt hier als Verkäufer gegenüber dem Endkunden auf und trägt die Verantwortung für sämtliche Verbraucherschutzvorschriften, Widerrufsrechte, Gewährleistungsansprüche und gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Endkunden. Es gelten in diesem Fall ausschließlich die B2C-AGB und Kundeninformationen von Axinity für den Endkunden. Der Creator agiert im Modell B ausschließlich als Vermittler („Affiliate") und übernimmt keine Händlerpflichten gegenüber dem Endkunden. Er gibt insbesondere keine eigenen Zusagen oder rechtsverbindlichen Erklärungen gegenüber Endkunden ab, insbesondere nicht zu:
• Preisen, Rabatten oder Verfügbarkeiten der Produkte,
• Lieferzeiten oder Lieferbedingungen,
• Produkteigenschaften, Garantien oder Retourenabwicklung,
• der Seriosität oder Identität des Verkäufers (Axinity).
Der Creator ist verpflichtet, keine eigenmächtigen Produktversprechen zu machen, keine Preisgarantien abzugeben und keine Aussagen zu treffen, die Endkunden irreführen könnten. Er darf gegenüber Endkunden nicht den Eindruck erwecken, selbst Verkäufer, Hersteller oder Markeninhaber des beworbenen Produkts zu sein.
Werbemaßnahmen des Creators dürfen nicht gegen Plattformrichtlinien von TikTok, Meta, Google oder anderen genutzten Kanälen verstoßen. Ein solcher Verstoß gilt als schwerwiegende Pflichtverletzung im Sinne des § 16 (wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung).
(2) Provisionsmodell: Der Creator erhält von Axinity eine Provision pro vermitteltem Verkauf, sofern der Verkauf gültig zustande gekommen ist und dem Creator eindeutig zugeordnet werden kann. Die Zuordnung erfolgt über individuelle Tracking-IDs, Pixel, Deep-Links oder andere Tracking-Mechanismen. Eine Provision wird ausschließlich für tatsächlich erfolgte, nicht stornierte Verkäufe gezahlt, die dem Creator zugeordnet werden können. Axinity entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob eine vermittelte Conversion gültig ist. Insbesondere nicht provisionsfähig sind Verkäufe, die:
• vom Endkunden storniert oder zurückerstattet wurden,
• im Rahmen von Chargebacks rückabgewickelt werden,
• bei denen ein Betrugsverdacht besteht (z. B. unberechtigte Zahlungen),
• die durch manipulative Methoden hervorgerufen wurden (Fake Traffic, Klickfarmen, Bots o. ä.),
• die durch irreführende oder unzulässige Werbung des Creators zustande kamen.
Die Details des Provisionsmodells (Prozentsätze, etwaige Mindestumsätze, Cookielaufzeiten, Sperrfristen, Auszahlungsmodalitäten etc.) ergeben sich aus dem separaten Affiliate-Partnerprogramm oder entsprechenden Richtlinien, die durch Zustimmung des Creators Bestandteil dieses Vertrags werden.
Ein Provisionsanspruch für einen vermittelten Kauf entsteht erst, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
• Axinity den Kauf endgültig bestätigt hat (Auftrag ist erfolgreich abgewickelt),
• die Widerrufsfrist des Endkunden abgelaufen ist, und
• keine Chargebacks oder Zahlungsdispute in diesem Zeitraum aufgetreten sind, und
• keine sonstigen Gründe für eine nachträgliche Aberkennung der Conversion festgestellt wurden.
Ein Anspruch auf Auszahlung der Provision entsteht frühestens mit der endgültigen Feststellung und Freigabe der jeweiligen Abrechnung durch Axinity. Axinity ist berechtigt, jede Abrechnung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Tracking, Stornos, Retouren oder etwaiger Manipulationsversuche. Erst nach dieser Freigabe entsteht ein fälliger Zahlungsanspruch.
Reklamationen hinsichtlich der Richtigkeit oder Höhe der Abrechnung oder der Provisionsfestsetzung sind vom Creator innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung der jeweiligen Abrechnung in Textform gegenüber Axinity geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Ansprüche des Creators aus dem jeweiligen Abrechnungszeitraum ausgeschlossen.
Axinity kann bereits zugesagte Provisionen nachträglich reduzieren oder ganz streichen, wenn nachträglich Umstände eintreten, die den Verkauf ungültig machen oder den Ertrag mindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
• das Produkt vom Endkunden retourniert oder der Kaufpreis zurückerstattet wird,
• Lieferprobleme auftreten (z. B. Ware nicht lieferbar),
• Produkte vom Lieferanten gestoppt oder aus dem Sortiment genommen werden,
• Drittplattformen (z. B. TikTok) den Verkauf nachträglich als ungültig einstufen,
• Trackingfehler aufgetreten sind (das Risiko technischer Tracking-Probleme trägt der Creator).
Der Creator hat keinen Anspruch, bereits zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen auszubezahlen, solange die oben genannten Voraussetzungen nicht abschließend erfüllt sind.
(3) Auszahlung und Verrechnung von Provisionen: Axinity ist berechtigt, jede fällige Provisionsauszahlung zurückzuhalten, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
• der Creator ist aus anderen Modellen in Zahlungsverzug (z. B. offener Saldo aus Modell A),
• es besteht ein begründeter Missbrauchsverdacht gegen den Creator,
• es läuft ein Prüfverfahren (interne oder externe Untersuchung) hinsichtlich der Aktivitäten des Creators,
• Drittplattformen haben Ermittlungen oder Einschränkungen gegen den Creator oder die vermittelten Verkäufe verhängt.
Axinity darf ferner Provisionsansprüche des Creators mit offenen Forderungen verrechnen. Insbesondere ist eine vollständige oder teilweise Verrechnung zulässig mit:
• offenen Rechnungen oder Zahlungsforderungen von Axinity gegen den Creator,
• etwaigen Vertragsstrafen, die der Creator schuldet,
• Chargeback-Kosten oder Gebührenrückbelastungen, die Axinity aufgrund von Endkundentransaktionen entstanden sind,
• Bußgeldern oder Strafzahlungen, die Drittplattformen Axinity auferlegen, weil der Creator gegen deren Regeln verstoßen hat,
• sonstigen Ansprüchen von Axinity aus dem Vertragsverhältnis mit dem Creator (z. B. Schadensersatz).
Axinity kann Auszahlungen außerdem zeitlich verzögern, bis alle Risiken aus Retouren, Widerrufen, Disputen oder Betrugsverdachtsfällen für die betreffenden Verkäufe ausgeschlossen sind. Provisionsansprüche des Creators sind nicht übertragbar und dürfen nicht verpfändet werden.
(4) Pflichten des Creators bei Werbung und Content: Der Creator verpflichtet sich, sämtliche Werbemaßnahmen und Inhalte im Zusammenhang mit Modell B rechtmäßig und plattformkonform auszugestalten. Insbesondere sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
• Gesetzliche Werberegeln: Beachtung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), Verbot irreführender oder unlauterer Werbung.
