AGB

Work with LikeTik

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Divo Marketing GmbH

 

Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Axinity GmbH & Co. KG

Geschäftsführer: Deniz Seker

Hebbelstr. 16

14469 Potsdam

business@liketik.com

 

Fassung: 02.01.2024

 

Inhaltsverzeichnis:

§1 Angebot und Vertragsabschluss
§2 Überlassene Unterlagen
§3 Preise und Zahlung
§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

§5 Lieferzeit / Erfüllungszeit der Leistungserbringung

§6 Eigentumsvorbehalt

§7 Gewährleistung und Mängelrüge
§8 Auflösung der Geschäftsbeziehung
§9 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§10 Haftungsbegrenzung

§11 Datenschutz

§12 Sonstiges

§13 Schlussbestimmungen

 

 

 

§1 Angebot und Vertragsabschluss

 

Bei Erhalt der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung gilt das Angebot als verbindlich angenommen. Handschriftliche Änderungen werden nicht anerkannt.

 

 

§2 Überlassene Unterlagen

 

Die Axinity GmbH & Co. KG behält sich Eigentums- und Urheberrechte an allen im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Dokumenten vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.

 

 

§3 Preise und Zahlung

 

(1) Die Zahlung muss auf das angegebene Konto oder das Konto welches im Namen der Axinity GmbH & Co. KG die Rechnung stellt erfolgen. Skonti sind nur bei besonderer Vereinbarung möglich.

 

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag unverzüglich nach Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden bei Privatleuten als Kunden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Bei Unternehmern als Kunden beträgt der Verzugszins 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. Unter http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

 

(3) Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

 

§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

(1) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

(2) Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist ausgeschlossen.

 

 

§5 Lieferzeit / Erfüllungszeit

 

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit (= Erfüllungszeit unserer Leistungserbringung) setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.

 

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs (= Erfüllungsverzugs) für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Rechnungswertes, maximal jedoch nicht mehr als 12 % des Rechnungswertes.

 

(4) Im Falle von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit angemessen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Vorlieferanten der Axinity GmbH & Co. KG eintreten.

 

(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

 

 

§6 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Leistung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Leistungsvertrag vor. Bei einem Projekt welches aus mehreren Teilen und Intervallen der Bezahlung besteht wird die Eigentumsübertragung von der Axinity GmbH & Co. KG an den Kunden erst nach vollständiger Zahlung aller Forderungen für das spezifische Projekt erfolgen.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die erbrachte Leistung pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die erbrachte Leistung gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

 

(3) Die Änderung und Bearbeitung der erbrachten Leistung durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der erbrachten Leistung an der umgebildeten Sache fort. Sofern die erbrachte Leistung mit anderen, nicht
von uns erbrachten Leistungen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer erbrachten Leistung zu den anderen erfolgten Leistungen zur Zeit der Bearbeitung.

 

Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

 

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

 

 

§7 Gewährleistung und Mängelrüge

 

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung der Leistungserbringung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

 

(2) Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunde bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Rechnungspreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

 

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

 

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

 

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

(8) Ansprüche wegen Mängeln entfallen, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Axinity GmbH & Co. KG Eingriffe oder Reparaturen an den gelieferten Leistungen vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die beanstandeten Mängel nicht hierdurch verursacht wurden.

 

 

§8 Auflösung der Geschäftsbeziehung

 

(1) Ordentliche Kündigung
Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch wir die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
kündigen. Kündigen wir, so werden wir den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.

 

(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Kunde als auch wir die gesamte Geschäftsbeziehung jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange des anderen Vertragspartners zu berücksichtigen. Für die uns ist ein solcher
Kündigungsgrund insbesondere gegeben, wenn die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche von uns gefährdet wird.

 

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl wir den Fortbestand unseres Leistungsinteresses vertraglich an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat, oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen.

 

(3) Rechtsfolgen bei Kündigung
Mit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung ist der Kunde außerdem verpflichtet, uns insoweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
Wir sind berechtigt, die für den Kunden oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und sonstige Verpflichtungen, mit Wirkung gegen den Kunden auszugleichen.

 

 

§9 Weitergeltung der AGB

 

Nach Auflösung der Geschäftsbeziehung gelten die AGB weiterhin für die Abwicklung.

 

 

§10 Haftungsbegrenzung

 

(1) Die Haftung der Axinity GmbH & Co. KG für Schäden jeglicher Art, insbesondere für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Axinity GmbH & Co. KG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

 

(2) Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Axinity GmbH & Co. KG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

 

 

 

§11 Datenschutz

 

(1) Der Kunde stimmt zu, dass die Axinity GmbH & Co. KG personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet, speichert und nutzt, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für Informationszwecke erforderlich ist.

 

(2) Die Axinity GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weitere datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten und die Daten nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

 

 

§12 Sonstiges

 

(1) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

§13 Schlussbestimmungen

 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.