• Plattformrichtlinien: Einhaltung der Richtlinien der genutzten Plattformen (TikTok, Meta/Facebook, Instagram, Google, YouTube etc.), insbesondere betreffend zulässige Inhalte und Werbepraktiken.
• Kennzeichnungspflichten: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an Influencer-Werbekennzeichnung (Trennungsgebot, Werbekennzeichnung als Anzeige/Werbung nach deutschem/EU-Recht).
• Marken- und Urheberrechte: Keine Verletzung von Rechten Dritter durch den Content (z. B. Nutzung geschützter Marken, Musik oder Bilder nur mit Berechtigung).
• Jugendschutz: Keine Werbung für oder Darstellung von Inhalten/Produkten, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen.
Der Creator darf in seiner Kommunikation weder andeuten noch behaupten, dass:
• Axinity dem Endkunden wirtschaftliche Erfolge (z. B. Umsatzsteigerungen) garantiert,
• Produkte „garantiert viral gehen" oder der Erfolg in sozialen Medien sichergestellt ist,
• LikeTik oder Axinity Algorithmen „gehackt" oder systemüberlistet habe,
• Endkunden oder Creator garantierte Gewinne oder Einkommen zu erwarten hätten.
Creators haften vollumfänglich für alle eigenen Werbeinhalte (Videos, Bilder, Texte, Aussagen). Der Creator stellt Axinity insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen oder wettbewerbswidrigen Werbemaßnahmen des Creators resultieren.
(5) Keine Beratungs- oder Unterstützungsleistung: Axinity erbringt im Rahmen des Affiliate-Programms keine individuelle Beratung für den Creator. Insbesondere schuldet Axinity keine:
• rechtliche Beratung (etwa zur Ausgestaltung von Impressum oder Kennzeichnung),
• steuerliche Beratung (z. B. zur Behandlung der Provisionen beim Creator),
• werberechtliche Beratung (z. B. Prüfung von Content auf Abmahnsicherheit),
• Marken- oder Content-Prüfung im Voraus,
• Garantien oder Empfehlungen zur Abmahnsicherheit der Kampagnen.
Der Creator handelt in jeder Hinsicht auf eigenes Risiko. Axinity gibt keine Zusicherung, dass bestimmte Werbemaßnahmen erfolgreich oder unbedenklich sind.
(6) Vertragsstrafen und Sanktionen bei Verstößen: Jeder Verstoß des Creators gegen die Bestimmungen dieses § 5 oder gegen zugehörige Programmrichtlinien kann – neben einer fristlosen Kündigung gemäß § 16 – folgende Maßnahmen nach sich ziehen:
• Sofortige Sperrung des Nutzerkontos (Zugang zur Plattform wird entzogen),
• vollständiger Ausschluss des Creators vom Affiliate-Programm (auch für die Zukunft),
• Einbehalt sämtlicher offener Provisionen, ggf. auch rückwirkend für bereits vermittelte, aber noch nicht ausgezahlte Verkäufe,
• Vertragsstrafen, wobei die Höhe der Vertragsstrafe von Axinity nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgesetzt wird und im Streitfall gerichtlich auf Angemessenheit überprüft werden kann.
• Meldung des Verstoßes an Plattformbetreiber oder Behörden (z. B. TikTok, Aufsichtsbehörden),
• außerordentliche fristlose Kündigung des Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund gemäß § 15.
§ 6 Besondere Bestimmungen für Modell C (Testbestellungen zu B2B-Zwecken)
(1) Zweck und Vertragsverhältnis: Beim Modell C erwirbt der Creator Produkte nicht zum Weiterverkauf an Endkunden, sondern allein zu Test-, Prüf- und Demonstrationszwecken im Rahmen seiner gewerblichen Werbetätigkeit. Der Kaufvertrag über ein Testprodukt kommt ausschließlich zwischen Axinity (oder einer von Axinity benannten Vertriebsgesellschaft) als Verkäufer und dem Creator als Käufer zustande. Der Creator handelt dabei als Unternehmer, sodass Verbraucherschutzvorschriften (insbesondere das Widerrufsrecht für Verbraucher) keine Anwendung finden. Insbesondere besteht für Testkäufe kein gesetzliches oder vertragliches Widerrufsrecht. Das Testprodukt dient allein der Präsentation, Prüfung und Bewerbung in den Social-Commerce-Aktivitäten des Creators. Eine Weiterveräußerung des Testprodukts an Dritte oder Nutzung zu privaten Zwecken ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Axinity nicht zulässig. Die Testkäufe erfolgen ausschließlich im B2B-Rahmen, wobei § 1 Abs. 5 entsprechend Anwendung findet.
(2) Kosten und Abwicklung des Testkaufs: Der Creator trägt die Kosten für Testkäufe, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart. Testkäufe werden zu den im Bestellprozess angegebenen Konditionen (Produktpreis, Versandkosten, Lieferzeit) abgewickelt. Axinity kann dem Creator nach eigenem Ermessen Rabatte oder Sonderkonditionen für Testkäufe gewähren, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Ein generelles Rückgaberecht aus Kulanz besteht nicht; etwaige gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Creators als Käufer im Unternehmergeschäft bleiben unberührt.
(3) Pflichten des Creators und Werbemaßnahmen: Der Creator darf die im Rahmen von Modell C erworbenen Produkte ausschließlich für interne Testzwecke und zur Erstellung von Werbeinhalten verwenden. Er ist verpflichtet, bei sämtlichen Werbemaßnahmen mit dem Testprodukt die geltenden Kennzeichnungspflichten und Werberegeln einzuhalten (insbesondere klare Kennzeichnung als Werbung/Anzeige gemäß den gesetzlichen Vorgaben). Der Creator hat sicherzustellen, dass durch die Nutzung des Testprodukts keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B. Marken- oder Urheberrechte bei erstelltem Content). Eine etwaige weitere Nutzung oder Weitergabe des Testprodukts an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Axinity.
(4) Kein Provisionsanspruch; Missbrauchsverbot: Für Testkäufe im Modell C erhält der Creator keine Provisionen oder sonstige Vergütungen. Insbesondere stellen solche Testkäufe keine vermittelten Verkäufe im Sinne von Modell B dar. Es ist dem Creator ausdrücklich untersagt, eigene Testkäufe über Affiliate-Links oder andere Trackingmechanismen abzuwickeln, um Provisionen zu erlangen. Ein solcher Versuch wird als Manipulation gewertet und gilt als schwerwiegender Verstoß. Axinity ist in diesem Fall berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, etwa die Sperrung des Nutzerkontos oder die außerordentliche fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäß § 16.
(5) Gewährleistung und Haftung: Für Testprodukte, die der Creator im Modell C erwirbt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen zwischen Unternehmern. Etwaige Mängel hat der Creator Axinity unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Abwicklung von Gewährleistungsfällen (z. B. Ersatzlieferung) erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Die Haftung von Axinity ist im Übrigen nach Maßgabe des § 12 (Haftungsbeschränkung) beschränkt. Axinity übernimmt insbesondere keine Haftung dafür, dass ein Testprodukt für die beabsichtigten Werbezwecke des Creators geeignet ist oder bestimmte Erfolge (etwa eine besondere Resonanz des Publikums) erzielt.
§ 7 Vergütung, Gebühren und Preisänderungen
(1) Grundlage der Vergütung: Die Nutzung der LikeTik-Plattform sowie aller Zusatzmodule ist entgeltlich. Es gelten die jeweils aktuellen Preise gemäß der Preis- und Leistungsübersicht (Anhang 1) oder einer individuell vereinbarten Preisstruktur. Sämtliche Entgelte sind Nutzungs- bzw. Leistungsentgelte für die bereitgestellten Dienste – sie sind unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Nutzers geschuldet. Ein etwaiger Misserfolg des Nutzers (z. B. keine Verkäufe) lässt die Zahlungspflicht unberührt.
(2) Transaktionsabhängige Gebühren (Take Rate): Für über LikeTik abgewickelte oder vermittelte Verkaufsumsätze fällt eine prozentuale Plattformgebühr („Take Rate") auf den Netto-Warenwert der Transaktion an. Die Höhe der Take Rate ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisübersicht oder einer individuellen Vereinbarung. Sie kann je nach Nutzungsmodell (A oder B) unterschiedlich ausgestaltet sein. Für bestimmte Produktkategorien, Regionen oder erhöhte Risiko-Szenarien können zusätzlich angemessene Zuschläge vorgesehen sein (ebenfalls in Anhang 1 ausgewiesen).
(3) Fälligkeit und Zahlung: Sofern nicht abweichend vereinbart, sind sämtliche Rechnungen sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die hinterlegten Zahlungsmittel gültig und ausreichend gedeckt sind. Schlägt ein Zahlungsversuch fehl, darf Axinity eine erneute Abbuchung vornehmen. Bei andauernden Zahlungsschwierigkeiten kann Axinity bestimmte Funktionen einschränken, bis der fällige Betrag beglichen ist.
(4) Preis- und Entgeltanpassungen: Axinity ist berechtigt, die Entgelte für die Zukunft anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. gestiegene Kosten, geänderte Marktbedingungen oder erweiterter Funktionsumfang der Plattform). Entgelterhöhungen oder -änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag vor Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zu kündigen. Widerspricht der Nutzer der Änderung nicht innerhalb der Frist und nutzt die Plattform nach dem Wirksamwerden weiter, gilt die Preisänderung als akzeptiert.
(5) Abrechnungszeiträume; keine Rückerstattung: Nutzungsentgelte werden in der Regel in wiederkehrenden Abrechnungszeiträumen (z. B. monatlich oder jährlich) erhoben. Hat ein abrechnungsrelevanter Zeitraum bereits begonnen oder ist er abgeschlossen, erfolgt grundsätzlich keine anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder Nichtnutzung. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang oder Erfolg des Nutzers in dem betreffenden Zeitraum. Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines Zeitraums gelten als dennoch vertragsgemäß erbracht. Ein Wechsel des gewählten Leistungspakets (Upgrade/Downgrade) wird stets zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Individuelle schriftliche Kulanzregelungen oder vertragliche Sondervereinbarungen bleiben unberührt.
(6) Umgang mit Chargebacks, Rückerstattungen und Disputen: – Modell A: Der Creator trägt das wirtschaftliche Risiko von Endkunden-Rückerstattungen, Chargebacks oder Zahlungsstreitigkeiten, soweit diese nicht auf einem von Axinity zu vertretenden Fehler beruhen. Axinity ist berechtigt, entsprechende Beträge mit künftigen Auszahlungsansprüchen des Creators zu verrechnen. Verzögerungen im Fulfillment, die darauf zurückzuführen sind, dass der Creator Zahlungen verspätet oder nicht geleistet hat, liegen ausschließlich in dessen Verantwortungsbereich. – Modell B: Tritt ein Chargeback oder eine Rückbelastung ein, die auf falsche oder irreführende Werbung des Creators zurückzuführen ist, kann Axinity diesen Umstand angemessen berücksichtigen und entsprechende Beträge bei den Provisionsabrechnungen an den Creator in Abzug bringen. Axinity informiert den Creator über derartige Vorgänge, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Modell C: Bei Rückbelastungen (Chargebacks), Rückerstattungen oder Zahlungsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Testbestellungen (Modell C) trägt der Nutzer das alleinige wirtschaftliche Risiko. Axinity ist berechtigt, entsprechende Beträge mit offenen oder zukünftigen Ansprüchen des Nutzers zu verrechnen. Eine Rücknahme oder Erstattung von Testprodukten erfolgt nur, sofern eine gesetzlich zwingende Verpflichtung hierzu besteht. Darüber hinausgehende Rückgaben oder Rückerstattungen sind ausgeschlossen.
(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Nutzer kann gegen Forderungen von Axinity nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Axinity ist hingegen berechtigt, sämtliche Forderungen, Gebühren, Rückbelastungen oder sonstige Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis gegen Guthaben oder Auszahlungsansprüche des Nutzers jederzeit aufzurechnen.
§ 8 Pflichten des Nutzers, Produkt-Compliance
(1) Gesetzestreue Nutzung: Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zu verwenden. Hierzu zählen insbesondere das Datenschutzrecht (DSGVO, TTDSG), Wettbewerbsrecht (UWG), Marken- und Urheberrecht, Produktsicherheitsrecht (ProdSG), Verbraucherinformationspflichten (PAngV, Preisangabenverordnung), Vorgaben zu Verpackung und Entsorgung (VerpackG) sowie Zoll-, Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht. Ebenso sind alle steuerrechtlichen Pflichten (korrekte Angaben zur Umsatzsteuer, Lieferschwellen, Steuern) vom Nutzer selbst zu erfüllen.
(2) Verantwortlichkeit für Inhalte und Angebote: Der Nutzer ist allein verantwortlich dafür, dass die von ihm über die Plattform angebotenen oder beworbenen Produkte und Inhalte rechtmäßig und sicher sind. Insbesondere obliegen dem Nutzer:
• die rechtmäßige Beschaffung, Kennzeichnung und Beschreibung der Produkte, die er anbietet (inkl. aller gesetzlich geforderten Produktinformationen, Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen etc.),
• die vollständige Erfüllung aller Informations-, Prüf-, Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten gegenüber Endkunden (z. B. Energieeffizienzlabels, Inhaltsstoffangaben, Altersfreigaben),
• die Einhaltung sämtlicher Richtlinien und Nutzungsbedingungen von Drittplattformen, die er im Zusammenhang mit der Plattform nutzt (z. B. TikTok-Shop-Richtlinien, Shopify- oder Meta-Policies, Werbebestimmungen, API-Vorgaben),
• die korrekte Angabe steuerlich relevanter Informationen (z. B. USt-IdNr., anwendbare Steuersätze, etwaige Lieferschwellen bei EU-Versand) und die fristgerechte Abführung aller Steuern und Abgaben, die in seinem Geschäftsmodell anfallen.
Axinity übernimmt keinerlei Prüf-, Überwachungs- oder Beratungspflichten in Bezug auf die vom Nutzer bereitgestellten Inhalte oder Angebote. Der Nutzer stellt Axinity alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und hält diese aktuell, damit Axinity gesetzliche Vorgaben (etwa bei behördlichen Anfragen) erfüllen kann.
(3) Fremde Inhalte: Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen. Axinity macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert Axinity und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in Ausschreibungen angebotenen Güter und Dienstleistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen. Axinity behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen. Der Nutzer wird Axinity von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen Axinity wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von Axinity einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
(4) Acceptable Use Policy (AUP): Der Nutzer verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung der Acceptable Use Policy (AUP) der LikeTik-Plattform (Anhang 2). Die AUP enthält insbesondere Verbote hinsichtlich der Nutzung der Plattform für:
• rechtswidrige Inhalte jedweder Art,
• unsichere, gefälschte oder nicht konforme Produkte, oder solche, die in der betreffenden Region nicht zugelassen sind,
• gefährliche, irreführende oder betrügerische Werbeaussagen oder Verkaufsmaschen,
• manipulative Praktiken wie Bots, Fake-Traffic, Klickfarmen oder künstliche Conversions zur Verzerrung von Performance-Daten,
• Missbrauch oder Umgehung der LikeTik-Mechanismen, Algorithmen, Tracking-Systeme oder APIs (z. B. Exploits, Scraping),
• Umgehung von Richtlinien oder Sicherheitsmechanismen Dritter (z. B. von TikTok, Meta oder Zahlungsanbietern).
Die detaillierten Regelungen können der jeweils aktuellen Fassung der AUP entnommen werden. Verstöße gegen die AUP gelten zugleich als Verstöße gegen diese AGB.
(5) Produktkonformität und Nachweispflichten: Der Nutzer – insbesondere wenn er als Creator, Händler oder Supplier auftritt – sichert ausdrücklich zu, dass sämtliche von ihm über die Plattform angebotenen Produkte und Inhalte den geltenden EU- und nationalen Vorschriften entsprechen. Dies umfasst u. a.:
• Einhaltung aller einschlägigen Produktvorschriften (z. B. CE-Richtlinien, REACH-Verordnung, RoHS, Textilkennzeichnung, Lebensmittelkennzeichnung, Kosmetik-VO, Spielzeugrichtlinie etc.),
• keine Verletzung von Rechten Dritter (Markenrechte, Patente, Urheberrechte, Designrechte, Persönlichkeits- oder Bildrechte) durch die Produkte oder ihre Bewerbung,
• zutreffende, vollständige und nicht irreführende Beschreibung und Bewerbung der Produkte (alle wesentlichen Eigenschaften müssen korrekt dargestellt sein),
• Vorliegen aller erforderlichen Prüfberichte, Zertifikate oder Nachweise (z. B. Konformitätserklärungen, Sicherheitsdatenblätter, Testergebnisse) und Fähigkeit, diese auf Anforderung unverzüglich vorzulegen,
• Ausschluss von verbotenen oder eingeschränkt vermarktbaren Produkten gemäß AUP oder Drittplattform-Regeln (keine verbotenen Waren anbieten).
(6) Prüfungsrechte von Axinity: Zur Sicherung der Plattformintegrität ist Axinity jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, Stichprobenprüfungen der vom Nutzer eingestellten Inhalte und Produkte vorzunehmen. Axinity kann insbesondere verlangen, dass der Nutzer Dokumente und Nachweise vorlegt, welche die Konformität seiner Produkte und Geschäftspraktiken belegen. Hierzu zählen z. B. Produktzertifikate, Testberichte, Lieferantennachweise, Rechnungen, Sicherheitsdaten oder behördliche Genehmigungen. Axinity kann auch externe Prüfstellen oder Auditoren einschalten, um Compliance-Überprüfungen durchzuführen.
Werden begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestimmter Inhalte oder Produkte bekannt, darf Axinity diese Inhalte oder Angebote vorübergehend sperren oder entfernen, bis die Rechtskonformität geklärt ist. Der Nutzer ist verpflichtet, alle von Axinity angeforderten Unterlagen vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
Axinity ist ferner berechtigt – aber nicht verpflichtet –, Inhalte, Produkte, Geschäfte oder Nutzerkonten ganz oder teilweise zu sperren, zu entfernen oder zu deaktivieren, sowie deren Sichtbarkeit in der Plattform herabzustufen, wenn:
• konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße des Nutzers vorliegen,
• Hinweise von Behörden, Plattformpartnern oder Dritten auf solche Verstöße vorliegen,
• Sicherheits-, Compliance-, Betrugs- oder Risikoindikatoren auftreten, die auf missbräuchliche Nutzung hindeuten,
• der Nutzer Prüf- oder Nachweispflichten (siehe oben) nicht erfüllt.
(7) Verantwortlichkeit des Nutzers: Axinity trifft keine allgemeine Überwachungs- oder Prüfungspflicht in Bezug auf die vom Nutzer bereitgestellten Inhalte, Produkte, Lieferanten oder Geschäftspraktiken. Diese Verantwortlichkeit verbleibt vollständig beim Nutzer. Jeder Verstoß gegen die Pflichten dieses § 8 oder gegen die AUP gilt als wichtiger Grund und berechtigt Axinity zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos oder außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäß § 16.
§ 9 Non-Circumvention (Nicht-Umgehung)
(1) Zweck der Nichtumgehung: Der Nutzer verpflichtet sich, keine geschäftlichen Kontakte oder Transaktionen, die durch LikeTik vermittelt oder ermöglicht wurden, außerhalb der Plattform abzuwickeln, um Gebühren, Provisionen oder Entgelte von Axinity zu umgehen. Dieses Umgehungsverbot dient dem Schutz des Geschäftsmodells von Axinity und gilt für alle Partner, die der Nutzer über LikeTik kennengelernt oder deren Angebote er über LikeTik einsehen konnte. Diese Verpflichtung zur Nichtumgehung besteht unabhängig davon, auf welche Weise der Kontakt zustande kam, aktiv durch den Nutzer, passiv oder automatisch durch die Plattform (z. B. via Matching-Algorithmus oder Produktempfehlung).
(2) Definition der Umgehung: Eine unzulässige Umgehung liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer:
• einen über LikeTik vermittelten Partner außerhalb der Plattform kontaktiert oder nutzt, um vergleichbare Leistungen wie über LikeTik zu beziehen, ohne dass dafür die üblichen Plattformgebühren anfallen,
• Geschäftstransaktionen direkt oder über Dritte abwickelt, obwohl diese Geschäftsbeziehung ohne LikeTik nicht zustande gekommen wäre,
• eine Zwischenperson (z. B. Agentur, Bekannte oder anderes Unternehmen) zwischenschaltet, um die wirtschaftliche Verbindung zu verschleiern und Axinity-Entgelte zu vermeiden,
• Produkte oder Dienstleistungen, die ursprünglich über LikeTik vermittelt wurden, bewusst außerhalb der Plattform bezieht oder vertreibt, um Axinity zu umgehen,
• sonstige technische, wirtschaftliche oder rechtliche Konstruktionen wählt, die erkennbar darauf abzielen, Axinity-Gebühren zu umgehen, zu reduzieren oder auf Dritte zu verlagern.
Diese Beispiele sind nicht abschließend; jede Handlung mit vergleichbarem Umgehungszweck ist untersagt.
(3) Umfang der Bindung („Non-Circumvention Zone"): Die Nichtumgehungspflicht gilt für sämtliche Partnerkontakte, die:
• der Nutzer über LikeTik kennengelernt hat,
• deren Produkte oder Angebote ihm über LikeTik angezeigt wurden,
• deren Daten, Angebote oder Profile er durch die Plattform erhalten hat,
• deren technische Informationen, Tracking-IDs oder Katalogdaten ihm über LikeTik bekannt geworden sind.
Diese Bindung gilt unabhängig davon, ob der Nutzer den Partner bereits kannte, sofern die konkrete Geschäftsbeziehung ohne LikeTik nicht entstanden wäre.
(4) Vertragsstrafe bei Verstoß: Verstößt der Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Nichtumgehungspflicht, ist er verpflichtet, an Axinity eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von Axinity nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgesetzt und kann im Streitfall gerichtlich auf Angemessenheit überprüft werden. Die Zahlung einer Vertragsstrafe lässt das Recht von Axinity unberührt, weitergehenden Schadensersatz zu verlangen; jedoch wird eine gezahlte Vertragsstrafe auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.
(5) Mitwirkungspflichten und Beweiserleichterung: Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Nutzer einen über LikeTik vermittelten Partner außerhalb der Plattform nutzt, so ist der Nutzer auf Verlangen von Axinity verpflichtet:
• sämtliche relevanten Informationen, Unterlagen und Verträge offenzulegen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen, und
• eine vollständige und wahrheitsgemäße schriftliche Erklärung über den fraglichen Geschäftsvorgang abzugeben.
Kommt der Nutzer dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, darf Axinity annehmen, dass eine unzulässige Umgehung stattgefunden hat. Die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung liegt dann beim Nutzer.
Sanktionen: Ein Verstoß gegen diese Nichtumgehungspflicht stellt einen wichtigen Grund zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos oder außerordentlichen Kündigung des Vertrags gemäß § 16 dar.
(6) Fortgeltung nach Vertragsende: Die Pflichten aus diesem § 9 gelten über die Beendigung des Vertrags hinaus für weitere 24 Monate fort, soweit sie Partner betreffen, die der Nutzer über LikeTik kennengelernt hat oder deren Kontaktdaten ihm durch die Plattform bekannt geworden sind.
§ 10 Nutzung von Daten und KI-Training
(1) Nutzungsrecht an Nutzerdaten: Der Nutzer räumt Axinity das unwiderrufliche, weltweite, zeitlich unbefristete, unentgeltliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, sämtliche Daten, die im Rahmen der Nutzung der Plattform durch den Nutzer anfallen, in anonymisierter und/oder aggregierter Form zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Nutzung solcher Daten für:
• das Training, die Verbesserung und Weiterentwicklung der KI-Systeme von Axinity (insb. der KI „Nami" / Sentient Engine),
• die Entwicklung neuer Modelle, Features, Produkte oder algorithmischer Funktionen auf Basis dieser Daten,
• den Betrieb von Sicherheits- und Fraud-Detection-Systemen (Erkennung von Betrug/Missbrauch),
• die Erstellung von Markt-, Trend- und Branchenanalysen, die wirtschaftlich verwertet werden können,
• interne und externe Reports (Berichte, Statistiken), welche jedoch keine Personen oder Einzelunternehmen identifizierbar machen.
"Anonymisiert" im Sinne dieser Regelung bedeutet, dass keine identifizierte oder identifizierbare Person (oder einzelnes Unternehmen) aus den Daten bestimmt werden kann – jedenfalls nicht mit Mitteln, die Axinity bei angemessenem Aufwand und Stand der Technik einsetzen würde. Dies entspricht dem europäischen De-Identification-Standard. Axinity verpflichtet sich, anonymisierte Daten nicht zur Re-Identifizierung zu verwenden oder mit anderen Daten zu verknüpfen, um Personenbezug herzustellen.
(2) Rechte an anonymisierten Daten: Einmal anonymisierte oder aggregierte Datensätze gelten nicht mehr als personenbezogene Daten. Der Nutzer hat an solchen anonymisierten/aggregierten Daten oder an darauf basierenden Ergebnissen (z. B. KI-Modellen, Analysen) keinerlei Rechte oder Ansprüche. Insbesondere erhält der Nutzer keine Vergütung für die Nutzung seiner anonymisierten Daten durch Axinity. Sämtliche Urheberrechte oder Datenbankrechte an den aus anonymisierten Daten generierten Ergebnissen liegen bei Axinity, soweit diese schutzfähig sind.
(3) KI-Ausgaben – Haftungsausschluss: Von Axinity generierte KI-Inhalte oder Empfehlungen (z. B. Scorings, Ranglisten, Conversion-Prognosen, Produktvorschläge, Risikoeinschätzungen) stellen keine Zusicherungen oder Garantien dar. Sie sind nicht als Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Sicherheitsberatung zu verstehen. Die Nutzung solcher automatisiert erstellten Ausgaben erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass KI-Systeme Fehleinschätzungen enthalten können und dass Entscheidungen von erheblicher Tragweite nicht ausschließlich auf KI-Output gestützt werden dürfen. Kritische unternehmerische Entscheidungen muss der Nutzer stets durch eigene Prüfung und ggf. externe Beratung absichern.
(4) Datenschutz und Datenuploads: Der Nutzer verpflichtet sich, auf der Plattform ausschließlich rechtmäßig erhobene Daten zu verarbeiten. Insbesondere ist es untersagt, besondere Kategorien personenbezogener Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische oder ethnische Daten) hochzuladen. Sofern im Rahmen von Modell A personenbezogene Daten von Endkunden an Axinity übermittelt werden (z. B. Bestelldaten über die TikTok-Shop-API), muss der Nutzer seine Endkunden zutreffend über diese Datenweitergabe an Axinity informieren (z. B. in der Datenschutzerklärung). Der Nutzer hat zudem angemessene technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Es dürfen keine Daten Dritter (etwa Listen mit Kundendaten), für die der Nutzer keine Rechtsgrundlage zur Nutzung hat, auf der Plattform gespeichert oder verarbeitet werden. Axinity ist nicht verantwortlich für Verstöße des Nutzers gegen Datenschutzbestimmungen oder für Inhalte, die der Nutzer unrechtmäßig hochlädt. Jegliche Haftung von Axinity für vom Nutzer begangene Datenschutzverletzungen oder Informationspflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Der Nutzer stellt Axinity insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorgenannten Pflichten resultieren.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Vertrauliche Informationen: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind alle nicht offenkundigen geschäftlichen, technischen oder betrieblichen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Solche Informationen dürfen ausschließlich für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Ausnahmen von der Vertraulichkeit: Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:
• der empfangenden Partei bereits vor Bekanntgabe durch die offenlegende Partei rechtmäßig bekannt waren;
• ohne Verstoß gegen diesen Vertrag öffentlich bekannt werden oder allgemein zugänglich sind;
• rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt;
• aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollziehbarer behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. (In diesem Fall wird die andere Vertragspartei – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich über die Offenlegung informiert.)
(3) Berechtigte Weitergabe: Jede Partei darf vertrauliche Informationen der anderen Seite an eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und die Empfänger ihrerseits schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(4) Schutzmaßnahmen: Die empfangende Partei hat zum Schutz der vertraulichen Informationen die gleichen Sorgfaltsmaßnahmen anzuwenden wie für ihre eigenen vertraulichen Informationen, mindestens jedoch angemessene Sicherheitsstandards nach Stand der Technik einzuhalten.
(5) Dauer der Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt auch über die Beendigung dieses Vertrags hinaus, solange die jeweilige Information nicht öffentlich bekannt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung besteht.
(6) Kein Lizenzerwerb: Die Offenlegung vertraulicher Informationen im Rahmen dieses Vertrags begründet keinerlei Übertragung von Nutzungs-, Eigentums- oder Lizenzrechten an diesen Informationen. Insbesondere verbleiben etwaige Urheberrechte oder Know-how-Rechte bei der offenlegenden Partei. Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Analyse der vertraulichen Informationen der anderen Partei sind unzulässig, sofern sie nicht gesetzlich ausdrücklich gestattet sind.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Unbeschränkte Haftung: Axinity haftet unbeschränkt, d. h. ohne vertragliche Beschränkung der Höhe nach, ausschließlich in folgenden Fällen:
a) für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Axinity verursacht wurden; b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch Axinity; c) nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, sofern dieses anwendbar ist (verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte); d) soweit Axinity ausdrücklich eine Garantie übernommen hat und der Garantiefall eintritt (schriftliche Garantieerklärung, falls erteilt).
(2) Begrenzte Haftung (leichte Fahrlässigkeit): Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung von Axinity der Höhe nach begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet Axinity nur im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens und maximal bis zur Höhe der Summe der Netto-Entgelte, die der Nutzer in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadens an Axinity gezahlt hat.
(3) Haftungsausschluss (einfache Fahrlässigkeit): In allen anderen Fällen leichter (einfacher) Fahrlässigkeit haftet Axinity nicht (Haftung ausgeschlossen). Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz besteht nur, soweit Axinity einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde (siehe oben).
(4) Keine Haftung für bestimmte Schäden: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Axinity ferner ausgeschlossen für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn des Nutzers. Insbesondere haftet Axinity nicht für:
• entgangenen Gewinn des Nutzers oder ausgebliebene Einsparungen,
• Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfälle beim Nutzer,
• Verlust oder Verfälschung von Daten, soweit der Schaden auf fehlenden Datensicherungen des Nutzers beruht,
• Aufwendungen des Nutzers (vergebliche Aufwendungen im Vertrauen auf den Vertrag),
• sonstige mittelbare und Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind,
• Schäden aus Prognosen, KI-Empfehlungen oder Datenanalysen, die sich als unzutreffend erwiesen haben.
(5) Keine Haftung für Drittplattformen: Axinity haftet nicht für Schäden, die durch Störungen, Ausfälle oder Änderungen bei Drittplattformen entstehen. Dies umfasst z. B. keine Haftung für:
• Ausfälle oder Funktionsstörungen von Drittplattformen (TikTok, Meta, Shopify etc.),
• Änderungen oder Sperrungen von API-Schnittstellen durch Drittanbieter, die zu Inkompatibilitäten führen,
• Netzwerkstörungen oder Internet-Probleme (z. B. Ausfälle bei Providern, CDN-Ausfälle, Routing-Probleme),
• Maßnahmen von App-Stores oder Zahlungsdienstleistern, die die Nutzung der Plattform beeinträchtigen (z. B. Delisting der App, Sperren von Zahlungen).
(6) Keine Haftung bei Pflichtverletzungen des Nutzers: Axinity haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Nutzer selbst Pflichten verletzt oder seine Systeme mangelhaft konfiguriert. Insbesondere besteht keine Haftung, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass:
• der Nutzer falsche oder unvollständige Daten eingegeben hat,
• der Nutzer gesetzliche Informationspflichten gegenüber Endkunden verletzt hat (z. B. fehlende Pflichtangaben),
• der Nutzer Richtlinien von Drittplattformen (TikTok, Shopify etc.) nicht beachtet hat,
• der Nutzer Sicherheits- oder Konfigurationseinstellungen falsch vorgenommen hat,
• das Nutzergerät oder dessen IT-System kompromittiert, manipuliert oder unzureichend gesichert war.
(7) Keine Haftung bei höherer Gewalt: Axinity haftet nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt beruhen (Definition siehe § 13). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Eingriffe, Krieg, Terror, Streiks oder Ausfälle kritischer Infrastrukturen.
Hinweis: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in derselben Reichweite auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Axinity.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Keine Haftung bei höherer Gewalt: Keine der Parteien haftet für die verspätete oder nicht erfolgte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Erfüllung durch Ereignisse höherer Gewalt ganz oder teilweise beeinträchtigt wird. Höhere Gewalt liegt vor bei Ereignissen, die außerhalb des Einfluss- und Kontrollbereichs der betroffenen Partei liegen und mit zumutbarem Aufwand nicht verhindert werden können.
Zu höherer Gewalt zählen insbesondere (aber nicht abschließend) folgende Ereignisse:
• Naturkatastrophen wie Sturm, Überschwemmung, Erdbeben oder andere extreme Naturereignisse,
• Krieg, bewaffnete Konflikte, Terrorakte oder ähnliche großskalige Gewaltausbrüche,
• Pandemien oder Epidemien sowie behördlich angeordnete Quarantänen oder Lockdowns,
• staatliche Eingriffe oder Verbote, Embargos, Sanktionen oder sonstige hoheitliche Maßnahmen,
• Arbeitskämpfe wie Streiks und Aussperrungen (auch wenn sie Zulieferer oder Dienstleister betreffen),
• Ausfälle oder Störungen kritischer Infrastrukturen, insbesondere im Bereich: – Rechenzentren oder Cloud-Provider, – Telekommunikationsnetze oder Internet-Knotenpunkte, – Energieversorgung (Stromausfall),
• Cyberangriffe auf IT-Systeme, einschließlich DDoS-Attacken, Hackerangriffe, Ransomware (Kryptotrojaner) oder vergleichbare Sicherheitsvorfälle,
• Ausfälle von Drittplattformen oder Lieferkettenpartnern, soweit sie nicht dem Einflussbereich der betroffenen Partei unterliegen (z. B. kompletter Ausfall des TikTok-Dienstes, Zahlungsdienstleister-Ausfall).
(2) Pflichten der betroffenen Partei: Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss:
a) das Ereignis der höheren Gewalt unverzüglich anzeigen (Mitteilung an die andere Partei); b) angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses so weit wie möglich zu begrenzen; c) nach Wegfall der Störung die Vertragserfüllung unverzüglich wieder aufnehmen und die andere Partei darüber informieren.
(3) Rechtsfolgen: Solange und soweit höhere Gewalt vorliegt, ruhen die betroffenen vertraglichen Leistungspflichten beider Parteien. Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche entstehen in diesem Zeitraum nicht. Ist die Erfüllung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt für länger als 60 Tage erheblich beeinträchtigt, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(4) Verkürzte Verjährung: Abweichend von der gesetzlichen Regelverjährung verjähren Ansprüche des Nutzers gegen Axinity – soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen oder gesetzlich einer längeren Frist unterliegen – innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis von Anspruch und anspruchsbegründenden Umständen, spätestens jedoch 36 Monate nach Entstehen des Anspruchs. Zwingende Haftungsregelungen (insb. Produkthaftung, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) bleiben von dieser Verkürzung unberührt.
§ 14 Verfügbarkeit der Plattform
(1) Axinity ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der Plattformdienste sicherzustellen. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Zielvorgabe („Soft-SLA") ohne Rechtsanspruch. Im Jahresmittel wird eine angestrebte Verfügbarkeit von 99,0 % genannt. Dies ist jedoch keine garantierte Verfügbarkeit; ein Unterschreiten stellt keinen Vertragsverstoß dar.
Nicht eingerechnet in die Verfügbarkeitsberechnung werden insbesondere:
• Geplante Wartungszeiten, die rechtzeitig vorher angekündigt werden,
• dringende Notfall-Wartungen, die zur Sicherung der Systemsicherheit zwingend sofort durchgeführt werden müssen,
• Störungen aufgrund höherer Gewalt (§ 13),
• Ausfälle oder Einschränkungen außerhalb des Einflussbereichs von Axinity, insbesondere: – Ausfälle von Drittplattformen (z. B. TikTok, Shopify, Meta), – Störungen bei Cloud-Providern oder Rechenzentren, auf deren Infrastruktur die Plattform läuft, – allgemeine Internet- oder Routingprobleme im weltweiten Netz, – Angriffe von außen (z. B. DDoS-Angriffe) auf die Systeme, – vom Nutzer zu vertretende Fehlkonfigurationen oder technische Probleme in dessen Bereich, – Einschränkungen durch gesetzliche Auflagen, behördliche Anordnungen oder Policies von App-Stores bzw. Drittanbietern (z. B. API-Restriktionen).
(2) Falls die tatsächliche Verfügbarkeit das angestrebte Ziel unterschreitet, erwachsen dem Nutzer hieraus keine automatischen Ansprüche. Insbesondere sind weder Minderung des Entgelts noch Schadensersatz, Vertragsstrafen oder Rückerstattungen allein wegen einer geringeren Verfügbarkeit zulässig. Ausnahme: Sofern ein separat vereinbarter Enterprise-Vertrag ausdrücklich Service-Credits oder Ausgleichszahlungen für Unterschreiten bestimmter Verfügbarkeiten vorsieht, gelten die dort getroffenen Bestimmungen vorrangig.
(3) Axinity ist zudem berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität der Plattform vorübergehend Funktionen einzuschränken, Systeme abzuschalten oder Zugriffsraten zu begrenzen. Insbesondere kann Axinity im Notfall den Dienst offline nehmen, um etwa Sicherheitsupdates einzuspielen oder Angriffe abzuwehren. Solche Maßnahmen begründen ebenfalls keine Ansprüche des Nutzers.
§ 15 Sanktionen und Exportkontrolle
(1) Sanktionsbefolgung: Der Nutzer sichert zu und garantiert, dass:
a) weder er selbst noch seine Eigentümer, Organe oder Mitarbeiter auf Sanktionslisten der EU, der Vereinten Nationen, der USA (insb. OFAC Specially Designated Nationals) oder anderer zuständiger Jurisdiktionen geführt werden; b) er keine Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Personen, Organisationen oder Ländern unterhält, die gegen geltende Sanktionsgesetze verstoßen würden; c) sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform vollständig sanktions- und exportkontrollrechtskonform erfolgen.
(2) Verbotene Nutzungen: Es ist streng untersagt, die Plattform für Geschäfte oder Aktivitäten zu verwenden, die gegen Sanktions- oder Exportkontrollrecht verstoßen. Insbesondere ist verboten:
• die Abwicklung von Geschäften über die Plattform mit gesperrten/sanktionierten Akteuren (Personen, Unternehmen oder Organisationen, die gelistet sind),
• die Lieferung von verbotenen oder genehmigungspflichtigen Gütern über die Plattform ohne entsprechende Erlaubnis (z. B. Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter),
• die Nutzung der Plattform für militärische, nukleare oder sonstige sanktionierte Zwecke,
• die Verschleierung der Identität von wirtschaftlich Berechtigten oder tatsächlichen Geschäftspartnern, um Sanktionsprüfungen zu umgehen.
(3) Compliance-Überprüfungen: Axinity ist berechtigt, jederzeit Sanktions- und Exportkontrollprüfungen im Zusammenhang mit dem Nutzer vorzunehmen. Axinity kann insbesondere:
• Nachweise zur Identität, Unternehmereigenschaft und zu wirtschaftlich Berechtigten vom Nutzer anfordern,
• automatisierte oder manuelle Abgleiche mit Sanktionslisten durchführen,
• relevante Daten an externe Prüfinstanzen, Banken oder Behörden übermitteln, soweit gesetzlich zulässig und zur Einhaltung der Vorschriften erforderlich.
(4) Maßnahmen bei Verdachtsfällen: Besteht ein begründeter Verdacht, dass der Nutzer gegen Sanktions- oder Exportkontrollrecht verstoßen hat oder ein solcher Verstoß droht, ist Axinity berechtigt, sofort und ohne Vorankündigung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies umfasst insbesondere:
• Sofortige Sperrung des Nutzerkontos,
• Einfrieren von Zahlungen oder Auszahlungen an den Nutzer (z. B. Provisionen),
• Zurückhalten oder Stornieren laufender Transaktionen auf der Plattform,
• Fristlose Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund,
• Meldung des Vorfalls an zuständige nationale oder internationale Behörden,
• Einleitung von zusätzlichen Identitätsprüfungen und Enhanced Due Diligence Maßnahmen beim Nutzer.
(5) Haftung des Nutzers: Verstößt der Nutzer gegen Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften, haftet er gegenüber Axinity für sämtliche dadurch entstehenden Schäden, Aufwendungen und Kosten. Der Nutzer hat Axinity insbesondere Schadenersatz zu leisten für:
• behördlich verhängte Bußgelder oder Strafzahlungen,
• entstandene Rechtsberatungs- und Prozesskosten,
• interne Prüf- und Compliance-Kosten (Audit, Due Diligence),
• Reputationsschäden und Umsatzverluste.
Darüber hinaus stellt der Nutzer Axinity von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem solchen Verstoß resultieren. Diese Freistellungsverpflichtung besteht zusätzlich zu etwaigen Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüchen.
§ 16 Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Laufzeit: Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, beginnend mit der Freischaltung des Nutzerkontos.
(2) Ordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform ordentlich kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits entstandene Zahlungsansprüche (z. B. offene Gebühren, entstandene Provisionen) bleiben bestehen und werden abgerechnet.
(3) Außerordentliche Kündigung durch Axinity: Axinity ist berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer:
a) schwerwiegend oder wiederholt gegen diese AGB oder geltende Gesetze verstößt; b) mit Zahlungen in Verzug gerät und eine von Axinity gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist; c) Manipulations- oder Betrugshandlungen vornimmt oder versucht (z. B. Fake Traffic, Bots, Klickfarmen, künstliche Conversions, Umgehung des Trackings); d) gegen Sanktions-, Export- oder Embargovorschriften verstößt (vgl. § 15); e) falsche Angaben zu seiner Identität, Unternehmereigenschaft oder zu wirtschaftlich Berechtigten gemacht hat; f) die Integrität oder Sicherheit der Plattform in gravierender Weise beeinträchtigt (z. B. durch Verbreitung von Malware über sein Konto).
Liegt ein solcher wichtiger Grund vor, kann Axinity nach eigenem Ermessen anstelle der Kündigung auch zunächst eine Sperrung des Nutzerkontos vornehmen, um den Sachverhalt zu prüfen oder dem Nutzer Gelegenheit zur Abhilfe zu geben (dies ist insbesondere bei erstmaligen, weniger gravierenden Verstößen möglich). Während der Sperrung wird das Nutzerkonto deaktiviert; eine Nutzung der Plattform ist dann nicht möglich.
(4) Einschränkung/Sperrung aus Compliance-Gründen: Unbeschadet der vorgenannten Kündigungsrechte kann Axinity ein Nutzerkonto zeitweilig sperren oder dessen Funktionen einschränken, wenn dies erforderlich ist, um gesetzlichen Pflichten nachzukommen (z. B. aus dem Digital Services Act oder der P2B-Verordnung) oder um Missbrauch, Fraud oder Sicherheitsrisiken vorzubeugen. Insbesondere kann Axinity eine Sperrung vornehmen, wenn:
• konkreter Verdacht auf Missbrauch der Plattform oder Betrug durch den Nutzer besteht,
• erhebliche Sicherheitsrisiken oder Systembelastungen vom Nutzer ausgehen (z. B. durch Hackerangriffe von seinem Account),
• dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (DSA, P2B-VO, Sanktionsrecht, Verbraucherschutz) erforderlich ist,
• eine behördliche oder gerichtliche Anordnung die Sperrung verlangt.
Axinity wird eine solche Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen und den Nutzer – sofern gesetzlich vorgeschrieben – über Gründe, Rechtsbehelfe und Einspruchsmöglichkeiten informieren.
(5) Wirkung der Vertragsbeendigung: Mit Wirksamwerden einer Kündigung endet der Zugang des Nutzers zur Plattform. Der Nutzer hat jedoch das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende seine hinterlegten Daten (z. B. Export der eigenen Geschäfts- und Transaktionsdaten) in einem gängigen Format herunterzuladen, soweit Axinity dies technisch zumutbar bereitstellen kann. Nicht umfasst vom Daten-Exportrecht sind interne Daten von Axinity wie KI-Modelldaten, interne Bewertungen, Risiko- und Betrugsindikatoren oder bereits anonymisierte/aggregierte Datensätze. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist Axinity berechtigt, personenbezogene Daten des Nutzers zu löschen oder zu anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Axinitys Rechte zur weiteren Nutzung anonymisierter oder aggregierter Daten (siehe § 10 Abs. 2) bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt. Eine Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – begründet keinen Anspruch des Nutzers auf Rückerstattung bereits fälliger oder gezahlter Entgelte. Insbesondere werden vorausbezahlte Gebühren nicht anteilig. Kündigt der Nutzer in einer Weise, die den vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht (z. B. fristlos ohne wichtigen Grund), ist diese Kündigung rechtlich unwirksam und beendet das Vertragsverhältnis nicht.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Axinity behält sich vor, diese AGB künftig zu ändern oder zu ergänzen, sofern ein berechtigtes Interesse hierfür vorliegt. Ein solches berechtigtes Interesse kann insbesondere gegeben sein bei:
• technologischen Weiterentwicklungen der Plattform oder Einführung neuer Funktionen,
• der Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben (z. B. Umsetzung neuer Gesetze wie dem Digital Services Act, P2B-VO, Datenschutzrecht),
• der Schließung von Regelungslücken oder Klarstellung bestehender Bestimmungen,
• Änderungen der Marktbedingungen oder Geschäftsmodelle, die eine neue Ausgestaltung erfordern.
(2) Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer mindestens 15 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Bei wesentlichen Änderungen – insbesondere solcher, die Entgelte, Leistungsumfang oder Hauptpflichten des Nutzers betreffen – beträgt die Ankündigungsfrist mindestens 30 Tage. Die Änderungsmitteilung wird den vollständigen neuen Text, das Datum des Inkrafttretens sowie einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und ein ggf. bestehendes Sonderkündigungsrecht enthalten. Widerspricht der Nutzer den angekündigten Änderungen nicht in Textform innerhalb der Frist und nutzt er die Plattform nach Inkrafttreten weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird Axinity in der Mitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen.
(3) Wenn gesetzliche Anforderungen entfallen oder neu hinzukommen, die eine sofortige Anpassung der AGB erfordern (z. B. sicherheitskritische Pflichten aus dem DSA, die sofort gelten), kann eine Änderung ohne oder mit verkürzter Frist erfolgen. Änderungen, die der Sicherstellung der Plattformintegrität, der Missbrauchsprävention oder IT-Sicherheit dienen, können ebenfalls ausnahmsweise sofort wirksam werden, wenn eine vorherige Ankündigung den Zweck vereiteln würde.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts, soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Axinity (Potsdam). Axinity bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an jedem sonst gesetzlich zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen.
(3) Textformklausel: Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag einschließlich einer Änderung dieses Textformerfordernisses bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt rückwirkend diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.
(5) Übertragung von Rechten: Axinity ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Nutzer wird hierüber informiert. Dem Nutzer steht im Falle einer Übertragung auf ein anderes Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht zum Übertragungszeitpunkt zu, sofern die Übertragung nicht innerhalb der Axinity-Unternehmensgruppe erfolgt. Der Nutzer seinerseits darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Axinity abtreten oder übertragen.
(6) Vertragssprache: Rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Etwaige Übersetzungen dienen lediglich der Information und haben keine rechtliche Wirkung.
Anhangübersicht: Bestandteil dieser AGB sind folgende Anhänge:
• Anhang 1 - Preis- und Leistungsübersicht (Auflistung der aktuellen Gebühren, Provisionen (Take Rates) und inkludierten Leistungen)
• Anhang 2 - Acceptable Use Policy (AUP) der LikeTik-Plattform
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